Wann genau ist man zu Kindesunterhalt gesetzlich Verpflichtet?

  • Hallo,


    ist ein Kindeserzeuger vom Gesetz her verpflichtet wenn folgende Punkte zutreffend sind:


    - Er ist nicht als Vater eingetragen.
    - Die Mutter war bei der Zeugung des Kindes anderweitig verheiratet war. ( Und der Ehemann in der Geburtsurkunde drin steht.
    - Es gibt einen Vaterschaftstest der bescheinigt das der Erzeuger der Vater ist und nicht der damalige Ehemann. (Dieser Vaterschaftstest wurde vom Erzeuger selbst gemacht)


    Welche gesetzliche Voraussetzungen gibt es bei Unterhaltspflicht?


    Wie zb Unterhaltspfichtig ist immer derjenige der auch als Vater eingetragen ist?


    Wann ist man vor dem Gesetz Verwandte in gerader Linie?


    Könnte es in einem solchen Fall passieren das die Mutter 2x Unterhalt bekommt ( 1x vom ExEhemann mit dem sie damals verheiratet war und zum anderen vom Erzeuger mit dem sich nun auch nicht mehr zusammen ist)


    Vielen Dank im voraus für die Antworten.

  • Hallo Lady Bosai,


    "Erzeuger" ist für mich ein schlimmes Wort, dass wird dass "Erzeugnis" nicht gerne hören. Bist du die
    "Gebärmachine " ?




    sprechen wir lieber von eingetragenen Vater,leiblichen Vater und der Mutter.


    Wie alt ist denn das Kind?


    ab wann weiß der eingetragene Vater davon, deass er nicht der leibliche Vater ist?


    Das Kind hat einen Unterhaltsbedarf, dieser wird von einem der Väter gedeckt. Also nicht doppelte


    Zahlung.


    vG
    edy

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  • Hallo,
    sorry für die Wortwahl war nicht böse gemeint.


    das Kind ist 16.


    der eingetragene Vater weiß das er nicht der leibliche Vater ist.


    mit geht es aber dadrum wer vom Gesetz her derjenige ist der Zahlen müsste wen der eingetragene Vater eingetragen bleibt?


    beste Grüßen
    ladybonsai

  • Hallo,


    ab wann weiß der eingetragene Vater davon, dass er nicht der leibliche Vater ist?


    bitte beantworten.


    Der eingetragene Vater muss so lange zahlen bis ein andere eingetragen wird.


    vG
    edy

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  • Hallo,


    beantworte doch einfach erst mal meine Fragen


    edy

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  • Hi Edy,


    der eingetragene Vater weiß eigentlich von anbeginn der Schwangerschaft das er nicht der Vater ist, geh ich von aus.
    DIe Mutter war dann 7 Jahre lang mit dem leiblichen Vater zusammen, da sie aber zur Geburt noch verheiratet war wurde automatisch der Ehemann ( nicht leibliche Vater ) eingetragen.


    Weder der damalige Ehemann ( nicht leibliche Vater) noch der jetztige Exfreund ( leiblicher Vater) haben sich um den Eintrag nach der Geburt weiter gekümmert.


    Da sich nun der leibliche Vater von der Mutter getrennt hat, ist die Frage wer zahlen muss.
    Bzw er möchte zahlen aber wenn dann auch offiziel dazu berechtigt sein.


    Du hast geschrieben das der eingetragene Vater offiziell zahlen muss, kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?


    Beste Grüße
    LaBo

  • Hallo Lady Bosai,


    Wenn der eingetragene Vater von Anfang an wusste dass er nicht der leibliche Vater ist,


    dann kann kann er nichts mehr ändern.


    Er muss weiterhin zahlen ( er bleibt lautr Gesetz der Vater).


    hier bei Anfechtungsfrist nachlesen


    edy

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  • Hallo Edy,


    danke für deine Antwort auch wenn sie eigentlich nicht das beantwortet was ich wissen möchte.


    Der eingetragene Vater ist nicht der Grund meiner Fragen.


    Mir geht es dadrum wer vom Gesetz her verpflichtet ist Unterhalt für das Kind zu zahlen, die Frage hattest du mir ja schon beantwortet, aber kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?


