Anwaltshonorar, wie bekomme ich mein Geld zurück?

  • Hallo, ich brauche eure Hilfe.
    Ich wollte mich scheiden lassen, habe ein Anwalt beantrag, er hat sofort Geld in Vorschuss von mir verlang. Die Scheidung kostet ca. 1500 E., bezahlt habe ich schon 800 E.
    Jetzt haben wir (ich und mein ex Mann) uns entschieden getrennt zu bleiben, also, keine Scheidung, kann ich mein Geld zurück verlangen?, ich meine, ein Teil davon?
    Mein Anwalt hat die Unterhalts Geschichte geklärt, das war s, genau wie der Anwalt von mein ex.
    Der Anwalt von mein ex Mann hat kein Vorschuss verlang und hat für alles eine Rechnung von nur 300 E. gestellt!
    Ich bedanke mich in voraus für eure Antworten.

  • Hallo,


    tut mir ja leid, aber irgendwie klingt das ein wenig wirr. Wenn Du einen Anwalt beauftragst, und dieser für dich tätig wird, rechnet er seinen Aufwand eben ab. Er hat gearbeitet und stellt dafür eine Rechnung, die auf Basis der Anwaltsgebührenordnung oder mit dir vorher individuell vereinbart ist.
    Nur weil du dich jetzt anders entschieden hast, sehe ich keinen Grund dafür, dass dein Anwalt auf seine Entlohnung für seine bisher geleistete Tätigkeit verzichten sollte. Dein Ex war offenbar nur cleverer, da er sich im Vorfeld mit seinem Anwalt über das Honorar unterhalten hat.
    LG
    a4711

  • Hallo melody,


    wie a4711 schon schrieb;


    Der Anwalt rechnete hier für getane Arbeit ab.Den "nichtverbrauchten Betrag" kannst du zurück verlangen.


    Jetzt haben wir (ich und mein ex Mann) uns entschieden getrennt zu bleiben, also, keine Scheidung, kann ich mein Geld zurück verlangen?, ich meine, ein Teil davon?


    Wenn getrennt leben evtl. nur wegen Steuervorteilen einer Scheidung bevorzugt wird, wäre ich vorsichtig.


    Das betrifft z.B. den Versorgungsausgleich, Erbsachen evtl. Unterstützung bei Bezug von Sozialgeldern usw.


    lg
    edy

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  • Vielen Dank für deine Antwort.
    Ich will keine Steuervorteile austricksen. Wir haben ein gemeinsames Haus (noch nicht abbezahlt), um das Verkauf des Hauses (besteht aus zwei Wohnungen) zu vermeiden wäre besser wenn jede bleib in seine Wohnung.
    Warum verkaufen und dann Miete bezahlen?

  • Liebe Melody,


    am Besten ihr schaltet mal einen Gang runter und überlegt noch mal ganz von vorne und ruhig. Wer sagt denn, dass das Haus verkauft werden muss im Falle einer Scheidung ? Es hört sich doch sehr danach an, dass ihr noch gescheit miteinander reden könnt. Wenn das Haus sowieso aus 2 Wohnungen besteht, wandelt es in ETW´s um und jeder bekommt eine. Die Kredite lassen sich bei normaler Bonität dazu mit Sicherheit umstellen (kommt natürlich auf die Restlaufzeit an). Dann hat jeder seinen Kredit und seine Wohnung. Was wer wie und wann dann mit seiner Einheit tut, kann dem anderen ja recht egal sein.


    LG
    A4711