Jobcenter verlangt Unterhaltsnachzahlung

  • Hallo Leute,


    Ich brauche eure Hilfe, ich weiß sonst nicht was ich tun soll. Mein Sohn war 10 Jahre lang im Heim. Zuhause lief es nicht gut und er wollte es so. Ich habe das natürlich akzeptiert und habe sein Unterhalt immer an das Jugendamt gezahlt.
    Vor einem Jahr ist er ausgezogen. Es kam ein Brief, dass ich kein Unterhalt an das Jugendamt mehr zahlen müsste.
    Letzten Jahr irgendwann kam ein Brief vom Jobcenter dass ich mein Einkommen und Vermögen preisgeben sollte, da mein Sohn Alg2 beantragt hat und bekommen hat. Er meinte ich müsste ihm kein Unterhalt mehr zahlen. Nun kam ein Brief, dass ich doch für die letzten Monate aufkommen muss.


    Ich zahl meinem Sohn gerne Unterhalt, aber wieso kam das so spät? Ich kann niemals die genannten 6000 Euro nachzahlen. Ist das so rechtens? Soll ich zum Anwalt?

  • Hallo Februarmann,


    Hier muss doch erst mal festgestellt werden ob dem Sohn Unterhalt zusteht?


    wie alt ist der Sohn?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Erstmal vielen Dank für die Antwort Edy!


    Mein Sohn ist 21 Jahre alt momentan, und hat nach nach seinem Abitur eine Lehre begonnen. Da das erste Ausbildungsjahr anscheinend nur schulisch war, hat er kein Geld verdient. So hat er, weil er aus dem Jugendamt raus musste Alg2 bezogen. Wieder zu mir oder seiner Mutter einziehen wollte er nicht. Das kann ich nach 10 Jahren Heim verstehen.


    Er hat mich auch gar nicht um Unterhalt gebittet, anscheinend weil er mich nicht finanziel belasten wollte und auf seine Eltern nicht mehr angewiesen sein wollte. Ich habe mir ehrlichgesagt auch gar nichts dabei gedacht, als ich den Zettel letzten Jahres Juli ausgefüllt habe, zwecks Einkommen und Vermögen darstellen. Falls meinem Sohn unterhalt zusteht wird er oder das Amt sich schon melden. Es kam nie was. Aber jetzt nach fast einem Jahr soll ich 6000 Euro nachzahlen?
    Das kann ich mir so ganz plötzlich nicht leisten und das kann doch so nicht rechtens sein?

  • Hi,


    nun ja, ehe die Allgemeinheit in Anspruch genommen wird, interessiert der Wunsch des Kindes, die Eltern nicht zu belasten, herzlich wenig. Die Frage hier ist, ob das Job-Center jemals in Verzug gesetzt hat. Und auch, wieso es kein BaföG gab. Hier fehlen eine ganze Menge von Infos.


    Herzlichst


    TK

  • Nein ich war noch nie in Verzug, das war eigentlich der erste Brief des JC, außer von der Info des Einkommens. Ich habe mit meinem Sohn auch nicht den größten Kontakt, aber ich glaube er meinte mal Bafög wurde abgelehnt weil er weder in Ausbildung noch in im Studium war. Er ist zwar in Ausbildung aber das erste Lehrjahr scheint nur schulisch zu sein.

  • Hi und auch dir danke!


    Nein es existiert meines Wissen kein Titel weil ich bei Aufforderung des Jugendamts immer freiwillig gezahlt habe. Aber hier bin ich mir leider nicht 100 Prozent sicher, ich schau nachher noch mal in den Unterlagen nach. Habe ihn gerade angerufen, er meinte er habe nur einen Vorvertrag gehabt, dass sei üblich in der Ausbildung. Das habe nicht gereicht, weshalb sein Antrag abgelehnt wurde.


    Und bitte versteht mich nicht falsch, in Zukunft werde ich meinem Sohn gerne Unterhalt gewähren, so viel es geht und er braucht. Es geht mir nur um die plötzliche Nachzahlung, die ich einfach nicht okay finde.

  • Hi,


    ich glaube nicht, dass ich dich falsch verstehe. Nur, ohne saubere Klärung des Ist-Zustandes kommt man nicht weiter.


    Ein Titel ist nicht nur ein Urteil, sondern auch eine Urkunde des Jugendamtes, welche du unterschrieben hast. Noch etwas, das hab ich vorhin vergessen. Leg bitte sofort Widerspruch gegen den Bescheid ein. Per Einschreiben, lass jemanden zugucken, wie du das Dokument eintütest. Oder bringe das Dokument persönlich bei der Behörde vorbei, lass dir auf einer Fotokopie den Eingang bestätigen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich danke Ihnen sehr, dass sie sich Zeit für mich nehmen und mir helfen. Tut mir Leid, vielleicht wollte ich mich einfach nur rechtfertigen.


