Berechnung Geld für die Rente?

  • Hallo,


    meine Mutter musste leider ins Heim, nachdem ihr Gesundheitszustand so schlecht wurde, das ich sie nicht mehr zufriedenstellend pflegen konnte. Nun hab ich Freitag ein Einschreiben bekommen. Noch nicht abgeholt aber wird wohl vom Sozialamt sein. Ich hab mir vom Pflegegeld ein bisschen zusammen gespart. Quasi für schlechte Zeiten und Rente. Sind circa 12.000 Euro die auf den Girokonto liegen. Nun hab ich gelesen, das einem nur max 10.000 Euro Notgroschen zustehen. Es wird zwar Rentenersparnisse anerkannt aber nur wenn die zum Beispiel auf einen Spar oder Tagesgeld Konto liegen. Heißt das jetzt, dass ich mich von einen Teil meines Ersparten verabschieden kann oder ist es noch nicht zu spät um einen Teil des Geldes auf ein Tagesgeld Konto zu legen?

  • Hallo Marc,


    Beziehst du Sozialgeld ?


    oder geht es um Geld was du evtl. für die Heimunterbringung der Mutter zahlen sollst?


    edy

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  • Hallo Marc,


    Wie hoch ist dein Netto-EK?


    du hast einen Selbstbehalt von ca.1800 €


    Was du auf dem Konto hast, ist hier ziemlich egal.


    vG
    edy

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  • Hallo Marc,



    Ich hab mir vom Pflegegeld ein bisschen zusammen gespart. Quasi für schlechte Zeiten und Rente.


    Ist das so zu verstehen, dass du deine Mutter vorher selbst gepflegt hast?


    Die 12000 EUR Erspartes dürften aber in voller Höhe geschützt sein.


    Wenn überhaupt eine Leistungsfähigkeit besteht dann evtl. aus Einkommen.


    Ich nehme an in dem Einschreiben befindet sich die Rechtswahrungsanzeige und das Auskunftsersuchen.


    Dazu einige Tipps:


    Das beiliegende Formular muss nicht unbedingt benutzt werden. Eine Auskunft ist dann rechtskonform erteilt, wenn sie vollständig und systematisch geordnet ist. Man kann sich am Formular orientieren, sollte dann einfach leere Blätter nehmen oder man füllt das Formular zu allen Punkten aus, die verständlich und eindeutig sind und hängt dann zusätzliche Blätter mit näheren Erläuterungen an. Das verringert die Gefahr, dass man in irgendwelche Fallen tappt. In den Formularen werden oft die Einnahmen detailliert abgefragt, es gibt aber nur wenig Platz für Ausgaben.


    Mein Tipp: Alle Ausgaben aufführen, auch wenn einige davon später nicht anerkannt werden sollten. Sollte das der Fall sein, dann hier einfach noch mal fragen


    Das Vermögen stichtagsbezogen angeben. Stichtag ist in der Tag, an dem man Kenntnis von der Bedürftigkeit der Eltern erhält, in der Regel der Tag, an dem die RWA zu geht. Das SA hat kein Recht, Vermögensbewegungen vor diesem Stichtag zu erfragen.


    In der Regel sieht die Berechnung so aus:


    Nettoeinkommen
    abzüglich berufsbedingte Ausgaben (pauschal oft 5% des Netto)
    abzüglich Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung (Zusatzversicherung) u.ä.
    abzüglich Sparraten für Altersvorsorge = max. 5 % des Brutto, muss aber nachweisbar gespart werden
    abzüglich Raten für vor der RWA eingegangene Schulden
    abzüglich Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehefrau, u.a.)


    ergibt das bereinigte Nettoeinkommen.


    Wenn das über 1800 EUR (bei Alleinstehendem) liegen sollte, dann könnte die Hälfte des über 1800 EUR liegenden bereinigten Nettoeinkommens als Elternunterhalt gefordert werden.


    Unterhalt aus Vermögen kommt in der Praxis bei noch Berufstätigen kaum vor.


    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Bei einem Vermögen von 12000 EUR sehe ich keine Gefahr. Die Zinsen sind auch bei Sparkonten 0.


    Für Mitlesende:


    Wenn es sich um größere Beträge handeln sollte wäre es tatsächlich zweckmäßig, das als Altersvorsorge deklarierte Vermögen auf einem Extra Konto zu parken und von diesem Konto kein Geld abzuheben, da sonst der Zweck als Altersvorsorge in Frage gestellt werden könnte.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo,


    Ich habe trotzdem mal ein Tagesgeldkonto eröffnet. Kostet ja nix und bei 0,01 % Zinsen bin ich in einer Million Jahren reich


    Bei diesem Zinssatz bist du in 20 Jahren arm (Inflation) 8)


    edy

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