Vorgezogenes Erbe: Ratschlag benötigt

  • Servus in die Runde und folgende Situation, bei der wir ein paar kluge Ratschläge brauchen:


    - Eltern (67, 55) haben vor 3 Jahren Ferienwohnungen im Wert von 600,000€ an die Kinder notariell übertragen als vorgezogenes Erbe (jeder 200k€)
    - Kinder haben die Wohnungen verkauft und sich nun selbst genutzte Wohnungen in ihren Städten gekauft
    - Nun zeichnet sich ab, dass die Eltern ihr Familienunternehmen in 2 Jahren aufgeben müssen. Es besteht nur ein Rentenanspruch von 400€ insgesamt, aber kein weiteres Vermögen mehr.
    - Kinder verdienen relativ gut mit €50k, 130k€, und 25k€ brutto.


    Da die Eltern von ihrem Rechtsanwalt erfahren haben, dass es eine 10-Jahres Frist gibt, bis zu welcher ein Gericht das vorgezogene Erbe rückgängig machen kann, möchten sie auch nach Geschäftsaufgabe weiter arbeiten bis diese Frist abläuft.


    (1) Könnten die Eltern dann nach Ablauf der 10 Jahres Frist Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen oder geht das nicht?
    (2) Sollten die Eltern in 10 Jahren zu einem Pflegefall werden, sind die selbst bewohnten Wohnungen der Kinder geschützt?


    Muchas Gracias

  • nach der heutigen Rechtslage


    (1) Könnten die Eltern dann nach Ablauf der 10 Jahres Frist Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen
    - Ja


    (2)
    - Ja

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Grundsicherung könnte auf ein UHP-Kind umgelegt werden, falls es mehr als 100.000 Jahreseinkommen hat

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Das ist zwar ein Forum, in dem es um rechtliche Fragen geht, ich denke aber auch, dass moralisch-ethische Aspekte berührt werden.


    Dieser Fall zeigt einmal mehr wie ungerecht Elternunterhalt sein kann und warum er abgeschafft werden sollte.


    Da verschenken Eltern rechtzeitig ihr Altersvorsorgevermögen (600.000 EUR) an ihre Kinder und holen sich ihre Altersversorgung als Grundsicherung von der Allgemeinheit.


    Und wenn es noch schlimmer kommen sollte, dann zahlt die Allgemeinheit auch die enormen Pflegekosten.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen