Wie viel Unterhalt müssen wir nun tatsächlich zahlen....?

  • Hallo!


    Mein Mann hat einen Sohn (6 Jahre alt, lebt nicht bei uns) und ich habe eine Tochter (3 Jahre alt, lebt bei uns, wird von meinem Mann adoptiert/ Verfahren läuft). Mein Mann verdient seit Dezember 2015: 1040,- Euro Netto im Monat (Lohnsteuerklasse 5 da ich mehr verdiene als er). Wir zahlen 230 Euro Unterhalt jeden Monat an den Sohn. Das Unterhalt wurde zuletzt 2014 berechnet, da verdiente er Netto ca. 1300 Euro, daraufhin machte er eine Weiterbildung zum Meister und bekam Bafög (Unterhalt wurde von der Barfög-Kasse gezahlt, auch 230 Euro) und nun verdient er 1040,- Netto und zahlt das Selbe.


    In der Zwischenzeit ist der Junge 6 Jahre alt geworden. Aber niemand hat nach mehr Geld gefragt. (Die Mutter brach jeglichen Kontakt ab und ignoriert unsere Kontaktversuche, da sie in einer Psychologischen Betreuung leben und Mutter und Sohn sehr labil sind haben wir zum Wohle seines Sohnes entschieden den Kontakt erstmal ruhen zu lassen).


    Uns ist nun aufgefallen, dass laut Düsseldorfer Tabelle ja mehr Anspruch besteht. Im Unterhaltsrechner kommt allerdings -40 Euro raus, da mein Mann weniger als 1080 Euro verdient, allerdings bei Lohnsteuerklasse 5. Nun zu unseren Fragen:


    1. Wo lassen wir es neu berechnen? (Die Mutter lebte immer schon von Hartz 4 und jetzt von Pflegegeld, uns hat erst das Jugendamt angeschrieben, dann das Jobcenter)
    2. Wie viel müssen wir denn nun zahlen? Wird es mit Lohnsteuerklasse 1 berechnet?
    3. Müssen wir weniger zahlen, wenn er meine Tochter adoptiert hat?
    4. Wie sieht es aus wenn wir noch ein gemeinsames Kind bekommen? Dann hätte er ja drei Kinder. Wird es aufgeteilt oder sind unsere Kinder egal, weil sie bei uns leben?
    5. Müssen wir Geld nachzahlen, wenn mein Mann irgendwann besser verdient?


    Herzlichen Dank schonmal für die Antworten.


    Liebe Grüße Najari

  • Hi,


    so einfach ist das alles nicht. Zunächst einmal wird immer nach Lohnsteuerklasse III/IV berechnet, nicht nach Lohnsteuerklasse V. Die Voraussetzung für eine Adoption ist, dass andere Kinder auch unterhaltstechnisch nicht darunter leiden. So was habt ihr auch unterschrieben. Mit 230 € seid ihr schon sehr gut weggekommen, davon kann man nämlich auch unter Berücksichtigung des Kindergeldes ein Kind nicht ernähren! Und jetzt soll das nochmals reduziert werden? Ja, was ist denn das? Sinnvoller wäre es ja gewesen, mit der Adoption zu warten, bis für dein Kind der Unterhaltsvorschuss ausgereizt ist. Dann hätte er anständig für seinen Sohn sorgen können.


    Ganz ehrlich, ich hab da wenig Verständnis. Kinder muss man sich auch finanziell leisten können. Im Interesse der Kinder.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Das Unterhalt wurde zuletzt 2014 berechnet, da verdiente er Netto ca. 1300 Euro, daraufhin machte er eine Weiterbildung zum Meister und bekam Bafög (Unterhalt wurde von der Barfög-Kasse gezahlt, auch 230 Euro) und nun verdient er 1040,- Netto


    Wie hoch ist denn seine wöchentliche Arbeitszeit?


    lg
    edy

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  • Also ich bekomme für meine Tochter keinen Cent, denn der leibliche Vater lebt in den USA und ist nicht auffindbar. Demnach bekomme ich auch keinen Cent Unterhaltsvorschuss. Mein Mann ist ihr Vater, etwas anderes kennt sie nicht. Unsere Anwältin hätte wohl kaum eine Adoption empfohlen, wenn sie keine Chance sieht. 230,- Euro ist laut Düsseldorfer Tabelle der ganz normale Satz. 95 Euro werden ja abgezogen, da dass Kindergeld geteilt wird. Also kommen wir nicht gut weg, sondern ganz normal. Nun verdient er aber leider kaum Geld. Sprich auf Lohnsteuerklasse I wären es ca. 1300,- und davon werden 5 % als Betriebskosten verrechnet. Das es nach III/IV berechnet wird macht gar keinen Sinn. Es wird nach I berechnet, soviel habe ich schon herausgefunden.
    Außerdem soll ein Kind vom Unterhalt ja nicht leben. Es gibt ja auch noch die Mutter.


