Wo soll das Kind wohnen bis eine Entcheidung für den Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen wird

  • Hallo,


    ich bin Max und ich hätte eine Frage.


    Wir sind seit Juni getrennt (die Mutter ist umgezogen und der Sohn ist bei mir geblieben). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und wir haben uns noch nicht festgelegt, wie wir damit umgehen sollen.


    Ich habe einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Der Richter hat bereits "einen Gutachter ernannt", aber es wird einige Zeit dauern, bis der Gutachter und der Richter eine Entscheidung treffen.


    Meine Frage ist: darf mein Sohn weiter bei mir wohnen bis der Richter eine Entscheidung trifft? Die Mutter will dass der Sohn auch bei ihr wohnt (Wechselmodel) aber er will nicht.


    Kann sie ihn zwingen, bei ihr auch zu wohnen, oder kann er bei mir bleiben, bis der Richter eine Entscheidung trifft?


    Ich hoffe jemand kann mir erklären was ich machen kann.


    Vielen Dank.


    SG

    Max

  • Hallo Maxx,


    Als Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht habt ihr die gleichen Rechte.


    Wenn du den Sohn zuverlässig, und dem Kindesswohl entsprechend versorgen kannst, kann er natürlich


    zunächst bei dir bleiben. Wie alt ist er denn?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    danke für die Antwort.


    Mein Sohn ist 9 Jahre alt. Ich habe mich immer um ihn gekümmert. Er ist seit 5 Monaten nur mit mir. Zwei mal im Monat schläft er am Wochenende bei der Mutter. Aber mehr will er nicht.

    Ich weiß es nicht ob sie ihn holen darf, gegen seinen Willen. Der Gutachter wird uns kontaktieren und danach wird es dauern bis er seinen Bericht für den Richter hat.


    Zwischenzeit, will ich mich weiter um meinen Sohn kümmern. Er ist sehr glücklich mit mir.


    SG

    Max

  • Maxx, theoretisch darf die Mutter das. Nur praktisch sehen es die Gerichte anders. Denn es gibt so etwas wie "Kontinuität der Erziehung," niemand wird ein Kind vorübergehend aus einer Umgebung reißen, um dann nach einem Gerichtsverfahren alles wieder rückabzuwickeln. Das wird immer nach Möglichkeit vermieden, einfach im Interesse des Kindeswohls.


    Ich gehe mal davon aus, dass einfach alles so bleibt, wenn die Mutter eine andere Regelung haben will, dann kann sie das bei Gericht beantragen. Willkürliche Änderungen kann man durch Eilverfahren bei Gericht abblocken.


    Herzlichst


    TK