Zugewinn Gewerbeimmobilie

  • Hallo,

    ich bin neu hier, darf mich kurz vorstellen, ich bin harry, 60 Jahre alt, seit 2008 verheiratet, seit 2016 in Scheidung


    Es geht um eine Gewerbeimmobilie (660 qm Nutzfläche) mit unausgebauter Wohneinheit (140 qm), die ich in den Jahren 2000 bis 2004 für ca. 150.000,- und viel Eigenleistung erbaut habe.

    Ab 2004 vermietete ich Lagerflächen, um die Finanzierung bedienen zu können. Ich arbeite seit 2004 wieder in Anstellung mit gemäßigtem Einkommen.
    2005 stellte ich eine Büroetage (300 qm) fertig, in die ich einzog, da meine damalige Beziehung auseinander ging.

    2008 heiratete ich dann eine 13 Jahre jüngere Frau (frischgebackene Rechtsanwältin), aus der Ehe ging ein Kind hervor.
    Während der Ehe liefen die Mietverträge weiter und entschuldeten die Immobilie fast vollständig.


    2009 begannen wir, die Wohneinheit auszubauen, was mit einem Invest von ca. 50.000 Euro und viel Eigenleistung bewerkstelligt werden konnte.

    2010 bezogen wir dann die Wohnung, die uns keine Kosten verursachte, Heizung, Strom, etc. wurde ja ohnehin aus meiner Anstellung bezahlt.

    Meine Frau erzielte kaum Einkommen (ca. 300,- / Monat), krankenversichert war sie bis 2017 bei mir im Rahmen der gesetzlichen Versicherung.

    Daher konnte meine Frau den Schritt in die Selbständigkeit völlig gefahrlos wagen.
    Sie hatte ein Büro von 100 qm, ohne dass ihr Kosten dafür entstanden wären.
    Auch Heizung, Strom, Auto etc. konnte sie unentgeltlich nutzen.

    2013 errichtete ich eine PV Anlage auf einem Dachbereich mit 28 KwP.


    In den Ehejahren haben wir das Haus ihrer Mutter teilsaniert.
    2010 gebrauchte Brennwertheizung mit Solarunterstützung (ebay 1350,-)
    2013 Dacheindeckung neu
    2014 ebenfalls eine PV Anlage mit 10 KwP errichtet



    Seit 2016 hat sie nun Größeres vor, sie zog aus, erklärte die Ehe nach einem Streit als zerrüttet, und stellte an mich eine Ausgleichsforderung von 150.000,-
    Entschuldung der Immobilie + Wohnungsausbau + PV Anlage. Wow, soviel kann ich in diesem Leben nicht mehr verdienen.

  • Warum habe ich keine Zugriffsrechte, um meinen Beitrag zu editieren ???


    In den Ehejahren haben wir das Haus ihrer Mutter in Eigenleistung teilsaniert.

    2010 gebrauchte Brennwertheizung mit Solarunterstützung (ebay 1350,-)

    2013 Dacheindeckung neu (Ziegel ca. 4000,-)

    2014 ebenfalls eine PV Anlage mit 10 KwP errichtet (Material ca. 10.000,-)


    Seit 2016 hat sie nun Größeres vor, sie zog aus, erklärte die Ehe nach einem Streit als zerrüttet,

    ?und stellte an mich eine Ausgleichsforderung von 150.000,-, ich bot ihr 50.000,-

    Entschuldung der Immobilie + Wohnungsausbau + PV Anlage. Wow, soviel kann ich in diesem Leben nicht mehr verdienen.


    Meine Frage zielt darauf ab, ob die Entschuldung der Immobilie als gemeinsam erworbenes Vermögen betrachtet werden muss,

    ?(laut meiner Anwältin ja, Mieteinkünfte sind Eheeinkünfte)

    da ihr Anteil daran ja nur aus Abwarten bestand, meiner hingegen mit der Errichtung der Immobilie und dem Abschließen der Pachtverträge.


    Immerhin ist der BGH der Auffassung, dass der Zugewinn für GEMEINSAM erwirtschaftetes Vermögen ausgeglichen werden soll, wogegen ja nichts spricht.


    Ich habe das Gefühl, meine Frau hat ein lohnendes Finanzkonstukt geheiratet, aus dem sie nur profitieren konnte.

    ?Was ich geheiratet habe, kann ich nicht sagen.


