Elternunterhalt Wohnvorteil

  • Kinder und sonstige Angehörige im Haushalt, die von Ihnen überwiegend unterhalten werden

    Diese Frage beantworten mit: Keine

    desweiteren wollen die auch wissen wieviel meine Tochter verdient incl. Nachweis

    Schreibe einfach dass du es nicht weißt.

    Deine Tochter ist volljährig und braucht dir ihr Einkommen nicht mitzuteilen. Der SHT hat kein Recht sie danach zu fragen. Außerdem spielt es keine Rolle. Die Frage wäre nur dann relevant, wenn ihr der Tochter Unterhalt schulden würdet.


    Sie wohnt noch bei Euch, das ist es.


    (theoretisch für den Fall das ich diesen Fragebogen überhaupt nutzen sollte

    Benutze den Fragebogen nicht.

    Wie man Auskunft erteilt siehe hier


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo,

    ich danke euch für die Auskünfte.

    So wie ich das sehe ist das ganze Thema Elternunterhalt ein äußerst komplexes verwirrendes Thema.

    Und am Ende des Tages bist du dann vom Sachbearbeiter im SA abhängig.

    Hat der einen schlechten Tag - Pech gehabt.

    Die Fragezeichen werden immer mehr - Dank euch hier und diesem Forum bekomme ich aber Licht ins Dunkel. Danke


    Jetzt versuche ich mal rauszufinden, wie hoch hier der Mietspiegel wäre. Haus steht in Bayern am Land - richtig ländlich am Dorf.


    Gruß Reinhard