    Ich werde jetzt den Widerruf schreiben und nach einem Dokument suchen und mich dann nochmal melden. Auf jeden Fall sollte so ein Dokument gegeben sein, hat dieses nur ich oder das Jugendamt, mein Sohn ist nicht in Besitz eines solchen Dokuments.

  • Hi,


    es gibt von so einem Titel ein Original, welches in der Jugendamtsakte sein sollte. Dann gibt es eine Ausfertigung, aus welcher vollstreckt werden kann. Die hat im Rahmen der Beistandsschaft das Jugendamt, wenn keine Beistandsschaft besteht, wahrscheinlich die Mutter oder aber ein Vormund. Du hast eine einfache Abschrift bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe sogar ein Aufhebungsbescheid gefunden, dass ich keine Leistungen an das Jugendamt mehr zahlen muss, da mein Sohn aus der Jugendhilfe raus ist. Dieser Bescheid war auch der Grund, ich erinnere mich, wieso ich mich nicht darum gekümmert habe und meinem Sohn vertraut habe, dass er über die Runden kommt. Und ich meine sogar, dass für meinen Sohn nie ein Titel bestand. Da er ja auch nach seiner Volljährigkeit in der Jugendhilfe war und er sowas nie bei mir beantragt hat. Denken sie, dass ich vor das Gericht muss, wenn ich den Widerruf morgen abgebe bzw. wie geht das dann weiter?

  • Hi,


    du verstehst das System immer noch nicht. Der Aufhebungsbescheid betrifft die Leistungen an das Jugendamt, die eben dann ihr Ende haben, wenn das Kind aus der Jugendhilfe raus ist, nicht jedoch einen austitulierten materiell-rechtlichen Anspruch des Kindes auf Zahlung von Unterhalt.


    Anderes Beispiel, vielleicht wird es dann klarer. Du zahlst Miete. Dein Vermieter verkauft die Wohnung, in welcher du lebst. Dann hat der alte Vermieter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Mietzinses, klar. Aber, gleichwohl bist du nicht von der Zahlungspflicht befreit. Du musst dann an den neuen Vermieter zahlen.


    Also, die Basis ist erst einmal zu klären.


    Herzlichst


    TK

  • Ich mach mal weiter.


    Zunächst den Widerspruch abgeben. Der Sohn sollte zum Jugendamt gehen, nach Voranmeldung und da klären, ob ein Titel existiert, was der Inhalt ist. Es fällt mir allerdings schwer, zu glauben, dass da kein Titel vorhanden ist. Das regelt das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft doch als allererstes. Vielleicht hat die Mutter ja nach Ende einer Beistandsschaft auch die Unterlagen übersandt bekommen. Und wenn wir das wissen, erst dann kommen wir zur nächsten Stufe.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ich habe nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Und ich habe wirklich nichts von einem Unterhaltstitel gefunden, außer Leistungsbescheide. Ich denke es existiert wirklich kein amtlich dokumentiertes Unterhaltstitel von mir und meinem Sohn, weil ich die Kosten immer freiwillig auf mich genommen habe, da die Mutter meines Sohnes nie dafür in der Lage war. Gab auch kein Gerichtsbeschluss oder sonstiges. Trotzdem habe ich meinen Sohn jetzt darum gebittet danach zu schauen. Meine ex-Frau hat auch nichts in dieser Richtung gefunden.


    Was macht es denn für einen Unterschied, ob es einen Unterhaltstitel gibt oder nicht? Tut mir Leid, ich habe einfach gerade keine Ruhe wegen diesem Thema.


    Und noch was, was ich nicht verstehe. Das Jobcenter verlangt von mir nachträglich 700 Euro pro Monat, obwohl ich laut Düsseldorfer Tabelle nur 360 abzüglich Kindergeld zahlen müsste. Außerdem zahle ich ja auch schon Unterhalt an meiner Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt.


    Viele Grüße
    Februarmann

  • Hallo Februarmann,


    Ein Titel kann, wenn die berechtigte Zahlung ausbleibt vollstreckt werden (Pfändung).


    Wenn ein Titel bestehen würde, dann wäre die Zahlung an das JC klar, denn den Titel müsstest du erfüllen, solange


    er Gültigkeit besitzt.


    Nun muss aber erst geklärt werden ob du nach dem Unterhaltsrecht zahlen müsstest.


    Die Berechnung des JC ist oberflächlich und nicht verbindlich.


    Die Aufforderund des JC deine Einkünfte offenzulegen ist bereit eine "in Verzugsetzung". d.h. wäre was zu zahlen dann auch rückwirkend ab Verzug.




    Man kann nicht einfach einen Verdienst zu Grude legen ohne die weiteren Verpflichtungen zu kennen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, und Danke für die Antwort Edy


    Ich wollte einfach ein guter Bürger sein, deshalb ohne Meckern den Verdienst offengelegt.


    Woher weiß das JC ob ein Titel vorliegt oder nicht? Es kommen harte Zeiten auf mich zu glaub..