"Einseitige" Einleitung des Trennungsjahres

  • Hallo!


    Ich möchte mich von meiner Frau scheiden lassen. Sie weigert sich aber, sich "getrennt lebend" zu melden.


    Kann ich mich auch "einseitig" über meinen Rechtsanwalt beim Familiengericht als "getrennt lebend" melden, um das Trennungsjahr einzuleiten?


    Kann ich dies auch, wie bei einer einvernehmlichen Trennungsmeldung, rückwirkend tun, z. B. ab Sommer 2017, um das Trennungsjahr zu verkürzen?


    Wir bewohnen eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag. Meine Ehefrau hat kein Einkommen.


    Besteht überhaupt eine Chance, sie noch im Trennungsjahr aus der gemeinsamen Wohnung herauszubekommen?


    Wäre es zwecks Trennungsunterhalt günstiger wenn wir in der gemeinsamen Wohnung verbleiben? Müsste ich ihr eine eigene Wohnung bezahlen, wenn sie auszieht, oder würde dies der Staat übernehmen ("Sozialwohnung")?


    Danke!


    MfG,
    Shilumbu.

  • Hallo Shilumbu,


    bei der Beantwortung einiger Fragen wäre es zunächst sinnvoll zu wissen,


    hast du eigenes Einkommen? wie hoch ist dein monatliches Netto ?


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    mein monatliches Nettoeinkommen beträgt ca. 2.400€.


    Ich bin aber Wochenendpendler und habe in der Nähe des Arbeitsplatzes noch ein Zimmer für 200€, das dann laut Rechtsanwalt abgezogen wird.


    Wie ist es diesbezüglich eigentlich mit den Benzinkosten (ca. 250€ im Monat)?

  • Hallo,


    i.d.R 0,30 € Kilometerpauschale pro gefahrenen km zur Arbeit.


    Dafür kannst aber das Zimmer anrechnen.


    Ich möchte mich von meiner Frau scheiden lassen. Sie weigert sich aber, sich "getrennt lebend" zu melden.


    es genügt "getrennt von Tisch und Bett" und getrennte Konten, getrenntes Haushalten.



    Kann ich dies auch, wie bei einer einvernehmlichen Trennungsmeldung, rückwirkend tun, z. B. ab Sommer 2017, um das Trennungsjahr zu verkürzen?


    Dann müsstet du aber deine Steuerklasse sofort ändern sonst musst du evtl. Steuern zurück zahlen.



    Der Staat wird hier nichts übernehmen, da du ja Trennungsunterhalt zahlen musst.


    edy

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  • Hi,


    wo willst du dich de?nn getrennt lebend melden? So was gibt es zwar in einigen Staaten der USA, nicht aber bei uns. Man trennt sich, indem man es tut, sei es in der gemeinsamen Wohnung (was in der Regel nicht funktioniert) oder aber in zwei Wohnungen, indem man auszieht.


    Ob du Trennungsunterhalt oder auch nachehelichen Unterhalt zahlen musst, das können wir hier in Ermangelung irgendwelcher relevanten Infos nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK