ungerechte Bestimmungen im Bezug auf Vorschusszahlung durch den Staat und durch Eigenleistung

  • Hallo,
    ich bin wie viele andere Elternteile auch zur Zahlung des Unterhaltes verpflichtet.
    Dieser Zahlung komme ich auch nach , obwohl ich das Geld lieber an meine Tochter zahlen würde als an die Kindsmutter.
    In meiner neuen Partnerschaft ist der Fall anders herum. Der Kindsvater will für seine Kinder nicht bezahlen und kümmert sich auch nicht. Es besteht kein Kontakt. Im Gespräch mit meiner neuen Partnerin kam heraus, das sie nur bis zum 12 Lj. der Tochter einen Vorschuss zum Unterhalt erhält. Danach fällt die Zahlung weg. Das ist ja schon ungerecht und ist keine Gleichbehandlung.
    Ich zahle für meine Tochter auch über das 18. Lj. hinaus und bin dazu praktisch verpflichtet. Die Kindsmutter nutzt das Geld , obwohl sie mit Geld nicht gut umgehen kann. Aber das nur am Rande.
    Im Grunde werde ich dafür "bestraft" das ich Geld verdiene und mich um mein Kind kümmere was ich wirklich gern mache.
    Von Seiten des Staates gibt es nur Geld bis zum 12. Lj. Also kosten Kinder danach nichts mehr ?
    Mich würde mal interessieren, ob es nicht eine Möglichkeit gibt die Unterhaltszahlungen genau aus dem Grund der Ungleichbehandlung ab dem 12. Lj. an die Kindsmutter einzustellen und das Geld lieber auf eine Sparbuch für das Kind einzuzahlen.
    Wie sind da die Erfahrungen und Meinungen?
    Ich liebe meine Tochter über alles und wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht , leider ist es in Deutschland zwar nicht gesetzlich geregelt das die Kinder bei der Mutter aufwachsen aber es hat sich irgendwie eingeschlichen. Bei den Ämtern ( Jugendamt z.B. ) sind meist Frauen beschäftigt und die sollten sich um das KIndswohl kümmern , was aber immer wieder auftaucht ist das es nicht um das KInd geht sondern über das Kind holt sich die Kindsmutter Vorteile und Finanzen die sie sonst nicht hätte.


    Besten Dank.

  • Hallo compubast,


    Das Kind hat also keine Wohnung? braucht nichts zu essen? keine Kleidung?


    keine Duschmöglichkeit? kein Fernsehen? kein Taschengeld? kein Telefon?


    Der Kindsvater will für seine Kinder nicht bezahlen und kümmert sich auch nicht.




    Was wurde dagegen unternommen?


    Wie viel Unterhalt zahlst du denn?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ Compubast!


    Offensichtlich hast du dich nicht richtig informiert. Unterhaltsvorschuss - wie sich aus dem Namen und dem Gesetz ergibt - ist ein Vorschuss und keine Schenkung. Er ist ein Darlehen was vom Verpflichteten zurückgefordert wird, und diesen Vorschuß gibt es auch nicht bis zum Alter von 12 Jahren, sondern nur 72 Monate maximal, und mit 12 ist ohnehin Schluss.


    Und Gleichbehandlung - ungleiche Sachverhalte können auch ungleich behandelt werden. Unterschiedliche Altersstufen sind nun mal unterschiedliche Sachverhalte. Wenn du das Thema vertiefen willst, ehe hier mit falschem Halbwissen Reklame gemacht wird: Larenz, Methodenlehre, oder Maunz-Dürig-Herzog, dass sind Grundsatzwerke, verständlich geschrieben, nachvollziehbar.


    Und vielleicht mal überlegen, wer für die Existenz des Kindes verantwortlich ist. Der Staat? Die kleinen grünen Männchen vom Mars oder wer sonst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Anmerkungen.
    Zum einen zahle ich für meine leibliche Tochter derzeit 274 Euro schon regelmässig und in ein paar Monaten dann 324 Euro. Ich würde das Geld lieber auf ein Sparkonto für meine Tochter einzahlen und erhöhen als es an die Kindsmutter zu überweisen. Aber das geht nun mal nicht. Selbstverständlich braucht sie alles von Lebensmittel bis Taschengeld das steht hier auch nicht zur Diskussion. Ich bin auch bereit dafür aufzukommen aber fühle mich schon ungerecht behandelt wenn der Vorschuss ( der übrigens nie zurückgezahlt wird weil der Kindsvater der Kinder meiner neuen Partnerin so schwer erkrankt ist das er nie mehr arbeiten kann und auch nie mehr haben wird als den Selbstbehalt ... MS als Diagnose ). Der Staat zahlt an meine neue Partnerin nur bis zum 12. Lj. dann ist Schluss und sie trägt ab da die Kosten alleine. Ich beteilige mich auch daran, aber kann finanziell das auch nicht alles auffangen. Somit bin ich der Meinung das der Staat entweder bis zur Selbständigkeit des Kindes weiterzahlt oder für alle mit dem 12. Lj. Schluss ist. Oder man eben als Vater der ja alles für das eigene Kind tut und auch seinen Verpflichtungen nachkommt ab dem 12. Lj. die Wahl hat ob man so weiterzahlt oder eben ein Sparbuch für das Kind anlegt damit es einen Grundstock hat für später.

