Landesamt für Finanzen, Erfahrungen? Tipps?

  • Guten Abend zusammen...


    Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Landesamt für Finanzen bezüglich Unterhaltsvorschuss?


    Folgender Fall:

    Ich bin KFZ-Mechatroniker und verdiene dementsprechend nicht sonderlich viel Geld.

    Das Jugendamt, welches für meine große Tochter zuständig ist, hat berechnet das ich für meine 6 Jährige 25€ zahlen muss und für meine 2 Jährige 20€. Mehr ist laut Jugendamt nicht zu holen. Und selbst die 45€ sind schon in manchen Monaten sehr hart.


    Das Landesamt für Finanzen (folglich LaFin genannt) fordert aber den vollen Satz (188€ glaube ich sinds).

    Ich bin dort nun bei mehreren Sachbearbeitern durch.

    Die erste hat Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Kontoauszüge verlangt und sofort erhalten. In der darauffolgenden Berechnung stand jedoch, dass mit einem fiktiven Einkommen gerechnet wird da ich keine Angaben machte.


    Da habe ich natürlich Einspruch eingelegt, der Fall ging zum Fachbereich "Heranziehung". Da kamen dann einige Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen. Im späteren Verlauf habe ich es endlich geschafft den Herrn telefonisch zu erreichen und ihm alles zu erklären. Er schien mich zu verstehen und gab den Fall zwecks Neuberechnung zurück an eine andere Kollegin. Diese sagte mir schriftlich zu den Fall neuzuberechnen und verlangte erneut alle Nachweise. Diese habe ich natürlich erneut übersandt.

    Daraufhin kam wieder eine Vollstreckungsankündigung. Ich schrieb dann, dass ich drum bitte das der Fall erstmal wie versprochen berechnet werden soll bevor derartige Maßnahmen ergriffen werde. Dann kam wenig überraschend erneut eine Mahnung.

    Auch dagegen habe ich nun Einspruch eingelegt gehabt und die Frau freundlich darauf hingewiesen das sie zusagte neu zu rechnen.


    Heute kam nun die Antwort, dass sie meine Nachricht als Einwendung ansieht und das dass LaFin als Vollstreckungsbehörde nunmehr nicht zuständig sei sondern der Fall zurück zur "Heranziehung" geht.


    Hatte das schonmal jemand? Ich drehe mich seit 2 Jahren im Kreis... das ist purer psychischer Stress. Die "Schulden" werden ja leider auch nicht weniger...


    Ich weiß solangsam wirklich nicht was ich noch tun soll... Bürgergeld? Anwalt auf eigene Kosten per Raten?


    Was würdet ihr sagen?


    Danke im voraus für eure Hilfe.

  • Hi,


    zunächst einmal Aufklärung zur Struktur des Jugendamtes. Einmal kann das JA im Rahmen einer Beistandsschaft quasi als Anwalt für das Kind tätig werden. In dem Zusammenhang wird dann natürlich auch gerechnet.


    So, und dann haben wir die Unterhaltsvorschusskasse, ist zwar auch dem Jugendamt zugeordnet, organisatorisch, da geht es aber nicht um Beratung der Kinder oder der Betroffenen, sondern darum, dass ein Unterhaltsvorschuss (aus Landesmitteln) geleistet wird, der nach Möglichkeit eben bei den Unterhaltsschuldnern wieder zu realisieren ist. Also, die eine Abteilung hat mit der anderen nicht unbedingt was zu tun.


    So, nun zu der Berechnung der Beistandsstelle. Ich habe mal eine Suchmaschine genutzt, und festgestellt, dass bei deinem Beruf das Einstiegsgehalt so etwa um 3000,- € spielt. Da ist mir schleierhaft, wie man auf die von dir genannten Beträge im zweistelligen Bereich kommen kann. Also, stelle uns mal die Berechnungen zur Verfügung, sonst kommt man da nicht weiter.


    Ohne realistische Berechnung auf der Basis des Gehaltes wird man nicht weiter kommen.


    TK

  • Deine erste Baustelle ist das Büro deines Vorgesetzten. Denn entweder arbeitest du nur Teilzeit oder du verdienst so deutlich unter dem Durchschnitt, dass du schon fast am Mindestlohn angelangt bist. Das ist für einen ausgebildeten KFZ-Mechatroniker deutlich unter Wert. Der absolut niedrigste Wert den ich überhaupt finden konnte sind 2100 € Brutto in Meck-Pomm. Aber selbst dort liegt der Durchschnitt bei knapp 2400 € brutto. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 3100 € brutto für diesen Beruf.


