Hallo,
Meine Lebensgefährtin hat 2 Kinder ( 3 und 6 ) mit in unsere Beziehung gebracht. Sie hat mit dem KV das gemeinsame Sorgerecht. Nach der Trennung wurde gemeinsam mit dem JA eine Wochenregelung eingeführt. Die Kinder leben nun eine Woche bei ihm und eine Woche bei ihr. Das seit ca. einem Jahr. Meine Lebensgefährtin war damals eigentlich damit nicht einverstanden, hat sich aber überreden lassen. Leider ist diese Regelung absolut abträglich für die Entwicklung der Kinder. Der Wechsel, wenn die Kinder zu Ihm sollen ist ein Krampf. Beide weinen bitterlich und wehren sich mit Händen und Füßen. Beim KV werden die Kinder vorm TV geparkt, nicht in die KiTa gebracht, mit Süßigkeiten ruhig gestellt. Unsere Quelle kommt hierbei aus erster Hand. Natürlich passiert noch einiges mehr, was uns Sorgen bereitet. Die KiTa berichtet von auffälligem Verhalten des 2 Jährigen, in der Zeit, in der er beim KV lebt. Er schlägt und spuckt wohl und benutzt unpassende Wörter. Eine Kommunikation mit dem KV ist nicht möglich, da er diese größtenteils verweigert. Es findet keine Konversation oder Absprachen während des Kinderwechsels oder sonst wann statt. Einzig auf die Frage, ob die Wochenregelung geändert werden könnte antwortete er "Das bleibt wie es ist! Du kannst vergessen, dass du Unterhalt von mir bekommst". Das JA ist mehrfach von uns informiert wurden, beruft sich hierbei natürlich aber nur auf seine beratende Funktion.
Unser Wille ist es nun diese Regelung zu kippen und die Kinder überwiegend bei und zu behalten. Um unsere Möglichkeiten zu prüfen, waren wir bei einem Anwalt. dieser riet uns, dass wir dem KV einfach am Tag vor dem Wechsel ankündigen sollen, dass wir einen Aufenthalt der Kinder bei Ihm aus genannten Gründen für nicht richtig halten und ihm somit die Kinder verweigern. Das ist genau, was wir wollen. Jedoch sind wir uns zu unsicher und haben zu viel Angst vor den evtl. Folgen. Der Anwalt behauptet, selbst wenn der KV mit Polizei an die Tür klopft, werden diese nichts tun können. Der KV muss zu einem Anwalt und bei Gericht eine Verfügung einreichen, dass die Wochenregelung beibehalten wird. In der Zeit bis zur Anhörung vor Gericht sollen wir dem KV die Kinder verweigern. Dann gilt es natürlich das Gericht von unserem Willen zu überzeugen und zum Wohle der kinder zu handeln. Aber das wäre dann die Weiterführung. Meine Frage ist nun, ob der Anwalt sich hier nicht etwas weit aus dem Fenster lehnt. Kann der KV uns nicht einfach Kindesentführung vorwerfen und die Kinder wenn nötig mit polizeilicher Gewalt zu sich holen? Kann das nicht nach hinten los gehen und bewirken, dass meine Lebensgefährtin das SR verliert?
Vielen Dank schonmal im für's Lesen und Antworten
Lg