• Servus ,


    So meine Tochter wird im Februrar 18 Jahre jung !

    Meine Ex -Frau ist ja im Februar auch Barunterhaltspflichtig.

    Ich bin vor 6 Monaten mit meiner neuen Partnerin nochmals Vater geworden.

    Meine neue Partnerin mit der ich auch zusammenlebe , hat noch 18 Monate Elternzeit .

    Wenn im Februar der Unterhalt meiner Tochter neu berechnet wird , wird die Elternzeit meines neuen Partners auch mit berechnet ?

    Bin ja so gesehen 3 Personen Unterhaltspflichtig!

  • Hallo Paulchen,


    Ich nehme an die 18 Jährige Tochter ist dann in Schule oder Ausbildung?


    Ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.


    Ja, du bist dann ggf. 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. (kommt auf die Höhe des Elterngeldes an).


    edy

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  • Hallo,


    Okay , sie bezieht 600.-€ Elterngeld .

    Wie hoch ist die Grenze ?

    es gibt keine feste Grenze. Unterhalt berechtigt ist jemand der nicht selbst für seine eigenen Unterhalt sorgen kann.


    Du könntest mit einer Stufung nach unten rechnen.


    edy

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  • Hallo,

    Es wird ja von beiden Elternteilen die Löhne zusammengerechnet , & dann anteilig der Unterhalt ausgerechnet .

    Damit ist das jeweilige bereinigte Netto-EK gemeint.



    Wie soll ich dann in eine Stufung nach unten rutschen ?


    Zitat von OLG FFM

    Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
    Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
    Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

    sieh in der Tabelle nach was du höchstens zahlen müsstest.


    Nach welcher Stufe zahlst du zur Zeit?


    edy

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