    Er arbeitet 40 Std. die Woche.

  • @timekeeper


    Du hast kein Verständnis für unsere Situation? Du kennst unsere Situation doch gar nicht. Was bitte haben wir unterschrieben? Ich habe nichts der gleichen unterschrieben. Du empfehlt uns doch nicht tatsächlich den Staat auszunehmen? Zitat: "Sinnvoller wäre es ja gewesen, mit der Adoption zu warten, bis für dein Kind der Unterhaltsvorschuss ausgereizt ist." Den ich ja nicht bekomme. Ich verdiene genug Geld um alleine für meine Tochter zu sorgen. Ich habe noch nie auch nur einen Cent vom Staat bekommen (außer Kindergeld, was man schlecht ablehnen kann). Wir möchten einfach, dass ihr Vater auch auf dem Papier ihr Vater ist. Das ist uns wichtig für unsere Tochter. Musst Du nicht verstehen.
    Aber ich sehe es nicht ein Geld zu zahlen, was wir evtl. nicht zahlen müssten. Der Junge hat schließlich auch eine Mutter und es ist nicht unsere Schuld das sie nicht arbeiten möchte. Mein Mann arbeitet 40 Std. die Woche für lau und wenn er von seinen knapp 1000 Euro 250 Euro zahlt (was er vielleicht nicht muss) ist es wirklich nicht viel was übrig bleibt. Und wir haben auch Kosten wie Miete etc.. Er sucht bereits einen besser bezahlten Job und dann ist uns auch klar, dass wir mehr zahlen können.
    Außerdem hat er vor 6 Jahren weder geplant ein Kind zu bekommen, noch hat er geplant einen Job zu haben, bei dem er nur so wenig Geld bekommt. Aber besser als nichts. Er arbeitet wenigstens und lebt nicht vom Staat!!!

  • Die Voraussetzung für eine Adoption ist, dass andere Kinder auch unterhaltstechnisch nicht darunter leiden.


    Wo steht das?


    Sinnvoller wäre es ja gewesen, mit der Adoption zu warten, bis für dein Kind der Unterhaltsvorschuss ausgereizt ist.


    Sie ist verheiratet, nix Unterhaltsvorschuss.


    Er arbeitet 40 Std. die Woche.


    Und du? Auch dein Einkommen könnte irgendeine Rolle spielen.

  • Hi,


    das ist so nicht richtig, siehe höchstrichterliche Rechtsprechung zumindest seit 2006 (BGH XII ZR 111/03). Es sind die Splittingvorteile auch an die Kinder weiterzugeben, und das geht nur in Steuerklasse III bzw. IV. Steuerklassen V oder I können deshalb so nicht Basis für eine Berechnung sein. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn einer der Ehepartner obwohl in Deutschland verdienend im Ausland versteuert und der andere deshalb trotz Verheiratung in Steuerklasse I ist.


    Aber, das ist hier ja wohl nicht der Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Die Wahl der Steuerklassenkombination III/V ist völlig ok. Aber weder das noch die Diskussion zu den Steuerklassen I, III oder IV ist hier von herausragender Bedeutung.


    Verdiene das Dreifache von meinem Mann.


    Das ist der entscheidende Punkt.


    Der Ehemann hat unabhängig von den Steuerklassen Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber seiner Frau. Und damit ist er leistungsfähig hinsichtlich Mindestunterhalt. Er wird mehr Unterhalt als bisher für den Sohn zu zahlen haben. Auch dann noch, wenn er die kleine Tochter der Ehefrau adoptiert.

  • Okay... also lasse ich am besten alles so wie es ist. Ich habe gelesen, dass wenn sie nicht nachfragt, alles so bleibt wie es ist und er rückwirkend auch nichts zahlen muss. Momentan ist es einfach auch so, dass er durch die Weiterbildung zum Meister 15000 Euro abzahlen muss. Das ist auch kein Zuckerschlecken und irgendwann, wenn er komplett fertig damit ist, hat er ja auch eine gute Chance auf einen Topjob :)