    Unser Sohn wird im gesonderten Klageverfahren für ihre stabile Einkommenssituation instrumentalisiert.

    Das Szenario hätte ich dem Kind gerne erspart. es ist traurig genug, dass eine RA nicht für sich selbst sorgen kann.

  • Hi,


    zunächst einmal verweg: im Rahmen der "Waffengleichheit" solltest du einen eigenen Anwalt mandatieren, sonst wird das nichts.


    Nun zum Sohn. Wenn es um Unterhalt geht, dann wird das Kind in der Regel gar nicht gehört. Das ist bei minderjähregen Kindern nur in Ausnahmefällen erforderlich, und das Kind hat Anspruch auf Unterhalt, auch austitulierten. Insoweit ist die Klage insbesondere dann geboten, wenn erheblicher Streit zwischen den Elternteilen da ist, eine einfache Berechnung (durchs Jugendamt) nicht möglich ist. Und das scheint mir hier der Fall zu sein.


    So, nun zu dir. Zunächst einmal solltest du das, was bei der Schwiegermutter gebaut wurde, aus der Eheauseinandersetzung raus nehmen, das dürfte eine Angelegenheit zwischen dir und der Schwiegermutter sein, es sei denn, da ist etwas anderes vereinbart worden. Da muss ein Fachmann ganz genau drauf schauen.


    Wie jetzt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung aussieht, das können wir hier per Ferndiagnose nicht feststellen. Jedenfalls ist mir bei der Konstellation kein Fall bekannt, bei dem ein Gericht Arbeitsstunden in irgendeiner Form berücksichtigt hat, und ich kenne eine ganze Menge von Entscheidungen, glaub mir das einfach mal.


    Es wäre also zu klären, wie hoch das Anfangsvermögen von euch beiden war, und wie es jetzt aussieht. Das wird im Zweifel nur ein Fachmann können. Du musst also sauber zwischen dem, was vor der Ehe da war, und dem, was in der Ehe hinzugekommen ist, unterscheiden.


    Ich verstehe deine Verbitterung, letztlich ist nach dem Scheitern einer Ehe immer, wirklich immer einer wütend, enttäuscht, verbittert. Und sei es nur, weil die Lebensplanung so den Bach herunter gegangen ist.


    Also - ab zum Anwalt und mit dessen Hilfe eine saubere Rechnung aufstellen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank für die Antworten. Eine Anwältin habe ich bereits, meine Frau ebenso (seltsam, sie ist doch auch Anwältin, aber ich glaube, sie würde erröten angesichts ihrer unfairen Forderungen. Sie weigert sich auch, das Thema durchzusprechen).
    Die saubere Rechnung zieht sich mittlerweile schon 3 Jahre hin, wobei die Anwälte seltsamerweise das Thema nicht anschneiden,
    als hätten sei Bedenken, ein heißes Eisen anzufassen. Verstehe das, wer will, mir ist das alles nicht nachvollziehbar.

    Die Kernfrage zielt eher darauf ab, ob meine voreheliche Leistung, die zur Entschuldung des Gebäudes

    Naja, die Zeit wird zeigen, was dabei herauskommt, wenn Anwälte sich kümmern...


    Gruß, harryup

  • Du hast einen Fachanwalt fuer Familienrecht



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  • Hallo edy,

    danke für den Hinweis. Ja, ich habe eine Fachanwältin für Familienrecht. Von der bekomme ich leider nur Standard-Statements,
    wie ich sie 1000fach im Internet nachlesen kann. Mein Fall ist schon etwas ungewöhnlich gelagert.

    Ich konnte bis jetzt widersprüchliche Auffassungen über das Thema 'gemeinsam erwirtschaftet' finden,
    mal betont sogar der BGH, dass alles geteilt werden soll, was gemeinsam erwirtschaftet wurde,
    dann höre ich wieder, dass alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, automatisch den Status gemeinsam erwirtschaftet bekommt.

    Die Mieteinnahmen, mit denen das Gebäude entschuldet wurde, basieren jedoch viel mehr auf der Schaffung der Immobilie als auf der Ehe,
    hier war allenfalls abwarten vonnöten.
    Es muss diesen Fall doch schon einmal gegeben haben, es kann doch nicht sein, dass ich der erste bin, der eine solche Konstellation schafft.

    Viele Grüße, harry