Erwachsene Kinder werden mit ran gezogen?

  • Hallo Leute,


    meine Frau und ich haben seit Freitag gravierende Diskussionen und ich bin ziemlich verzweifelt. Ich versuche es kurz zu erklären.


    Ich habe eine uneheliche Tochter (10 Jahre) aus einer früheren Beziehung. In der Zwischenzeit bin ich neu verheiratet und habe auch die Kinder meiner Frau (20, 16) adoptiert. Meine leibliche Tochter lebt bei der Mutter und ich zahle auch Unterhalt (Unterhaltstitel sowie Anpassungen des Jugendamtes etc sind gelaufen).


    Nun hat meine Expartnerin wieder Sozialleistungen beantragt und das Jugendamt ist an mich heran getreten und hat mich aufgefordert 205 Euro zu zahlen. Die letzte Berechnung lief erst im Mai diesen Jahres. Ist aber auch nicht so wichtig.


    Parallel dazu wurde mir bei meiner Arbeitsstelle gesagt, das es sein könnte, das meine Stunden reduziert werden könnten. Bedeutet ich wäre dann bei ca 1.100 bis 1.200 Euro netto. Meine Frau verdient ähnlich.


    Nun habe ich aber Sorge davor, das meine Frau für den Unterhalt mit heran gezogen wird oder sogar unser Sohn. Der ist inzwischen ausgelernt und wohnt noch bei uns quasi kostenlos. Jetzt ist die Frage, wer alles angerechnet wird und wie es ist, wenn ich nicht die vollen 205 Euro zahlen kann... Meine Ex bekommt anscheinend nun wieder Leistungen nach dem UVG. Wir waren nie verheiratet und sie geht auch nicht arbeiten, bezieht also Leistungen nach dem SGB.


    Kann mir da jemand helfen? Ich finde keine Antworten auf einschlägigen Seiten...


    Was würde überhaupt passieren, wenn ich nur 120 Euro zahlen könnte, weil nur mein Einkommen angerechnet wird? Das Sozialamt zahlt ja an meine Ex dann die 205 Euro und will das vom Jugendamt wieder haben, welches sich dann ja an mich wenden wird... Aber da wäre dann eine Differenz von (um bei den Zahlen zu bleiben) 85 Euro... Was passiert damit? Mache ich dadurch Schulden beim Jugendamt oder ist das nach dem Motto "Pech gehabt"?


    Ich habe endlich eine unbefristete Stelle und will die nicht kündigen und wieder vor dem ungewissen stehen...


    Danke für eure Hilfe...

  • Hi,


    wenn du mit jemanden zusammen lebst, dann kann dein Selbstbehalt gesenkt werden. Denn das Leben wird ja preiswerter, nur einmal Miete, einmal GEZ u.s.w. OIffensichtlich hat die Kindsmutter die Unterhaltsvorschußkasse in Anspruch genommen. Das hat nichts mit der Beistandsschaft zu tun, ist eine ganz andere Kiste. Ob jetzt die Berechnung im Rahmen der Beistandsschaft richtig ist, das können wir hier nicht abschätzen. Problematisch wird es immer mit Adoptivkindern. Den Adoptionen wird in der Regel nur zugestimmt, wenn dadurch die eigenen Kindern nicht zu Sozialfällen werden, also vom Staat unterstützt werden müssen, in die Armut stürzen. Deshalb alles etwas komplizierter als normal.


    Fakt ist jedenfalls, dass du für dein Kind nicht mal den Mindestunterhalt zahlst, das Kind also zu einem Sozialfall geworden ist. Du kannst die Unterhaltsvorschußkasse auf die Berechnung der Beistandsschaftsstelle verweisen. Wobei da anders gerechnet werden kann und wir die Berechnung nicht überprüfen können. Wenn die Kindsmutter inzwischen verheiratet ist, was wir nicht wissen, dann ist der Ansprechpartner das Job-Center, nicht die Unterhaltsvorschußkasse. Das Sozialamt ist nach meiner Einschätzung unter gar keinen Voraussetzungen zuständig.


    Du merkst schon, etwas klarere Angaben wären weiterführend. Man müsste nicht so im Nebel rumstochern.


    Nun zu deinen Kollegen. Es geht doch nichts über gesundes Falschwissen. Wenn denn das Job-Center für die Mutter zuständig ist, dann erfolgt die Berechnung von dort aus, evtl. unter Anrechnung des Geldes aus der Unterhaltsvorschußkasse. Die muss nämlich primär in Anspruch genommen werden. Was die Kollegen meinen, dass sind wohl die Modalitäten für eine Bedarfsgemeinschaft. Die liegt bei euch mit dem Sohn, der für sich alleine sorgen kann, nicht vor. Ist also alles Blödsinn, was dir da erzählt wurde, weil ihr ja keine Unterstützung vom Job-Center bekommt.


    Bleibt also die Herabsetzung des Selbstbehalts und die Frage, ob das Adoptivkind bei dir mit eingerechnet werden kann. Herabsetzung des Selbstbehaltes, ein klares "ja," das Adoptivkind ist nach meiner Einschätzung bei dir nicht einzuberechnen, aber da kann man auch anderer Ansicht sein.


    Wenn du nicht mal den Mindestunterhalt zahlst, ein Bescheid von der Unterhaltsvorschusskasse bestandskräftig wird, dann kann es durchaus sein, dass aus dem Titel vollstreckt wird, Lohnpfändung oder Kontenpfändung z.B. Da wir aber nicht mal wissen, wer dich angeschrieben hat, kann es auch da keine Antwort geben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Nun habe ich aber Sorge davor, das meine Frau für den Unterhalt mit heran gezogen wird oder sogar unser Sohn. Der ist inzwischen ausgelernt und wohnt noch bei uns quasi kostenlos.


