Rangfolge bei Unterhaltspflicht und deren Berechnung

  • Guten tag
    bei einer Unterhaltspflicht, wie ist die Rangfolge und werden 2.400 € netto verteilt.
    Kind 1 21 Jahre nicht ehelich. wohnt bereits allein, wird selber Mutter
    Kind 2 16 Jahre wohnt bei Ex freundin (Mutter)
    Kind 3 9 Jahre lebt bei mir und meiner Frau
    Kind 4 6 Jahre lebt bei mir und meiner Frau
    Meine Frau, seit 11 Jahren verheiratet
    sie arbeitet nicht da wir kiene Vollzeitplätze für die Kinder haben und diese auch nicht angeboten werden. Sie muss die Kinder betreuen.
    Kind 5 von meiner Frau in die Ehe gebracht. Seit 11 Jahren Mitglied der Familie, vater verschollen.


    Bisher war es so das der Krebs meiner Frau nicht anerkannt wurde. Sie konnte nicht arbeiten, so musste ich von meinem Gehalt Sie, Ihre Tochter, unsere beiden Jungs nebst Kindergartengebühren und eben alles was so dran hängt, Miete TElefon, Gas eca von allein bestreiten. zzgl trug ich den Unterhalt für Kind 2 in Höhe von 373 €.
    Nun hatte ich selber 4 Herzinfarkte und bekomme Krankengeld. 1500 € im Monat.
    Die Vorraussetzungen sind gleich, allerdings soll ich immer noch 237 Euro bezahlen und falle damit in ein absolut finanzielles Loch.


    Ich kann das nicht verstehen.
    Kind 2 lebt bei seiner Mutter, Sie ist verheiratet und verdient mit Ihrem Mann eine Schweine Geld. Sie kauften sich zwei neue Autos, ein Haus eca. Kind 2 ist dazu auch noch ein Kukkukskind. Das Kind kann ja nix dafür, aber wir bluten aus.


    Jetzt habe ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Job gekündigt da ich ihn nicht mehr machen und kann und einen anderen angenommen.
    Da werde ich 2000 Euro Brutto verdienen. Das sind in etwa 1400 Euro netto.
    Was wird jetzt an Unterhalt noch auf mich zukommen? Das Jugendamt meinte eine Brücke wäre gut genug für uns.


    LG Matte

  • Hi, ohne in die Berechnung im Einzelfall zu gehen, folgende allgemeine Hinweise: Kind 1 ist aus der Berechnung raus, wird also nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wird das Kind deiner Frau berücksichtigt. Es ist ihre Angelegenheit, wie sie das Kind finanziert. So wenig, wie du für das Kind deiner Frau finanziell zuständig bist, ist der Neue deiner Ex für dein Kind, welches bei der Mutter lebt, zuständig. Bleiben also die drei eigenen Kids, die in die Berechnung eingehen. Ob jetzt richtig gequotelt ist, kann ich nicht abschätzen. Auch nicht, ob hier noch mit einem fiktiven höheren Gehalt gearbeitet werden kann. Dazu sind zu wenig Infos da. Aber, wenn denn alles richtig berechnet ist, dann wärt ihr ein Fall für aufstockend ALG II oder zumindest Wohngeld.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Matte2702,


    Bestehen Titel/Jugendamtsurkunden,für deine leiblichen Kinder die nicht bei dir wohnen?


    Bekommst du Unterhalt für deine leiblichen Kinder die bei dir wohnen?


    Für verheiratete Kinder muss vorrangig der Partner aufkommen.


    Wenn die schwangere Mutter ist muss vorrangig der Kindesvater aufkommen.


    Du solltest mal klären ob euch nicht aufstockendes ALGII oder Wohngeld zusteht.


    Zur Rangfolge:


    Kinder die bei einem Elternteil wohnen,in allgemeinbildender Schule sind,und noch keine 21 sind,


    zählen als privilegiert. Diese haben Rang 1.


    edy

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