    Dann gibt es hier scheinbar unabhängig von dem bereits erklärten Unterschied zwischen Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse auch noch verschiedene Jugendämter. Soweit ein Kind vom Beistand eines Jugendamtes vertreten wird, so kann dieser Beistand grundsätzlich nicht wirksam Unterhalt für das andere Kind fordern/berechnen. Dennoch führt er es richtigerweise in seiner Berechnung mit auf, da Mangelfall. Es liegt nun am Unterhaltspflichtigen die unterschiedlichen Ansichten der Gläubiger zusammenzuführen und sich auf zumindest ähnliche Ergebnisse zu verständigen. Es könnte daher sehr hilfreich sein, die Berechnung des Beistandes bei der Vorschusskasse einzureichen und zu hoffen, dass diese sich der Mangelfallberechnung anschließen.


    Als unterhaltspflichtiger Vater unterliegst du jedoch auch einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung und hast alles Zumutbare zu tun und zu lassen, um ein möglichst passables Einkommen zu erzielen. Und da kann man durchaus die Ansicht vertreten, dass das hier aktuell nicht der Fall ist und du deine Fähigkeiten weit unter Wert verkaufst.

  • Hallo TR, ich finde es wenig hilfreich, wenn du hier dem Fragesteller seine unzureichende Einkommenssituation vorhälst.

    Jeder Euro mehr würde doch für den Unterhalt aufgebraucht, erkläre mir bitte die Motivation für den Fragesteller.


    Ich habe hier gerade einen aktuellen AV von einem KFZ-Mechatroniker (33 Jahre) in Berlin vorliegen.

    39 Std. bei 13,02€ Stundenlohn, sind also 2.200€ im Monat.

    Das mal zum Thema statistische Angaben.


    Gruß


    frase

  • Frase, auch bei deiner Zahl wäre mehr Unterhalt zu zahlen. TR und meine Wenigkeit sind in Ermangelung irgendwelcher greifbarer Daten eben auf die Statistik ausgewichen, auch deine Angabe ist da nicht greifbarer oder konkreter für den Einzelfall hier. Und es wäre dann auch zu prüfen, ob nicht ein Zusatzjob zumutbar ist.


    TK

  • Das ändert die Rechtslage zur gesteigerten Unterhaltspflicht leider auch nicht.


    In Berlin liegt das Einstiegsgehalt für KFZ-Mechatroniker bei 2600 € brutto, der Durchschnitt liegt bei 3400 €, die Spitze bei 4400 €. Wer sich da mit 2200 € im Monat abspeisen lässt, dem sollte man lieber beim Bewerbungen schreiben helfen, statt sich erfolglos mit Unterhaltsgläubigern herumzustreiten.


    Ich habe das jahrelang in der eigenen Familie und im Freundeskreis miterlebt. Wer sich nicht bewirbt und auch keine Gehaltsverhandlungen führt, der wird auch den Wert seiner Fähigkeiten niemals herausfinden. Der Arbeitsmarkt ist derartig leergefegt, dass man sich seinen Arbeitgeber und die Bedingungen quasi aussuchen kann. Der Zeitpunkt war nie besser. Bei mir zu Hause landen mittlerweile Jobangebote eines großen Versandhauses im Briefkasten. Ungelernte Tätigkeit, morgen anfangen, 3.000 € brutto + Sonderzahlungen + ÖPNV Ticket.


    Die Motivation im Mangelfall? Einen zufriedenstellenden Job, in dem man finanziell und mit ordentlichen Bedingungen wertgeschätzt wird. Mit dessen Auskommen man seiner Unterhaltsverpflichtung in erhöhtem Maße nachkommen kann und die Rechtsnachfolge auf Sozialleistungsträger oder beispielhaft o. g. geschilderte Odyssee gar nicht erst durchleben muss. Keine Schulden, kein psychischer Stress, keine Kommunikation mit derartigen Stellen, vielleicht auch die Möglichkeit irgendwann aus dem Mangelfall auszuscheiden. Perspektive, Zufriedenheit.


    Sich bei gesteigerter Unterhaltspflicht auf einen unzureichend bezahlten Job zu berufen, bringt jedenfalls nichts, wenn der Gläubiger es darauf ankommen lässt und argumentationsstark ist. Spätestens dann wird man seine Bewerbungsbemühungen zeigen müssen.


    Jeder ist seines Glückes Schmied.