Düsseldorfer Tabelle nach Lebensjahren???

  • Hallo und ein frohes neues Jahr


    die Düsseldorfer Tabelle ist ja in verschiedene Altersgruppen eingeteilt: 0-5 Jahren 6 - 11 Jahren, 12 - 17 Jahren. Wird die Berechnung nach Lebensjahren eingeteilt??
    Mein Sohn ist 11 Jahre und somit im 12. Lebensjahr, wird er nun noch in die Stufe 6 - 11 oder 12 - 17 Jahre eingeteilt???


    Ich wäre dankbar für eine Antwort.

  • ... und habe Fragen zur Tabelle.


    Habe eine 10 jährige Tochter für die ich schon seit langer Zeit 272 Euro Unterhalt bekomme, das zahlt zumindest der Vater und sagt das es so richtig ist.


    Jetzt ist sie ja angehoben worden, wie bekomme ich raus ob und was er zahlen muss. Ich bin mir nicht sicher ob ich den richtigen Unterhalt bekomme?


    Möchte aber auch ungerne das JA einschalten um den Anspruch zu klären, wegen bösem Blut.


    Könnt ihr mir helfen?


    LG querida:confused:

  • Hallo,


    den richtigen Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 (die Zahlen sind heute vom OLG Düsseldorf veröffentlicht worden) kann man nur berechnen, wenn man das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Vaters kennt. Der Vater ist hier verpflichtet, sein Einkommen offen zu legen und nachzuweisen (etwa durch Steuerbescheid). Es ist das Nettoeinkommen entscheidend. Davon können u.U. noch Abzüge gemacht werden.
    Hat man das unterhaltsrelevante Einkommen, so kann man den Unterhaltsbetrag dann in der Tabelle ablesen. Zu beachten ist, dass sie auf die Konstellation 2 unterhaltsberechtigte Kinderezugeschnitten ist. Ist nur eine Person unterhaltsberechtigt, so wird dies i.d.R. dadurch berücksichtigt, dass man die Werte aus der nächst höhren Einkommensstufe abliest. Bis zum 31.12.09 war es so, dass die Tabelle von drei unterhaltsberechtigten Personen ausging.

  • tja, dann werde ich mal versuchen die Einkommensbescheide zu bekommen? Wird nicht einfach sein, er rückt sie garantiert nicht freiwillig raus. Habe ich da eine gesetzliche Grundlage auf die ich mich berufen kann?


    Weitherin verstehe ich nicht wie das mit dem Kindergeld ist, wird es nun sofort anteilig vom Unterhalt runtergerechnet, sind die Beträge in der Tabelle schon bereinigt oder gilt das erst ab 135%?


    Und wieviel wird man hochgestuft wenn man nur ein unterhaltspflichtiges Kind hat?


    Also ich muss schon sagen sehr schwierig das Ganze zu durchschauen, aber noch mehr weh tut das er anscheinend die ganzen Jahre weniger gezahlt hat und damit meine Gutmütigkeit und Vertrauen ausgenutzt hat


    LG querida:mad::mad::mad: