Unterhaltsanspruch bei ALG 2

  • Hallo,


    die Dame vom Bafögamt war so nett mir auf meine Mail zu antworten. Tochter 2 bekommt Bafög. Sie hat mir auch die Summe genannt. Ich warte jetzt erstmal ab was für Post noch kommt. Dann sehen wir mal weiter. Es ist schön sich einfach etwas über diesen Heckmäck auszutauschen.


    Dankender Gruß Fischi

  • Hallo zusammen,


    Zu Tochter Nr. 2 habe ich es jetzt.


    Als Bezieher von Bafög ist man von der Grundsicherung erstmal ausgeschlossen. Es gibt aber auch wieder Ausnahmen. Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Genau auf so eine Schule geht sie.


    Daran schließt sich an das sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die erste Ausbildung nicht abgeschlossen hat. Damit kann ihr Unterhaltsanspruch den sie nicht wahrnimmt auf das Sozialamt übergehen.


    Aber ich gehe mal davon aus da das Bafögamt nach einer Überprüfung meiner Finanzen nichts gefordert hat das Sozialamt auch nichts fordern wird.


    Und wenn die nichts einfordern, wird wohl auch kein Unterhalt für die Eingliederungshilfe gefordert.


    Warten wir es einfach mal ab.


    Dankender Gruß Fischi

  • Hallo,


    Aber ich gehe mal davon aus da das Bafögamt nach einer Überprüfung meiner Finanzen nichts gefordert hat das Sozialamt auch nichts fordern wird.


    Das BAFöGAmt kann nichts fodern.


    Wenn die EK der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigen dann gibt es BAFöG,


    andernfalls gibt es kein BAFöG.


    Das BAFöG-Amt kann ggf. auf eine mögliche Unterhaltpflicht hinweisen.


    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    was wäre eigentlich wenn ich durch die Trennungsbedingten Schulden, die ich abzahle und nicht unbedingt auf die Berechnung des Kindesunterhaltes angerechnet werden, und den ganzen Unterhalsforderungen meinen eigenen Bedarf nicht mehr decken kann? Kann ich dann auch irgend eine Hilfe in Anspruch nehmen bis ich finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen kann?


    Dankender Gruß Fischi

  • Hallo,


    ich wollte mal den aktuellen Stand berichten.


    Für Tochter 1 war das Sozialamt für die Berechnung des Unterhaltes zur Eingliederungshilfe dankbar über meinen Hinweis das es auch noch eine Mutter gibt welche genung verdient um die hälfte des Betrages von aktuell 32,42 Euro zu tragen. Die bearbeiten so lange das die ambulante Hilfe läuft aber ich noch keine korrekte Zahlungsaufforderung


    Bei Tochter 2 (andere Stadt anderes Amt) war das Sozialamt für die Eingliederungshilfe so akribig und hat die Mutter von selbst angezapft so das ich hier von vornerein 16,21 Euro zahlen darf. Zu der Unterhaltsforderung des Sozialamtes zur Grundsicherung habe ich noch keine Post. Dazu hätte ich mal eine Frage. Beim googeln habe ich direkt nichts gefunden. Gibt es hier auch Staffelbeträge wie bei der Eingliederungshilfe oder wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet?


    Dankender Gruß Fischi