    Es ist aber deiner jetzigen Frau zuzumuten, dass sie für ihr leibliches Kind selbst aufkommt,


    und der 20 Jährige Sohn nicht kostenlos wohnen muss.


    Wenn deine Arbeitsstunden reduziert werden, hast du Zeit für eine zusätzliche Einnahmequelle.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo!

    das Adoptivkind ist nach meiner Einschätzung bei dir nicht einzuberechnen, aber da kann man auch anderer Ansicht sein.


    Was wäre denn dafür die Rechtsgrundlage?
    Richtig ist: Derartige Implikationen können ein Hinderungsgrund für eine Adoption sein, in diesem Fall hat die Adoption doch aber wohl schon stattgefunden. Ich sehe da keine Grundlage zwischen "gültigen" und "ungültigen" Kindern im Bezug auf UH zu unterscheiden.


  • Es ist aber deiner jetzigen Frau zuzumuten, dass sie für ihr leibliches Kind selbst aufkommt,


    Das ergibt sich jetzt auf welcher Rechtsgrundlage? Alle Kinder der jetztinge Ehefrau sind juristisch auch Kinder des OP. Die Familie hat sich für das klassische Einverdienermodell entschieden. Ich sehe da jetzt im Bezug auf den UH für ein weiteres Kind keinen Rechtsansatz um dieses Modell in Frage zu stellen.



    und der 20 Jährige Sohn nicht kostenlos wohnen muss.


    Muss nicht, aber darf. Ich kenne jetzt keine Entscheidung in welcher im Falle eines älteren Kindes, welches gerade seine Ausbildung beendet hat aber noch daheim wohnt, fiktive Mieteinnahmen für das Kinderzimmer festgelegt wurden.


    Wenn deine Arbeitsstunden reduziert werden, hast du Zeit für eine zusätzliche Einnahmequelle.


    edy


    DAS ist allerdings völlig richtig.

  • Hallo,


    Das ergibt sich jetzt auf welcher Rechtsgrundlage?


    kann ich nicht nennen,das stimmt.


    Die ganze Sache hat für mich aber ein "Geschmäckle".


    Tochter ist 10 Jahre alt.


    Dann wird geheiratet und die "mitgebrachten" Kinder adoptiert.


    Nun soll das EK sinken, die neue Frau hat dann ein ähnlich hohes EK.


    edy

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  • Hallo,


    anscheinend fehlten noch Informationen. Meine Frau und ich sind seit 8 Jahren verheiratet, die Kinder habe ich 1 Jahr später adoptiert - ähnlich wie ich damals auch von meinem Vater adoptiert wurde.


    Das Schreiben kam vom Jugendamt. Von Kollegen oder ähnliches hatte ich gar nicht gesprochen.


    Des Weiteren finde ich es gerade schade, daß mir irgendwas unterstellt wird. Im Übrigen bliebe bei einer Stundenkürzung kein weiterer Job in Frage, da ich aktuell 220 Stunden mache und bezahlt bekomme. Wäre eine Kürzung da, dann reden wir hier von 160 bis 180 Stunden. Ich arbeite für den gesetzlichen Mindestlohn.


    Grundsätzlich war meine Frage ob das Gehalt meines Sohnes mit berechnet werden würde für die Unterhaltszahlung. Ich rede nicht von einer Reduzierung des Unterhalts. Mir geht es um meinen Sohn und was passiert, wenn diese oben genannte Differenz entstehen würde.

  • Hallo,


    Des Weiteren finde ich es gerade schade, daß mir irgendwas unterstellt wird. Im Übrigen bliebe bei einer Stundenkürzung kein weiterer Job in Frage, da ich aktuell 220 Stunden mache und bezahlt bekomme


    Ich würde dass nicht als Unterstellung sehen.


    Vielleicht denken andere Stellen ebenso, und stellen sich die gleichen Fragen?


    Dann bist du evtl. schon vorbereitet?


    edy

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  • Hi,


    Dir unterstellt hier niemand was. Nur man muss natürlich wissen, um was es geht. Das Schreiben kam vom Jugendamt, nicht von wem auch immer. Jetzt wäre noch interessant, ob von der Unterhaltsvorschußkasse oder aber im Rahmen des Beistandes. Und ob ein Titel existiert.


    Herzlichst


    TK

  • Alles gut :)


    Das Schreiben kam von der Unterhaltsvorschusskasse. Ein Titel wurde mal veranlasst, da war die Zahlung 86 Euro und seitdem wurden zwei, drei Mal neue Auskünfte von mir gefordert. Zuletzt im Mai, da wurden 150 Euro errechnet, die ich zahle. Nun muss meine Expartnerin weitere Leistungen beantragt über das Sozialamt. Aus dem Grunde kommt nun das Jugendamt wieder auf mich zu und will wieder alle Unterlagen haben und ich habe absolut keinen Plan, was nun auf mich bzw auf meine Frau oder meinen Sohn der inzwischen Einkommen erwirtschaftet, zukommen wird.


    Es ist so extrem kompliziert und drücke mich ziemlich Wirr aus... Aber bei uns hängt gerade der Haussegen schief und ich bin restlos überfordert.

  • Das hier schrieb meine Ex:


    [Ich musste das beantragen. Bin ich vom sozialamt aus zu verpflichtet. Hätte es eigentlich schon seit letztem jahr beantragen müssen aber ist denen in xxx nicht aufgefallen. Erst jetzt nach dem Wechsel.]


    Demzufolge hat sie das Ganze über das Sozialamt ins Rollen gebracht. Kann durchaus sein, daß sie vom SA zum JA geschickt wurde, das weiß ich nicht.