Kindesunterhalt Berechnung

  • Hallo


    Also zu mein anliegen.
    Ich habe ein Sohn 2 Jahre alt,ab 01.02.2018 bin ich hoffentlich wieder in der Lage selber Unterhalt zuzahlen.
    meine frage wie darf das Jugendamt denn Betrag berechnen? die Dame sagte mir ich soll 3 Monate meine Lohnabrechnung abgeben und dann würden die sagen was ich abdrücken muss.
    ich werde LKW Fahrer da bekomme ich Spesen und Prämien dürfen die mit eingerechnet werden? da ich die ja nur bekomme wenn ich auch Arbeite oder die Lieferungen nicht beschädige.


    jetzt schon mal danke.

  • Hallo chiko20,


    Wie hoch wird denn dein monatliches Netto ausfallen ?


    Spesen können z.T. angerechnet werden.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • ab 01.02.2018 bin ich hoffentlich wieder in der Lage selber Unterhalt zuzahlen.

    die Dame sagte mir ich soll 3 Monate meine Lohnabrechnung abgeben und dann würden die sagen was ich abdrücken muss.


    Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darf dieses Laienforum sich schon nach sehr kurzer Zeit erneut mit der Leistungsfähigkeit und auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit befassen. Von Anfang an wäre deshalb wichtig, alle relevanten Informationen vom Themenstarter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten...


    meine frage wie darf das Jugendamt denn Betrag berechnen?


    In welcher Rolle ist das Jugendamt an diesem Fall beteiligt? Ist die Unterhaltsvorschusskasse dran oder die Abteilung Beistandschaften oder gar beide?


    Und ja, welches OLG wäre für den Wohnsitz des Kindes zuständig?

  • Hallo chiko20,


    dein Einkommen muss dann noch bereinigt werden.


    google mal nach Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt (oder dein zuständiges OLG)


    dann unter Bereinigung des EK.


    du wirst ca. 250€ zahlen müssen.


    edy

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