Erfährt der Unterhaltsbedürftige wenn das Amt neu prüft?

  • Moin!
    Erfährt der unterhaltsbedürftige Elternteil eigentlich jedesmal von dem Ergebnis wenn das Amt alle paar Jahre erneut prüft, ob das Kind leistungsfähig ist? Und wenn ja: was konkret bekommt der Elternteil mitgeliefert?


    Und: wie kann man verhindern, dass das Amt die aktuelle Anschrift des Kindes dem Elternteil mitteilt?

  • Hallo,



    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Verlangen kann man viel?
    Meine Meinung: Außer Spesen nichts gewesen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Richtig, aber das braucht man doch nicht verlangen.
    Das sollte für eine deutsche Behörde selbstverständlich sein.


    Woher hat eigentlich die Behörde deine Adresse?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hi,


    die Eltern können eine einfache EMA-Anfrge doch auch jederzeit stellen. Da in Deutschland jeder erfasst ist, ist es völlig unproblematisch, eine Adresse heraus zu finden, eben über das Meldeamt oder auch andere Behörden/Institutionen, wie auch immer. Die einzige Möglichkeit, sich gegen Kontakte zu wehren, ist, wenn es denn wirklich zu Belästigungen kommt, diesen notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe einen Riegel vorzuschieben, auf dem Zivilrechtsweg.


    Herzlichst


    TK