  • Hi,


    es gibt eine Untersuchung im Auftrag des Familienministeriums, die knapp 10 Jahre alt ist. Thema war, was Kinder so kosten. Man kam schon damals auf knapp 400 € im Monat, unter Berücksichtigung von Warmmiete, Klassenfahrten, Taschengeld, was weiß ich. Der Satz ALG II für Kinder bewegt sich zwischen 220 und 300 € im Monat. Plus Miete, Klassenfahrten, Vereinskosten, Nachhilfe u.s.w. Dieser Betrag ist der Minimalbetrag. Du findest es empörend, dass für die Kids deiner Partnerin nicht weiter gezahlt wird, wenn die Kids 12 sind. Gleichzeitig willst du aber beim eigenen Kind mit 12 aufhören zu zahlen. Ja, was ist das denn? Logisch ist es auf jeden Fall nicht.


    Und natürlich gibt es auch nach dem 12. Lebensjahr noch Geld vom Staat, wenn die Bedarfsgemeinschaft ein Mangelfall ist. Und es gibt Kindergeld. Und viele andere (verdeckte) Unterstützungen. Eine weitere Untersuchung des Familienministeriums hat festgestellt, dass es direkte oder verdeckte 150 Förderungstöpfe für Kinder gibt. Ich hab die Untersuchung angefordert, leider noch nicht bekommen.


    Ich erinnere mich noch mit Schrecken daran, als mein Großer (fast Profi-Fußballer) in einem Jahr durch drei Schuhgrößen wuchs. Das hiess jeweils 1Paar normale Schuhe, 1 Paar Hallenschuhe (Sportunterricht), ein Paar Sportschuhe für draußen, ein Paar Stollenfußballschuhe. Da war noch nicht mal ein zweites Paar Schuhe dabei für den Alltagsgebrauch. Als meine Beiden so unter 15 waren, da konnte ich keine Überstunden machen (Kinderbetreuung), keine Weiterbildung, meine Karriere startete erst, als der Jüngste etwa 15 war. Auch diesen Karriereverzicht des Betreuungselternteils muss man einbeziehen. Ach ja, Kindergeld damals: 50 DM für den Großen, 70 DM für den Kleinen. Horte? Fehlanzeige.


    Und ab 18 sind ja beide Elternteile im Boot, finanztechnisch. Und das Kindergeld wird voll angerechnet. Da hat die zahlenden Elternteile auf jeden Fall eine Entlastung. Dazu kommt dann noch BaföG, andere Förderungsmöglichkeiten.


    Wieso sich da ein Elternteil aus der Verantwortung, die er selbst herbeigeführt hat, rausschleichen soll, sorry, das erschließt sich mir nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.
    1. Ich will nicht aufhören zu zahlen,nur lieber an das Kind direkt.
    2. Das Kinder Geld kosten ist mir bewusst und dafür komme ich auch auf. Zahle von mir aus schon mehr als ich müsste und das auch gerne. Ist ja für das Kind. Und das Kind kann nichts für die Trennung der Eltern.
    3. Und ich finde es nicht richtig das meine neue Partnerin die ich finanziell auch unterstütze ab dem 12. LJ. nichts mehr bekommt als Vorschuss und sie letzlich theoretisch die Kosten alleine trägt und ich bis zum 21. LJ. und auch ggf. darüber hinaus zahle.
    4. Ich will nicht die Zahlung einstellen,das stand nie zur Diskussion. Es geht nur um die Wahlmöglichkeiten bzw. das ich zahlen muss und der Staat den Vorschuss einstellt. Wo ist da die Gleichbehandlung. Die Kinder kosten weiter bis sie selbständig sind. Das ist mir bewußt.


    Bis dann.

