Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?

  • Verstanden;)


    Der Heimvertrag wurde dem Sozialamt vorgelegt und das hat nun auf Grundlage der Kostenkonstellation dieses Vertrages und der Rente meiner Mutter sowie des Grundsicherungsanteils die Sozialhilfe (hier Hilfe zur Pflege) berechnet (Einzelzimmer berücksichtigt). Das meine Mutter in einem Einzelzimmer wohnt, liegt daran, das gar kein anderer Platz frei war.

    Da es bisher keine Einigung über den EU-gab, habe ich auch nicht gezahlt, befinde mich also im Verzug, wie du es bezeichnest.

    Ich würde es auch auf eine Klage ankommen lassen, wenn das Amt mir nicht entgegenkommt und meine Argumente völlig ignoriert.

    Wenn dann noch Investitionskosten und Ausbildungskosten zur Diskussion stehen, bin ich mal gespannt wie das Amt reagiert.


    Jetzt nochmal zu Überschrift zurück.


    Ich versuche ja auch gleichzeitig die die richtigen Sozialhilfetöpfe (hier GS) mehr auszuschöpfen.

    Daher auch die Beantragung der Schwerbehinderung. Damit steigt der GS-Anteil, wegen Mehrbedars bei Buchstabe G.


    Es ist mir auch gelungen einen höheren Pflegerad zu bekommen, von 3 auf 4.

    Leider bringt das aber vermutlich nichts, denn duch EEE wird hier einfach ein höherer Pflegebedarf in höhere Heimkosten umgewandelt.

    Der Eigenanteil bleibt dabei unverändert.


    LG frase

  • Es ist mir auch gelungen einen höheren Pflegerad zu bekommen, von 3 auf 4.

    Leider bringt das aber vermutlich nichts, denn duch EEE wird hier einfach ein höherer Pflegebedarf in höhere Heimkosten umgewandelt.

    Der Eigenanteil bleibt dabei unverändert.

    Hier bin ich auch mal in die Berechnungsfalle "getappt". :-)


    War frohen Mutes, dass nach der Neueinstufung von PG2 auf PG4 sich die Differenz jetzt auf die Eigenleistung positiv auswirken müsste.

    Hätte mich aber gewundert, wenn ich der ganzen Angelegenheit auch nur das geringste Positve hätte abringen können...


    Der tatsächliche Pflegeaufwand für meine Mutter ist für das Heim natürlich nicht gestiegen. Man kann/darf jetzt nur mehr "kassieren". ;-)

  • Wenn ich mal die Beiträge hier zusammenfassen darf, dann gibt es zwei Ansatzpunkte.


    Ausbildungsvergütung und Investitionskosten.


    Konkrete Urteile als Unterfütterung habe ich nicht gefunden, wurde bisher nicht genannt.


    Bei der Ausbildungsvergütung kommt es mir schon merkwürdig vor, dass im Bescheid der §82a SGB XI-Ausbildung, bei der Ermittlung des Bedarf auftaucht.


    Hierzu hätte ich jetzt folgende Frage. Hätte man gegen diesen Bescheid einen Wiederspruch einlegen müssen?

    Analog zu den Investitionskosten, auch hier ist ja im Bescheid der Bedarf aufgeführt.

    Es handelt sich um den Bescheid, den das Amt dem Sozialhilfeempfänger ausgestellt hat.


    LG

    frase

  • Hierzu hätte ich jetzt folgende Frage. Hätte man gegen diesen Bescheid einen Wiederspruch einlegen müssen?

    Analog zu den Investitionskosten, auch hier ist ja im Bescheid der Bedarf aufgeführt.

    Es handelt sich um den Bescheid, den das Amt dem Sozialhilfeempfänger ausgestellt hat.

    wir befinden uns hier im Unterhaltsrecht, also im Verhältnis Unterhaltspflichtiger zum Sozialamt

    Sozialhilfebescheide zwischen Sozialhilfeempfänger und Sozialamt

  • Hallo Unikat,


    ich habe es jetzt nochmal nachgelesen. Da dieser Aspekt vor meinem letzten Kontakt mit dem Amt noch kein Thema für mich war, warte ich jetzt erstmal ab was die anstellen. Über meinen Anwalt wurden diverse Punkte bemängelt und die Leistungsfähigkeit unter die 1800€ Freibetrag gedrückt.

    Falls jetzt gleich eine Klageandrohung folgt, werde ich wohl überlegen, wie ich mit den Punkten Investitionskosten und Ausbildungsvegütung umgehe.

    Ich hatte das ja bisher nicht bemängelt. Nur generell die übergeleitete Summe, da hier der GS-Anteil enthalten war.


    Danke für die Anregungen

    LG frase