Abänderung Versorgungsausgleich wegen Mütterrente/Scheidung 1995

  • Guten Morgen,


    hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit der Abänderung vom Versorgungsausgleich gemacht? Scheidung war 1995, 5 gemeinsame Kinder, alle vor 1992 geboren. Die Erhöhung für Kindererziehungszeiten, die am 01.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde beim damaligen Versorgungsausgleich ja nicht berücksichtigt.


    Es bestand nur die gesetzliche Rentenversicherung.


    Lohnt sich der Antrag auf Abänderung beim Familiengericht?
    Danke für Antworten.

  • Hallo Gabi,


    lass dir einen Termin bei der nächsten Rentenversicherungsstelle in deinem Wohnort geben.


    ich habe folgendes im Netz gefunden:


    Durch die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen.Hinweise zu vermeintlichen Anträgen auf Mütterrente

    hier gehts zur RV

    edy

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  • Hi edy,


    ich erinnere mich an die Überlegungen seinerzeit, also vor 5 Jahren. Wenn ich mich nicht irre, ging/geht es um die Frage, ob die Punkte, die für die vor der Deadline geborenen Kinder nachträglich noch aufgeteilt werden können. Beispiel: für alle vorher geborenen Kinder gab es einen Rentenpunkt, für alle nach dem Termin geborenen Kinder gibt es 3 Punkte pro Kind. Die fließen dann in den Versorgungsausgleich mit ein. Es war also die Frage des "rückwirkenden" Versorgungsausgleichs durch Anhebung um einen weiteren Punkt pro Kind (Gleichstellung also immer noch nicht da). Die juristische Fachwelt war sich da nicht ganz einig. Das dürfte aber inzwischen geklärt sein.


    Bei 5 Kindern, pro Kind ein Punkt (wenn ich das richtig in Erinnerung habe), lohnt es sich auf jeden Fall, da was zu tun. Also, ab zur Rentenversicherung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy, hallo timekeeper,


    erst einmal danke für die Antworten. Ich fordere jetzt erst einmal aktualisierte Versicherungsverläufe aus der Ehezeit an und vergleiche sie mit den alten.
    Ich hatte eigentlich gehofft, dass sich jemand meldet, der die Prozedur schon durch hat. Auch wegen den Kosten, da die Änderung beim Familiengericht durchgeführt wird. Lohnen würden sich 2,5 Punkte schon bei der Rente.
    Danke Gabi

  • Guten Morgen,


    ich habe jetzt eine kurze Information von einer Rechtsanwältin bekommen. Danach würde die Abänderung des Versorgungsausgleichs nicht gehen.
    Wenn aber die Regelung innerhalb von nicht mehr als 36 Monaten Leistungsbezug bei verstorbenen Ausgleichsberechtigtem gilt, verstehe ich nicht unbedingt den Unterschied zu meinem Fall (Ausgleichsberechtigte ist 2016 verstorben). Die Änderung bezieht sich auf die Ehezeit, da lebte sie ja noch.
    Danke für eure Hilfe.
    Gabi

  • Hallo Gabi,


    ich empfehle dir hier deine Fragen zu stellen.



    H I E R :


    Da Antworten Laien aber auch Experten.


    ein Registrierung ist nicht nötig.


    berichte über das Ergebnis.


    vG
    edy

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  • Hallo Edy,


    danke für den Hinweis auf das Forum. Viel gebracht hat es ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt den Versorgungsausgleich selbst geprüft hinsichtlich des neuen Rechts. Da nur die Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung zum tragen kommen, wird durch eine Totalrevision kein finanzieller Nachteil entstehen. Einen Überblick über Gerichtskosten etc. habe ich mir auch verschafft.


    In Deinem angegebenen Forum übersehen die meisten Leute die Tatsache, dass mein Mann auf Grund des Versorgungsausgleichs einen höheren Betrag abgeben musste, als er brauchte. Dieser Betrag fehlt dann bei Renteneintritt. Sofern mein Mann nichts unternimmt, freut sich dann die DRV.


    Ich wollte mich nur sachlich mit diesem Thema auseinandersetzen, weil es interessant ist. Halt um zu gucken, was für Möglichkeiten bestehen, denn die Zeit der Trennung und dem ganzen Gedöns, war echt schrecklich.


    Ich danke Dir und Timekeeper für die Sachlichkeit und Hilfe.
    Einen schönen Abend. Gabi

  • Hallo Gabi,


    im RV-Forum bekam ich für meine Angelegenheiten schon viele wertvolle Hinweise.


    Wichtig sind die Anworten der Experten (scheinen wohl RV-Mitarbeirer zu sein ?).


    Erschöpfende Auskunft kann aber dann nur die Beratungsstelle vor Ort geben ( ähnlich wie hier im Forum).


    edy

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  • Hallo edy,
    die Experten haben sich noch nicht bei mir gemeldet. Sie dürfen auch nicht, da Familienrecht betroffen ist. Mir hilft aber schon das Auseinandersetzen, was ich nüchtern/sachlich handhabe. Gefühle bringen einen nicht weiter.
    Ich danke Dir.