Kindesunterhalt und Berufsausbildung

  • Hallo allerseits,


    ich habe eine Frage bezüglich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber meines Sohnes.


    Mein mittlerweile 18-jähriger Sohn macht seit August 2020 an einer beruflichen Schule in Sachsen eine Ausbildung

    zum "Sozial-Assistenten" ohne Vergütung.


    Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und würde dann im August 2022 enden.

    In einem Brief teilte mir mein Sohn mit, dass er die Ausbildung zum Sozial-Assistenten benötigt, um dann umgehend eine Ausbildung

    zum Erzieher anzuschließen.


    Laut Gesetz heißt es ja, dass der Unterhaltsanspruch bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung besteht.

    Ich bin jetzt etwas verunsichert. Gilt dann die Ausbildung zum Sozial-Assistenten als abgeschlossene Ausbildung

    oder muss ich auch während der nachfolgenden Erzieherausbildung weiter Unterhalt zahlen?


    Laut Definition ist der Beruf des Sozial-Assistenten ein eigenständiger Beruf, der nach 2 Jahren schulischer Ausbildung an der

    Berufsschule abgeschlossen ist.


    Sorry, falls ich das Offensichtliche hier vielleicht nicht sehe. Bin um jede Auskunft dankbar.


    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,


    Oli

  • Hi,


    ja Sozial-Assistent ist papiermäßig ein eigenständiger Beruf, theoretisch. Praktisch sieht es allerdings anders aus. Da ist er der erleichternde Einstieg oder auch Voraussetzung für andere Berufe im sozialen Bereich. Erzieher gehört dazu. Oder auch ein Studium an einer Fachhochschule mit Ziel Sozialpädagoge. Und, die Rechtsprechung geht ja durchaus davon aus, dass zwei Ausbildungsgänge von den Verpflichteten finanziert werden müssen, wenn sie aufeinander aufbauen oder zumindest Sinn machen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Oli

    In einem Brief teilte mir mein Sohn mit, dass er die Ausbildung zum Sozial-Assistenten benötigt, um dann umgehend eine Ausbildung

    zum Erzieher anzuschließen.

    Damit hat dein Sohn seine Absicht bekundet, diesen Bildungsgang zu gehen.

    Je nach dem, wie diese Ausbildung dann vergütet wird, werden wohl weitere Unterhaltszahlungen anfallen.


    Manchmal hilft ja auch ein Gespräch mit dem Sohn, wie er sich denn seine finanzielle Zukunft vorstellt?


    Gruß


    frase

  • Hallo Oli,


    es ist zunächst zu prüfen, ob diese berufliche Ausbildung evtl. mit BAFöG gefördert wird? ( abhängig vom Einkommen der Eltern). Dies wäre dann vorrangig zu beantragen. Und natürlich sind nun beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.


    edy

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