Kindesunterhalt ab 2018

  • Leider wurde mein Beitrag wohl aus Versehen in das Forum "Scheidung" verschoben, deshalb stelle ich ihn erneut hier im Forum "Kindesunterhalt" ein:


    Hallo, ich habe inhaltlich die gleiche Frage wie mario69:


    Mein Nettoeinkommen wurde vor einem halben Jahr vom Jugendamt berechnet: Düsseldorfer Tabelle, Nettoeinkommen 1901-2300€.
    Das Jugendamt legte mir eine freiwillige Beurkundung des Unterhaltstitels nahe, was ich jedoch ignorierte, da ich ja brav den Unterhalt für 2 Kinder zahlte. Durch falsche Behauptungen, ich hätte für einen Monat keinen Unterhalt bezahlt (was nachweislich nicht stimmt, da ich ja den Unterhalt auf das Konto des Jugendamts überweise), wurde mir gedroht, dass der Unterhaltstitel gerichtlich eingeklagt werde. Deshalb vereinbarte ich schließlich wie gefordert einen Termin auf dem Jugendamt zur freiwilligen Beurkundung des Unterhaltstitels.
    Dieser fand im Januar 2018 statt. Nun beurkundete ich nach aktuell gültiger DT 2018 den Unterhalt der Einkommensstufe 1901-2300€ (105%). Ich wurde von 4 verschiedenen Sachbearbeiterinnen bedrängt, 110% zu beurkunden (also Einkommensstufe 2301-2700€), was jedoch nicht den Tatsachen entspricht, da ja das Jugendamt die Einkommensstufe 1901-2300€ berechnet hatte. Ich kann doch keine falschen Tatsachen beurkunden. Außerdem wollten sie mich dazu drängen, ein halbes Jahr rückwirkend zu beurkunden, was ja auch Quatsch ist: Ich kann doch nur Verträge oder Urkunden zum aktuellen Zeitpunkt, und nicht für die Vergangenheit oder die Zukunft unterschreiben. Und ich kann schon gar kein "Phantasieeinkommen" von 2700€ beurkunden, das ich gar nicht habe. Für mich war die Sache jetzt erledigt, da sie ja nun ihren geforderten Unterhaltstitel von mir haben.
    Gestern ruft mich jedoch die Sachbearbeiterin nochmals an. Sie wollte wissen, ob ich jetzt weiterhin freiwillig mehr zahle oder...
    Ich glaube nicht, dass das Thema abgeschlossen ist.


    Meine Frage ist: Muss ich nach DT von 2018 oder 2017 zahlen, wenn ich den Unterhaltstitel 2018 nach meinem Nettogehalt wie vom JA vor einem halben Jahr berechnet, beurkundet habe?


    Was kann da auf mich zukommen? Klage, Gerichtsverhandlungen? Wer trägt die Kosten?

  • Hallo,


    110% statt 105% zu beurkunden ist ja echt mal komisch.
    Ist es möglich dass das JA bei dir eine niedrigere Stufe berechnet hat, weil es sich hierbei um das Netto nach Bereinigung handelt,
    während die anderen Sachbearbeiter bereinigt und unbereinigt verwechselt haben?
    Oder hat sich von 2017 zu 2018 schlicht dein Netto verändert?
    Am wahrscheinlichsten ist aber das du nur einer unterhaltsberechtigten Person gegenüber verpflichtet bist. Die DT ist nach 2 Personen ausgerichtet.
    Pflicht gegenüber nur einer Person > eine stufe hoch


    Ja, die Beurkundung steht, damit ist das Thema für dich vorest durch.
    Freiwillig mehr zahlen? Bei dir ergibt sich durch deine Angabe von Stufe 2 der DT ja keinesfals ein Mangelfall.
    Somit ist das Kind versorgt. Die Frage ob du freiwillig mehr zahlst begründet sich in den meisten Fällen damit, dass die angehalten sind, das optimum raus zu holen.
    Die handeln ja schließlich "fürs Kind" und je mehr umso besser. Wenn noch weitere Behörden (selbst über Umwege) mit drin hängen, zielt es auch auf deren Entlastung.


    Zur eigentlichen Frage:
    Bindend ist immer die aktuelle Tabelle, und bestehende Titel passen sich automatisch einer Erhöhung der Tabelle an.
    Umgekehrt wiederum (wenn man gesetzlich weniger zahlen müsste als festgesetzt wurde) muss eine Änderung erst beantragt werden.
    Wenn du nach DT2018 mit dem errechneten Netto von 2017 zahlst (sofern es sich nicht maßgeblich verändert hat), kann dir niemand etwas. Eine Neuberechnung des Nettos wird idR max alle 2 Jahre verlangt

  • Hallo, danke für die Antworten.
    Wie ich bereits oben schrieb, zahle ich für 2 Kinder Unterhalt: 820€ monatlich laut DT 2017.
    Nachdem ich den Unterhaltstitel erst im Januar 2018 zu den neuen Konditionen der DT 2018 beurkundete, müsste ich nach eigener Berechnung "nur" noch 788€ monatlich zahlen.
    Ich warte immer noch auf einen Brief vom JA, was ich jetzt zahlen muss. Deshalb zahle ich jetzt lieber freiwillig monatlich 820€ weiter, um eine Klage zu vermeiden.
    Ich habe letztes Jahr eine Rechtsschutzversicherung für Kindesunterhalt abgeschlossen, habe aber noch ein bisschen Wartezeit bis sie greift. Ab dann werde ich natürlich alles meiner Anwältin überlassen.
    VG Anonym

  • Hallo,


    Die Differenz von 788 zu 820 würde ich nicht zahlen, so lange du nicht explizit dazu aufgefordert wirst.
    Leg sie dir stattedessen monatlich bei Seite, um im Fall der Fälle keine Einbußen zu haben.


    Wenn du die Differenz zahlst, aber nicht müsstest, kannst du sie nie wieder zurück fordern.
    "Theoretisch" zwar schon, aber dann müsstest du nachweisen, dass der Empfänger das Geld wissentlich zu viel bekommen hat und zusätzlich nicht für den laufenden
    Lebensunterhalt im Monat ausgegeben hat. Da das natürlich eine fast nie mögliche Luftnummer ist, wäre das Geld dann fusch.

  • Hallo,
    danke nochmal für die Tipps.
    Hier die Auflösung: Am 3.2.2018 bekam ich einen Bescheid vom JA, dass ich laut Unterhaltstitel nur 788€ (also 105% der DT2018) bezahlen muss. Ich habe bereits für Januar und Februar zuviel bezahlt, werde aber ab März dann den geringeren Betrag zahlen.
    VG Anonym