unterhaltsvorschuss (dafür kein Unterhalt?)

  • Also situation ist folgendes . Unterhaltsvorschuss seid geburt des kindes erhalten. bis vor zwei jahren hatte ich die Beistandschaft die Ich dann beendet habe und zum Anwalt bin.
    Der immerwieder den ex angeschrieben . Mein ex immerwieder umgezogen anwälte gewechselt :cursing: und nach ewiger suche herausgefunden das er den nachnamen geändert hat. :?: Nun den seid dem Tag an dem wir gedroht haben seine Eltern auf Unterhalt zu verklagen :evil: , dass Schreiben ging direkt an die Eltern ist er seid dem beim gleichen Anwalt und hat auch seine Adresse nicht geändert . :thumbsup: (sollte genau das sein einfach nur ne drohung) zweck erfüllt.
    der Anwalt der gegenseite schreibt jetzt im Grunde das Ich ja Unterhaltsvorschuss erhalte und ich dadurch kein recht habe Kindesunterhalt einzufordern. ?( Das Schreiben des Gegenanwaltes ging direkt an das Gericht weil wir klage eingereicht haben. Jedenfalls behauptet der Anwalt vom meinem ex das er Kindesunterhalt an das Jugendamt bezahlt. Das Jugendamt behauptet das das die gelder sind die er rückwirkend bezahlen muss . Im Grunde will ich nur wissen wie wahrscheinlich kann es sein das das den Tatsachen entsprechen kann. Ich meine er verdient 1600 euro netto. Lässt sich aber immer mitte des monats 800 euro bar auszahlen. der bescheisst wo er kann. es ist ne ziemlich verworrene situation . viele ämter sind daran beteiligt . Ich gehe 30 std die woche arbeiten. Ich verdiene mein eigenes geld. nicht das hier jemand denkt ich will ihn ausnehmen. er kümmert sich einen sch... jedenfalls wird es zum gerichtsverfahren kommen . wer kennt sich ein wenig aus .
    Ich meine ich beziehe ja Unterhaltsvorschuss weil er nicht bezahlt. Der anwalt sagt im grunde die allgemeinheit kann zahlen X(X( mein anwalt wird dagegen halten .

  • Hallo wesley1006,


    ein "Hallo" am Anfang und dafür winiger Smileys wären schön.


    Wie alt ist denn das Kind?


    Hat der Kindesvater seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate


    vorgelegt ? plus Lohnsteuerbescheinigung ?


    vG
    edy

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  • Hallo wesley,


    der Gegenanwalt schreibt einfach nur Quatsch.


    Warum sollte der Staat ( Unterhaltsvorschuss) einspringen wenn der Kindesvater


    füe den Unterhalt aufkommen kann? . Unterhaltsvorschuss gibt es nur wenn der Vater nicht zahlt/zahlen kann.


    Du wirst von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten?


    Er kann doch einfach eine Kontopfändung durchführen.


    vG
    edy

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  • Hi,


    wir wissen ja nicht, ob ein Titel existiert. Nur dann kann man pfänden. Wenn derzeit noch geklagt wird, ist das bisher versäumt worden. Und die Fragestellerin sollte nicht alles durcheinander schmeissen. Ob und was die Unterhaltsvorschusskasse zurückfordert, das geht sie nichts an. Falls sie aber für die Zeit, in welcher Unterhaltsvorschuß geleistet wurde, auch Unterhalt fordert, dafür ist dann die Einlassung des gegnerischen Anwalts schon richtig. In diese Forderung gehen nämlich die von der Vorschußkasse geleisteten Beträge rein rechnerisch mit ein. Mal ein ganz grobes Beispiel: Die Unterhaltsvorschußkasse zahlt für das Kind 140 €. Die Mutter fordert für den Zeitraum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, 300 €. Davon sind dann die 140 €, die sie aus öffentlichen Mitteln erhält in Abzug zu bringen.


    Außerdem empfinde ich den Fall weder als sehr kompliziert noch ist für mich nachvollziehbar, wieso da unzählige Ämter involviert sein sollen. Es ist doch der typische Fall eines zahlungsunwilligen Verpflichteten, wie wir ihn millionenfach in jedem Jahr haben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!

    Hallo wesley,


    der Gegenanwalt schreibt einfach nur Quatsch.


    DAS zu behaupten ist gelinde gesagt Quatsch.....


    Wir wissen nicht was der RA GENAU geschrieben hat, sondern nur was die OP verstanden hat.


    Für mich stellt es sich so da:
    Für den Zeitraum um den es hier geht hat die OP bereits UHV bekommen.
    In sofern ist es korrekt, ist der KV leistungsfähig so ist zuerst der UHV zurück zu zahlen.
    Ich vermute mal der gegnerische RA hat so gerechnet das der KV überhaupt nur in Höhe des UHV leistungsfähig ist.
    Entsprechend ist es korrekt, es besteht kein ZUSÄTZLICHER Anspruch auf KU mehr für den betroffenen Zeitraum.

  • Hallo,


    Vermutungen nutzen auch nichts, ich beziehe mich auf das hier geschriebene.


    [quote='wesley1006','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2263-unterhaltsvorschuss-dafür-kein-Unterhalt/?postID=9224#post9224']der Anwalt der gegenseite schreibt jetzt im Grunde das Ich ja Unterhaltsvorschuss erhalte und ich dadurch kein recht habe Kindesunterhalt einzufordern


    vG
    edy

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