Berechnung Heranziehungsbescheid Jugendamt

  • Hallöchen zusammen :)


    Erstmal sage ich Hallo. Ich bin 30 Jahre alt, bin verheirtat und habe 2 Kinder. Ich bin Vollzeit Berufstätig in einem 3 Schicht System.


    Mein Verdienst liegt derzeit Grundlohn bei 1792€ dazu kommen zulagen die je nachdem variieren. Gesamt Netto liegt meist bei 2050-2100€


    Nun zum Sachverhalt.


    Mein erstes Kind ist mittlerweile 13 Jahre alt und wird seit mehreren Jahren vom Jugendamt betreut. Die Betreung wird unter einer Vollstationnären Einrichtung (Kinderheim) geleistet. Das 2te Kind ist 10 Jahre alt und wohnt seit Geburt bei meiner Frau und mir im selben Haushalt.


    Ich zahle willig und pünktlich an das Jugendamt durch den festgesetzten Heranziehungsbescheid.


    Mich wirft immer die Frage auf:


    Im Heranziehungsbescheid heisst es unter sontigen aufwendungen:
    es wird mir pauschal 25% von dem bereinigten netto einkommen abgezogen. Wenn ich nachweisen kann das die aufwendungen die ich habe höher liegen als die 25% werden mir die abgezogen. Was heisst das genau für folgende punkte?
    Schulden
    sowie steht da was von einer km Pauschale?


    Was wird als "Schulden" annerkannt was ich nachweisen könnte?
    Wie lässt sich diese km pauschale berechnen?


    Angemerkt habe ich eine 50% Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G" und meine Firma liegt in einem Industriegebiet was zu bestimmten zeiten mit den Öffis nicht mehr erreichbar wäre. Des weiteren wohne ich vom Arbeitsplatz ca 16km entfernt.


    Könnte einer mir vielleicht etwas helfen?


    Wäre sehr dankbar

  • Moin,


    warum fragst Du nicht das Jugendamt, wenn Du zu einem Bescheid von denen Fragen hast?


    Normalerweise werden 5% pauschal vom Netto für arbeitsbedingte Kosten abgezogen. Vielleicht dann 25% bei Dir wegen der Behinderung und dem Umstand, dass Du aufs Auto angewiesen bist. Schulden werden normalerweise überhaupt nicht in Ansatz gebracht, vielleicht hat man da bei Dir aus Gründen der Behinderung oder sonst irgendwas eine Ausnahme gemacht. Kommt vielleicht auch drauf an, wofür die Schulden aufgelaufen sind. Aber: reine Spekulation. Frag lieber beim Amt nach. Oder vielleicht weiß ja jemand anderes im Forum da besser Bescheid.

  • @ THZ: es gibt bei den Jugendämtern zwei Berechnungsmodelle, das familienrechtliche, und das öffentlichrechtliche. Wann welches angewandt wird, konnte mir noch niemand befriedigend erklären. Meist ist das öffentlichrechtliche für die zur Zahlung Verpflichteten günstiger. Das sieht man hier an der Bereinigung um 25%. Er soll es sich erklären lassen und dann wahrscheinlich vornehm schweigen. Denn ein Abzug von 25% ist auch bei Behinderungen familienrechtlich undenkbar.


    Herzlichst


    TK