    Im Grunde geht es dadrum das der leibliche Vater seit Jahren Unterhalt zahlt und der Meinung ist das er dazu gesetzlich verpflichtet ist auch wenn er nicht als Vater eingetragen ist. ( Er ist inzwischen auch schon einige Jahre von der Kindesmutter getrennt.)


    Kann das so sein?


    PS Es geht nicht dadrum das er nicht mehr zahlen möchte, er zahlt gerne für sein Kind, obwohl er momentan mit dem Gedanken spielt das Geld lieber anzulegen und der Tochter dann mit 18 zu geben.
    Er weiß nicht ob der eingetragene Vater auch zahlt, vermutet dies aber....


    Beste Grüße


    LaBo

  • Hi,


    du kannst dich ganz einfach in §§ 1600 ff BGB einlesen, da steht eigentlich alles drinne. Nur, du scheinst ja nichts so ganz genau zu wissen. Weder ob der gesetzliche Vater weiss, dass er nicht der Vater ist, noch ob da Unterhalt gezahlt wird, und wenn ja, dann stellt sich die Frage, für wen, Mutter oder Kind. Und es ist immer schwer, auf bloße Vermutungen zu antworten. Weil man einfach nichts Genaues weiss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    im Paragraph 1600 geht es um Anfechtung das möchte ich nicht wissen, Danke aber trotzdem.


    ich wiederhole mich gerne, ich möchte wissen ob ein leiblicher Vater der nicht als Vater eingetragen ist vom Gesetz her verpflichtet ist/werden kann kindesuntwrhalt zu zahlen?


    beste Grüße
    labo

  • Hallo L.B.


    ein Kind kann nur einen Vater haben.


    möglich ist aber einen Vater und ein Stiefvater.


    Wenn wie in diesem Fall hier, der eingetragene Vater die Frist von 2 Jahren (Aberkennung der Vaterschaft)


    verstreichen läßt, dann bleibt er der rechtliche Vater und muss Unterhalt für das Kind leisten.


    Der leibliche Vater muss dann keinen Unterhalt zahlen.


    edy

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  • Hi,


    weisst du, du bist in der Lage, dich hier anzumelden, mit einem PC umzugehen, gut zu formulieren. Und kannst dann nicht mal über eine Suchmaschine feststellen, was ff bedeutet? Nimm es mir nicht übel, aber da fühle ich mich auf den Arm genommen, und weiss nicht, wie ich die Frage einsortieren soll.


    Herzlichst


    TK

  • Um die Fakten nochmal zusammen zu fassen:


    Ein Kind hat immer nur einen rechtlichen Vater. Das ist derjenige der in der Geburtsurkunde steht. Dieser ist - wie man sieht - nicht zwangsläufig mit dem biologischen Vater identisch, vom sozialen Vater rede ich noch gar nicht. Letztlich kann ein Kind drei Väter haben: Einen rechtlichen, einen biologischen und einen sozialen. In der "Idealfamilie" sind alle drei identisch.


    Bei rechtlichen Fragen gilt natürlich auch immer der RECHTLICHE Vater, d.h. dieser ist UH-Pflichtig. Nachdem er auch schon etliche Jahre weiß das er nicht der biologische Vater ist kann er allerdings an seiner rechtlichen Position nichts mehr ändern.
    Im Prinzip kann der biologische KV natürlich dem Kind Zuwendungen zukommen lassen. Eine besondere rechtliche Erlaubnis dazu braucht es nicht - so wie eben jeder einem anderen etwas schenken kann.
    Zu beachten ist allerdings das in diesem Fall je nach Summe irgendwann Schenkungssteuer fällig wird. Der Freibetrag ist hier 20000€.

  • Hi,


    das mit dem "brain outsourcing" gefällt mir.


    Fachlich sind wir uns ja einig. Allerdings scheint es sich hier doch um viele Vermutungen zu handeln. Ganz viele. Der juristsche Vater weiss vermutlich bescheid, vermutlich wird doppelt kassiert. Das ist doch alles arg vage.


    Herzlichst


    TK