Notariell beglaubigtes Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    der Vater meiner Kinder und ich praktizieren seit 2 Jahren das Wechselmodell. Wir verdienen annähernd gleich viel, somit haben wir beschlossen die Ausgleichszahlung auszusetzen.

    Jetzt möchte der Vater der Kinder einen Kredit bei der Bank aufnehmen um ein Haus zu kaufen, hierfür benötigt die Bank anscheinend eine notarielle Beglaubigung, dass das Wechselmodell praktiziert wird.


    Da ich keine Ahnung von sowas habe, bin ich mir unsicher, ob ich solch eine Beglaubigung unterzeichnen soll, da ich nicht weiß, ob dies in Zukunft zu meinem Nachteil sein könnte.

    Was ist, wenn ich z. B. aus gesundheitlichen Gründen nur noch reduziert arbeiten könnte und plötzlich auf eine Ausgleichszahlung angewiesen wäre? Müsste ich dann darauf verzichten, da notariell beglaubigt wurde, dass keiner dem anderen eine Ausgleichszahlung leistet und der aufgenommene Kredit dann über der Versorgung der Kinder stehen würde???

    Ich habe gehört eine Beglaubigung durch einen Notar steht sogar über der Unterschrift eines RA.


    Falls mir jemand von euch weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.


    Grüße in die Runde:)

  • Hi,


    eine notarielle Beglaubigung steht weder über noch unter einer Unterschrift von einem Rechtsanwalt. Der Notar hat andere Funktionen inne. Ich vermute auch, dass es gar nicht um die Beglaubigung einer Unterschrift geht, sondern um was anderes: das Berechnungskonzept der Bank geht davon aus, dass eben keine Unterhaltsverpflichtungen für das Kind entstehen, die zusätzlich zum Naturalunterhalt während des Aufenthalts des Kindes beim Vater gegenüber der Mutter durch Zahlungen zu erfüllen sind. Zwar können die Eltern nicht auf Ansprüche des Kindes ohne weiteres verzichten, sie können aber eine Regelung mit dem Inhalt treffen, wie sie hier ja offensichtlich schon länger praktiziert wird. Um abzusichern, dass es auch in Zukunft so bleibt, wird eben ein notarieller Vertrag gefordert, weil bei dem so einigermaßen sicher ist, dass es (vom Fall der Not einmal abgesehen) auch in Zukunft so bleibt.


    TK

  • Nun ja TR, da es ja letztlich um ein Kindesrecht geht, wird man auch bei einer notariellen Vereinbarung dazu kommen, dass bei einer wesentlichen Veränderung eine Abänderung möglich ist.


    Aber das ist doch gar nicht das Problem. Die Bank möchte so einigermaßen sicher ausschließen, dass zusätzliche finanzielle Belastungen auf den Kreditnehmer zukommen, die die Rückzahlung des Kredits gefährden. Und da ist ein notarieller Vertrag natürlich sicherer als eine mündliche Vereinbarung der Eltern, die womöglich (je nach Ausgestaltung) eben doch ein sehr unabwägbarer Faktor ist. Deshalb wird in so Fällen häufig ein "Festzurren" der Vereinbarung durch förmlichen Vertrag verlangt, der vom Fachmann erstellt sein soll, und das ist der Notar. Deshalb glaube ich auch nicht, dass es hier lediglich um die Beglaubigung einer Unterschrift geht. Aber, das wird ja oft von Laien verwechselt.


    TK