Unterhalt bei 3 Kindern

  • Hallo. Ich hoffe mir kann hier einer bezüglich Kindesunterhalt weiterhelfen.


    Mein Freund hat 3 Kinder. Wir sind nicht verheiratet
    Kind 1: 14 Jahre wohnt seit 5 Jahren bei uns
    Kind 2: 12 Jahre wohnt bei der Kindesmutter
    Kind 3: 11 Jahre unser gemeinsames Kind wohnt bei uns im Haushalt mit Kind 1


    Jetzt kam für Kind 2 plötzlich eine Neuberechnung vom Jobcenter.
    Einkommen netto 1745,75 Euro Fahrkosten 220 Euro damit ergibt sich ein einzusetzender Unterhaltsbeitrag von 445,75 Euro.


    Jetzt soll er laut Quotelung 159 Euro für Kind 2 bezahlen.Wir hatten die gleichen Unterlagen vor 2 Jahren eingereicht und mussten nichts bezahlen. Mein Freund bekommt für Kind 1 auch keinen Unterhalt der Kindesmutter.Warum kommt das Jobcenter jetzt plötzlich mit Quotelung wo es die ganzen Jahre vorher hieß er muss nichts bezahlen.Ist die Berechnung so korrekt. Die Miete ist da durch Kind 1 was bei uns wohnt auch höher als in seinem Eigenselbstbehalt berücksichtigt.Bitte um Hilfe da ich so nicht schlau werde.

  • Hallo Patchwork,


    Ich denke die Berechnung des JC ist ok.


    Kann es sein dass die Mutter für Kind 2 vorher Unterhaltvorschuss bekam, und dieser an das JC abgetreten wurde?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ edy: ich hatte gehofft, dass du antwortest. Rechnen war schon in der Schule nicht unbedingt meine Stärke. Trotzdem noch was in Ergänzung. Die Kindsmutter von Kind 2 bildet eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind. Wenn noch Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde, dann fließt der automatisch wie das Kindergeld auch in die Berechnung ein. Anders ausgedrückt, der Anspruch der Bedarfsgemeinschaft ist immer gleich hoch, wird eben nur aus verschiedenen Quellen gespeist. Da Unterhaltsvorschuß nicht ewig gezahlt wird (max. 72 Monate), kann sich da was ändern, klar. Und - ALG II ist immer subsidiär. D.h., wenn andere Ansprüche bestehen, wie etwa aus der Unterhaltsvorschußkasse oder aber Kindergeld, dann ist das vorrangig zu beantragen, und nur der Rest zum Bedarf der Gemeinschaft ist aufzufüllen. Wenn jetzt aus was für Gründen auch immer eine Geldquelle wegfällt, dann ist neu zu rechnen. Und zivilrechtliche Ansprüche gehen kraft Gesetz auf das Job-Center über.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für eure Antworten. Ja es wurde Unterhaltsvorschuss für Kind 2 gezahlt. Das war aber schon vor ein paar Jahren zu Ende. 72 Monate ab Geburt.
    Was ich halt nicht verstehe dass er jetzt plötzlich bezahlen muss und vor 2 Jahren nicht. Auch hier erfolgte die Prüfung schon durch das Job Center.
    Dort wurde aber seinerzeit ein höherer Mietanteil berücksichtigt da ja 2 Kinder im Haushalt wohnen und nicht nur der Unterhaltspflichtige.


    Warum wird das jetzt nicht berücksichtigt?


    Danke schon mal im voraus