eigenes Grundstück vor der Trennung verkaufen

  • Hallo,


    ich habe während der Ehe von meinem Vater ein Gartengrundstück günstig gekauft (2005) und stehe als alleiniger Besitzer im Grundbuch. Zu diesem Zeitpunkt hatten meine Frau und ich schon ein gemeinsames Konto. Kann ich dieses Grundstück VOR einer offiziellen Trennung auch wieder allein verkaufen? Muss sie dem Verkauf VOR der Trennung zustimmen? Kann ich den Verkaufspreis dann allein und in der Höhe selbst festlegen? Bsp. Ich würde es meiner Schwester zum gleichen Kaufpreis wie beim Kauf verkaufen. Was wäre denn, wenn es kurz oder später, nach dem Verkauf, zur Trennung (Trennungsjahr, Steuerklassenänderung) kommt. Kann meine Frau dann den Kauf nachträglich als unzulässig bezeichnen? Wie sieht es dann mit dem Zugewinnausgleich aus? Da ich das Grundstück ja zum gleichen Preis verkauft habe, habe ich ja keinen Gewinn gemacht, oder kann sie nachträglich noch eine Bewertung des Grundstücks durchführen lassen, was dann z.B. den Wert anhebt und zum Zugewinnausgleich dazu gerechnet wird?

    MfG

    Daniel

  • Hi,


    grundsätzlich kann in einer Ehe jeder mit "seinem" Eigentum machen, was er will. Allerdings sind dem Grenzen gesetzt. Auch wenn das Grundstück buchmäßig nur in Deinem Eigentum steht, so bedarf es der Verkauf der Zustimmung der Ehefrau, wenn es letztlich einen erheblichen Teil des Vermögens darstellt.


    Hinzu kommt noch, dass du das Grundstück während der Ehe erworben hast. Also im Zweifel von gemeinsamen Geld. Und der Erlös, den deine Schwester dir zahlt, der würde auch in den Zugewinn eingehen. Es ist also sinnvoll, dich entweder mit deiner Frau zu einigen oder aber zu warten, bis die Scheidung durch ist.


    Herzlichst


    TK

  • Danke erstmal timekeeper

    Bis nach die Scheidung warten, ist ja das Problem. Damals ist das Geld nur auf dem Papier, also nicht wirklich geflossen und die Summe war auch entsprechend gering. Nach 15 Jahren und der damit verbundenen Wertsteigerung müsste ich dann Zugewinnausgleich an meine Ex-Frau zahlen. Mir geht es hierbei auch weniger darum, meiner Frau alles vorzuenthalten. Das Gartengrundstück soll irgendwann mal unser einziges gemeinsames Kind erben. Ich könnte sie nicht auszahlen und müsste das Grundstück verkaufen dafür. Ihm überschreiben geht aber auch nicht, da meine Frau vermutlich staatlichen Hilfen später benötigt und dann das Grundstück auch verkauft werden müsste. Sie will hundertprozentig nicht auf den Ausgleich verzichten. Deswegen kam mir der Gedanke es bis zur Volljährigkeit meines Kindes, es meiner Schwester zu überschreiben. Das mag gerade alles etwas herzlos klingen, aber wenn jemand die Hintergründe kennt, würde er es verstehen. Sorry.

    Grüße Daniel

  • Hallo Dh197,


    Es ist natürlich deine persönliche Sache was du für das Grundstück gezahlt hast.


    Im Zugewinnausgleich wird der tatsächliche Wert des Grundstücks zum Datum des "Kaufs" in dein


    Anfangsvermögen eingestellt.


    Ein hoher Anfangswert, kommt dir natürlich entgegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo TK,


    nein eine Schenkung ist es nicht.


    Aber ich denke, wenn ich etwas sehr günstig kaufe, dann verliert das gekaufte doch nicht an Wert?


    edy

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