Unterhaltsvorschuss

  • Hallo zusammen! Ich hin neu hier und brauche Hilfe.


    Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt, aber vergessen anzugeben, dass mein Ex ein Auto besitzt.

    Jetzt möchte er dieses Auto verkaufen.

    Soll ich es der Unterhaltskasse noch nachträglich melden? Muss das Geld vom Autoverkäufer in den Unterhalt der Kinder investiert werden? Das will er nämlich nicht. Oder kommt das auf den Wert des Autos an?


    Ansonsten erhält mein Ex Erwerbsminderungsrente und kann den Unterhalt nicht zahlen


    Danke schon mal für eure Antworten

  • Guten Morgen

    Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt, aber vergessen anzugeben, dass mein Ex ein Auto besitzt.

    Die UVK wird deinen Ex (ich gehe davon aus, dass er auch der Vater des Kindes ist), anchreiben und seine finanzielle Situation prüfen.


    Er hat Anspruch auf die Sicherung seines Lebensunterhaltes.

    Muss das Geld vom Autoverkäufer in den Unterhalt der Kinder investiert werden?

    Warum sollte es? Es ist doch kein regelmäßiges Einkommen.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,


    erstmal danke für Eure Antworten.


    Was bedeutet denn Sicherung des Lebensunterhalt? Ein Auto, was ohne Führerschein nicht gefahren werden kann?!

    Dann könnte er es auch mir verkaufen.


    Wenn er es z. B. Mir verkauft und ich es monatlich in Raten abzahlen, gilt das als regelmäßiges Einkommen. Oder sehe ich das falsch?!


    Wie viel darf er denn als Erspartes behalten, was sozusagen nicht angegriffen wird? 2000Euro oder 3000Euro oder mehr??

  • Hi,


    das siehst du falsch. Nicht jedes "Einkommen" ist für den Unterhalt anrechenbar. Hier haben wir es ja nur um eine Umwandlung von existierendem Vermögen zu tun, nicht um einen Zuwachs. Und, selbst wenn es einer wäre, würde das Kind doch nicht mehr Unterhalt bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo crocophant

    Was bedeutet denn Sicherung des Lebensunterhalt?

    Das ist der Selbstbehalt damit er "lebensfähig" bleibt.


    Es gibt da weitere Unterscheidungen, ja nach Lebenssituation.


    Für deinen Ex gilt aktuell glaube 960€, da er nicht erwerbstätig ist.


    Es wäre zu prüfen, ob er nicht etwas arbeiten könnte, hängt natürlich von seinem Erwerbsminderungsgrund ab.


    Gruß


    frase