Weniger Kindesunterhalt ab 2018 ?

  • Eine schöne Tageszeit wünsche ich euch,


    ich zahle für 2 Kinder Unterhalt. Ich falle mit meinem Gehalt in die derzeitige Gruppe 2 105% Unterhalt 1500€ - 1900€. Ich zahle einmal 264€ für meinen 3 Jährigen und 317€ für meinen 6 Jährigen Sohn.


    Nun habe ich die Unterhaltstabelle für 2018 gesehen. Dort fällt die Gruppe bis 1500€ weg und nun wird die Gruppe bis 1900€ die Mindestunterhaltsgruppe. Nach der müsste ich dann nur noch 251€ bzw. 302€ bezahlen.


    Ich habe damals eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben das ich 105% Prozent Unterhalt bezahle, nach den derzeitigen damals gültigen Tabellen.


    Meine Frage ist nun: Muss ich 105% bezahlen oder das nach meiner Einkommensgruppe (bis 1900€) ?


    LG


    Feeling

  • Hallo Feeling,


    Sorge dafür das der Zahlbetrag in der Jugendamtsurkunde


    abgeändert und entsprechend der Düsseldorfer Tabelle 2018 (ab 2018) angepasst wird.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • @Feeling


    Wie hoch wird dein bereinigtes (also unterhaltsrelevantes) monatliches Einkommen ab Januar 2018 sein und wie hoch ist es 2017 durchschnittlich gewesen?



    @edy


    Du bist sicher, dass schon allein die Veröffentlichung einer neuen Düsseldorfer Tabelle die Reduzierung einer als Prozentsatz des Mindestunterhalts titulierten Verpflichtung (z.B. von 105% auf 100%) rechtfertigt? Quellen?


    Bin gespannt, was die JA dazu plappern.

  • Hallo edy,


    Wenn du Wert darauf legst, dann ändere meinen vorherigen Beitrag insofern, dass dein gesamter Satz im Zitat steht. Ich selbst kann meinen Beitrag wegen Zeitablauf nicht mehr ändern.


    Wie auch immer, an meiner obigen Antwort wird das überhaupt nichts ändern!


    Grüße


    bissig


    Den Gepflogenheiten des Forums entsprechend habe ich mir erlaubt, eine Begrüßung und eine Verabschiedung hinzuzufügen.
    TK

  • Hallo,


    In Einkommensgruppe 1 (Zeile 1) der Düsseldorfer Tabelle werden 100% des Mindestunterhalts ausgewiesen. Alles klar?


    Ob sich durch Änderung der DT 2018 automatisch die Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen erhöhen. Wenn hier weiterhin 105% zu zahlen wären?


    edy

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  • Ich grüße euch,


    erstmal Vielen Dank für die Antworten. Laut Auskunft beim Jugendamt, kann das nur mit der Zustimmung der Kindesmutter geändert werden. Ansonsten steht mir der Klageweg natürlich offen. Ich werde wohl meine Rechtsschutz bemühen müssen. Falls ihr in diesem Zusammenhang noch was anderes gehört habt, immer her damit.


    LG


    Feeling