  • Hi,


    nur weil einige Kids kein Geld bekommen, hier aus tragischen Umständen heraus, sollen alle Kids kein Geld bekommen? Was ist denn das für eine Haltung! Und wie soll ein Kind bitteschön die Miete überweisen? Erklär es mir, wie seine Einkäufe selbst tätigen? Kinder sind nun mal nur beschränkt geschäftsfähig, §§ 106 ff BGB. Ganz spannend wird dein Modell natürlich bei Neugeborenen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,
    und wie soll das von Dir genannte bezahlt werden wenn der bislang gezahlte Vorschuss wegfällt ?
    In Eigenleistung... da die Kids ja nicht voll geschäftsfähig sind und auch nicht für den Unterhalt aufkommen können.
    Der eine zahlt von sich aus bis zum erreichen der Selbständigkeit der KInder, der andere versucht alles um nicht zu zahlen und der Staat zahlt den Vorschuss wie gehabt.


    Es geht mir nicht darum , das die Kids kein Geld bekommen. Selbstverständlich müssen die Unkosten gedeckt werden.
    Es geht mir nur darum , das alle gleichbehandelt werden.
    Entweder zahlt der Staat weiter bis zur Eigenständigkeit der Kinder und holt sich das Geld später zurück wenn möglich.
    Und somit zahlen alle bis zum erreichen der Selbständigkeit.
    Oder nach dem Einstellen der Zahlungen von Staatsseite ist für alle Schluss und wer will kann von sich aus weiterzahlen oder ein Sparbuch anlegen für das Kind.


    Ich hab nie behaupt das ich nicht Zahlen werde, ganz im Gegenteil ich habe für meine Tochter viel Vorsorgeverträge abgeschlossen damit sie einen sehr guten Start hat weil die Kindsmutter nie dazu in der Lage sein wird.


    Ich werde das Gefühl nicht los , war auch beim Jugendamt so , das es immer einen Konflikt Mann - Frau geben wird, sofern es darum geht dass das Kind beim Vater besser aufgehoben ist wie bei der Mutter. Das Jugendamt habe ich nicht als neutral und beratend empfunden , es war in allen Positionen zu 200 % Frauenorientiert. O-Ton Jugendamt:"....nun gehen Sie endlich nach und geben ihr das Kind ...." Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und letzlich habe ich zum Kindswohl nachgegeben damit meine Tochter nicht "zerrissen" wird. Ich habe sie regelmäßig bei mir ( alle 14 Tage für 3 Tage und manchal auch für 4-5 Tage ) und ich hatte und habe eine sehr enge Bindung zu ihr. Da ich letzlich mich gekümmert habe wenn sie etwas hatte, und das von Geburt an.


    Bis dann


    Bis dann.

  • Hi,


    ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden. Jurastudium 1. Semester. Und es sind nun mal ungleiche Sachverhalte. Ist doch ganz einfach zu verstehen. Zunächt sind die Eltern dran. Die haben ja das Kind gezeugt. Wenn sie sich trennen, dann sorgt der eine für das minderjährige Kind, der andere zahlt. Funktioniert das letztere nicht, dann bekommt der erste seine Chance, die Angelegenheit zu regeln. Dafür ist der Vorschuß gedacht. Und wenn das nicht klappt, okay, dann muss der, der das Kind aufzieht eben die Doppelfunktion ausüben. Was ist da so schwer zu verstehen dran?


    Ich hab diese Doppelfunktion bei zwei Kindern gehabt. Bis hin zur Finanzierung des Studiums. Hab sie ja auch in die Welt gesetzt. Ist doch okay.


    Und - wenn du meinst, dass da unbedingt Ungleiches gleich behandelt werden muss, dann könnte man ja auch den Vorschuß komplett streichen.


    TK

  • Hi,
    der Vorschuss soll ja nicht gestrichen werden.
    Aber mit welcher Berechtigung hört der Vorschuss mit dem 12. LJ. auf und ich zahle ,nur weil ich arbeite und finanziell abgesichert bin. Also kostet ein Kind ab der Einstellung des Vorschusses lt. dem Staat nichts mehr. Und die Doppelfunktion trägt dann nur einer.


    Bis dann

  • Hi,


    das ist doch dummes Zeug. Der Staat trägt nach wie vor sehr viel. Vielleicht mal die gedankliche Einstellung ändern. Ich bin nicht dafür da, dein Kind zu finanzieren, wenn du es kannst. Denn ich hab dein Kind nicht gezeugt, auch nicht die Kinder deiner Lebensgefährtin. Warum soll ich für sie aufkommen, wenn die Verursacher es können?


    TK