Vermögen im Rentenalter, Wie wird es zum EU angerechnet, in Einkommen umgerechnet ?

  • Hallo, mir ist immer noch nicht ganz klar wie Vermögen im Rentenalter zum EU um/angerechnet wird.


    Z.B.:
    Mann geht mit 67 Jahren in Rente. Hat 600,- eur Bruttorente. Hat Vermögen in Form von Geldkapitalanlagen in Höhe von 500000,- eur.
    Wie wird das dann als monatl. Einkommen umgerechnet ?


    Lassen wir mal Schonvermögen ect. außer Betracht.
    Es geht nur um die Umrechnung.
    grüße

  • Hallo eijeijei,


    Wie wird das dann als monatl. Einkommen umgerechnet ?


    Die Verrentung des Vermögens erfolgt nach

    Zitat

    § 14 Abs. 1 BewG: Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
    Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 anzusetzen. Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent als Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise zu berechnen. Das Bundesministerium der Finanzen stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.


    Siehe hier: http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?lohn6.htm


    Für einen 67 jährigen ergibt sich bei einer statistischen Lebenserwartung von 16 Jahren ein Kapitalwert von 10,754 %:


    Umrechnung in eine monatliche Rente: 500.000/10,754/12 = 3874 EUR. Dieser Betrag würde zur Rente hinzu gerechnet werden.


    Siehe auch hier: https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php


    Zu kritisieren wäre:

    • Der angenommene Zinssatz ist seit langem nicht mehr zu erzielen.
    • Die angenommene statistische Lebenserwartung von 16 Jahren. Was ist, wenn der UHP wesentlich länger lebt?


    Bei einem Zinssatz von 1% und einer statistischen Lebenserwartung von 20 Jahren ergäben sich ca. 2300 EUR


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke,
    Wenn der UHP keine Rente beantragt, dann ja noch nicht Rentner wäre ( Privatier) , evt. sogar noch im Arbeitsleben wäre ( evt. 500,- Bruttoverdienst Teilzeit ), würde die Vermögensumrechnung trotzdem vom SA so gemacht werden ?

  • Zitat

    Umrechnung in eine monatliche Rente: 500.000/10,754/12 = 3874 EUR. Dieser Betrag würde zur Rente hinzu gerechnet werden.


    3874 eur. wären z. B. Kapitalanlagen die jedoch auch noch bei Auflösung steuerpflichtige Anteile ( Fonds: Wersteigerungen) beinhalten.
    Diese müßten doch irgendwie herausgerechnet werden, das Vermögen mindern ?!
    Die Frage ist dann wie .
    Wüßte nicht das die Geldinstitute da im Vorfeld eine Berechnung machen würden.

  • Wenn der UHP keine Rente beantragt, dann ja noch nicht Rentner wäre


    Die Aussage, die ich kenne ist:
    "Ab dem gesetzlichen Rentenalter, kann verwertbares Vermögen verrentet werden"


    Diese müßten doch irgendwie herausgerechnet werden, das Vermögen mindern ?!
    Die Frage ist dann wie .


    Wie das von dem zuständigen SHT gesehen würde??
    Abwarten, Tee trinken und versuchen, sich schlau zu machen.

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