kein voller Unterhalt

  • Hallo,


    ich habe mich von meinem Mann getrennt. Da er zu wenig verdient, kann er nicht den vollen Unterhalt für meine beiden Kinder (6, 14) bezahlen. Ich habe gehört das er aber verpflichtet ist den vollen Unterhalt zu zahlen und er das fehlende Geld sozusagend vorgestreckt bekommt. Jetzt meine Frage:
    Falls das möglich ist, an wen muß ich mich da wenden?
    Ein bekannter hat mir gesagt das Jugendamt könnte da weiter helfen!
    Wäre echt nett wenn mir da jemand ein paar Tipps geben könnte, da ich nur Teilzeit arbeite und das Geld wirklich brauche.
    Es wäre auch schön wenn jemand etwas über Mietzuschuss oder Kindergeldzuschuss beisteuern könnte.


    viele Dank im Vorraus L&M

  • Hallo,


    dein Mann muss wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen. Informiere dich hier zur düsseldorfer Tabelle und zum Mindestunterhalt: Düsseldorfer Tabelle - Mindestunterhalt für Kinder
    Kann er das nicht, muss er sich um zusätzliche Arbeit bemühen, unter Umständen zur Vollzeitstelle einen Nebenverdienst annehmen.
    Du kannst für Kinder bis zum 12 Lebensjahr Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Reicht dann das Geld immer noch nicht, kannst du entweder Zuschuss zum Kindergeld beantragen, wenn dadurch Hartz IV vermieden werden würde, oder aber dann tatsächlich ergänzende Hartz IV Leistungen.
    Mietzuschuss ist Wohngeld. Das wird bei der Gemeindeverwaltung beantragt. Es ist einkommensabhängig.

  • Erstmal herzlich Dank für deine Antwort.
    Mein Mann hat schon den Bescheid von meinem Anwalt bekommen. Er weiss also was er zahlen muss. Mein nächstes Problem ist das ich Angst habe das er seine Arbeit aufgibt und wegzieht. Das hat er mir schon angedroht. Was kann ich dagegen unternehmen? Hilft da so ein Unterhaltstitel?
    Könnte es für mich Probleme geben mit der Höhe meiner Miete? Die Wohnung kostet immerhin fast 800.- Euro warm. Aber ne günstigere Wohnung, brauch ja trotzdem ne 4-Zimmer-Wohnung, gibt es in meiner Umgebung nicht wirklich. Außerdem möchten die Kinder und ich gerne in unserer bisherigen Wohnung bleiben.
    Wie soll ich denn nun vorgehen? Mein Mann zieht Mitte Januar aus!

  • Hallo,


    ja, bezüglich der Wohnungsgröße, aber insbesondere wegen der Kosten könntest du Schwierigkeiten bekommen. Gerade, wenn du ergänzenden Hartz IV Leistungen bekommen solltest. Dann sind könnte das Amt dich auffordern, umzuziehen. 800 Euro ist schon eine ganze Menge. Für einen Erwachsenen und 2 Kinder wären ca 60 bis 75 qm angemessen. Der angemessene Quadratmeterpreis richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten (in München mehr als auf dem platten Land).


    Einen Unterhaltstitel würde ich mir auf jeden Fall für die Kinder besorgen. Dann kannst du immer beim jeweiligen Arbeitgeber dir direkt den Unterhalt zahlen lassen, vom Gehalt pfänden sozusagen.