Ferienabwicklung mit 2 Bundesländern

  • Guten Abend,


    ich bin neu hier und würde mich über fachlichen Rat freuen.


    Sachverhalt :

    Wir, eine 4 köpfige Familie, wohnen und arbeiten in Hessen. Mein Kind wohnt in NRW bei meiner Exfrau. Wir haben 2 Kinder hier im Hessen. Ferien 2022 überschneiden sich nur für 2 Wochen und 2 Tage. In dieser Zeit wollte ich meinen Sohn nehmen und schrieb dies in einer Mail an die Exfrau. Jetzt schreibt sie zurück, dass sie das Kind in der Zeit bei sich haben will und ich es in der Zeit vorher holen soll. Obwohl sie ganze 5 Wochen mit dem Kind hätte in seinen Ferien hätte und wir nur 2,2 Wochen.

    Zudem haben die Kinder hier noch Schule in den 5 Wochen, wo das Kind in NRW schon Ferien hat.


    Frage:

    Wie ist da die gesetzliche Lage? Habe ich als Vater wie so oft das Nachsehen, oder darf sie es so nicht blockieren?


    Danke vorab.

    OSE

  • Hallo OSE,


    wenn ihr euch absolut nicht einigen könnt, geht wohl auch der Weg über das Familiengericht, welches dann unter Abwägung der entsprechenden Aspekte entscheidet.


    Ich würde da aber eher einen Kompromiss suchen. So in der Art, dass du eine der zwei gewünschten Wochen bekommst.


    Gruß


    frase

  • Nein, bisher sind wir ohne diese Entscheide zurecht gekommen. Allerdings, ist sie neuerdings der Meinung, sie wäre genug entgegen gekommen, obwohl es Unsinn ist. Ich hatte ihn all die Jahre auch in der Zeit der Überschneidung.

  • Da gibt es ja recht wenig Spielraum. Wie gesagt, sie hat ja ganze 5! Wochen vor der Überschneidung der Zeiten mit ihm. Deshalb verstehe ich das ganze Theater nicht.

  • Hi,


    letztlich sind diese Umgangsregelungen immer Regelungen auf Zeit. Einfach, weil sich die Bedürfnisse der Kinder, aber auch die der Eltern ändern. Das hat nichts mit "Entgegenkommen" zu tun, das Kind hat einen Anspruch darauf, den Vater regelmäßig zu sehen. Eben unter Berücksichtigung der Lebensumstände. Es kann natürlich eine Reihe von Gründen geben, warum diese Tage in den Sommerferien jetzt nicht gehen, etwa aus beruflichen Gründen bei der Frau, vielleicht ist sie in der Vergangenheit über die Gebühr flexibel gewesen, das wissen wir nicht.


    Wie immer in so Fällen: wenn sich die Eltern nicht einigen können, sind Gerichte zuständig. Das ist natürlich der letzte Schritt. Ich würde professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das Jugendamt oder eine freie Hilfsorganisation sollte zunächst eingeschaltet werden. Vielleicht gelingt es ja, dann für die nächsten Jahre eine Lösung für den Umgang in den Schulferien erarbeitet werden.


    Herzlichst


    TK