Vater will aufeinmal gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo,

    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen oder jemand hatte so ein Fall schon mal.

    Habe vor ca 3 wochen einen Anruf von einer Anwältin bekommen, der kv meiner kinder 14 jahre und fast 12 jahre möchte aufeinmal das gemeinsame Sorgerecht haben. Habe es am Telefon verneint sodas sie meinte das man. Dann einen Termin beim. Ja machen muss um drüber zu sprechen. Warte auf ein Brief, wann dieser Termin statt findet.

    Eigentlich bin ich mit dem kv recht gut ausgekommen, aber seit dem er eine neue Partnerin hat, ist es nicht mehr so. Besteht kaum Kontakt. Er hatte seit ca. 3 Jahren auf meiner bitte die kids s am we genommen von Samstag bis Sonntag.

    Seit dem Anruf der Anwältin hat et auvh die Wochenenden nicht mehr die Kinder genommen. Und sich diesbezüglich nicht gemeldet.

    Wie stehen denn die Chancen, das ich das alleinige Sorgerecht behalten kann.?

    Weiß nicht warum er nach 14.und 12 Jahren aufeinmal damit ankommt

  • Hi,


    Kinder haben nun mal nach dem Gesetz einen Anspruch auf beide Elternteile, und damit auch einen Anspruch darauf, dass die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Deshalb ist das heute auch bei nichtehelichen Kindern die Regel, alleiniges Sorgerecht bei einem Elternteil die Ausnahme. Ich würde mich da an deiner Stelle nicht quer stellen. Für dich ändert sich dadurch doch nichts. Das gemeinsame Sorgerecht, das bedeutet letztlich doch bei dem Alter der Kinder nur noch ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Etwa bei einem Schulwechsel oder aber einem Urlaub im Ausland, der Eröffnung eines eigenen Bankkontos, einer medizinischen Behandlung, die über das Übliche hinaus geht und die Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages. Gefühlte 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens; die trifft derjenige, bei dem sich die Kinder gerade aufhalten.


    Also, kein großes Ding. Mein Rat: nimm die Beratung beim Jugendamt wahr; da ohnehin eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist, könnte man (je nach euren Lebensumständen) drauf drängen, dass z.B. die Entscheidung über den Auslandsurlaub oder medizinische Behandlungen weiterhin alleine von dir getroffen werden; aber ansonsten wirst du von der Veränderung der Verhältnisse nichts merken. Und - falls dir mal was passieren sollte, schwerer Autounfall z.B. (was wir nicht hoffen, aber trotzdem), dann ist jemand da, der sich um die Kinder juristisch kümmern kann, was in so Fällen ja wichtig ist; es muss nicht förmlich ein Vormund bestellt werden.


    Bleiben die Kosten für das Gerichtsverfahren. Da weiß ich im Augenblick nicht, ob die in so Fällen allein vom Antragsteller zu tragen sind oder von beiden Elternteilen. Vereinbare mit dem Vater, dass er die alleine trägt.


    Du merkst schon, wirklich kein großes Ding.


    TK

  • da ohnehin eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist, könnte man (je nach euren Lebensumständen) drauf drängen, dass z.B. die Entscheidung über den Auslandsurlaub oder medizinische Behandlungen weiterhin alleine von dir getroffen werden

    Nein, es ist keine gerichtliche Entscheidung notwendig.


    Das gemeinsame Sorgerecht kann beim Jugendamt regelmäßig kostenfrei beurkundet werden.


    Lässt die Fragestellerin es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, kann sie sich darauf einstellen, zumindest die hälftigen Gerichtskosten auferlegt zu bekommen.

  • Hallo Nadine

    Habe vor ca 3 wochen einen Anruf von einer Anwältin bekommen, der kv meiner kinder 14 jahre und fast 12 jahre möchte aufeinmal das gemeinsame Sorgerecht haben.

    Das ist ungewöhnlich, Anwälte bemühen eigentlich die Post.


    Wie auch immer, lass dir die Sache durch den Kopf gehen und nimm das Gespräch beim Jugendamt an, wenn es überhaupt eine solche Einladung gibt.

    Es macht eigentlich wenig Sinn sich gegen den Wunsch des Vaters zustellen, es sei denn es besteht dadurch ein Nachteil für die Kinder, den ich hier nicht erkennen kann.

    Hast du denn mal mit dem Vater über diese Sache direkt gesprochen?


    Geuß


    frase

  • Nein habe seit dem nicht mit kv gesprochen. Wie gesagt er meldet sich nicht bei mir... Schreibt auch nicht zurück, genauso bei den Kindern!

    Im Grunde habe ich nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht.. Wundert mich halt nur nach all den Jahren.


    Und wegen den Unterschriften, das wird ein hinter her gerenne, da er auf Montage arbeitet. Und dazu kommt das er eine andere Ansicht der Erziehung usw hat.

    Tochter darf keine kurze Hose anziehen, da muss sie im Auto warten, und er geht einkaufen.

    Denke er wirs sich bei einigen Sachen quer stellen.

    Zumal es auch so ist! Wenn mann ihm schreibt, weiß man nicht ob er Antwort oder seine Freundin.

    Der Schritt von ihm kam, nachdem ich den Unterhalt bei Ja neu berechnen lassen musste.


    Die Anwältin, meinte bevor sie post verschickt, dachte sie, sie ruft an. Allerdings habe ich wie gesagt bis heute keine Post.


    Allerdings gehör für mich auch mehr dazu als die Kinder eine Nacht zu nehmen.

    Und dann auch noch seine Ruhe haben zu wollen. Und die Kinder als Babysitter einzusetzen bei den Kindern der neue. Partnerin.

    Die Kinder abends Hungrig nach Hause zu bringen, weil es ja Mittag schon was gegeben hat.

    Oder aber das man auch als Vater hinter seinen Kindern steht... Und nicht Sachen verhamlost.

    Tochter wurde von der Freundin gesagt das wenn sie Bauchfrei raus geht, sie selber schuld ist wenn irgendwer sie missbraucht, ob sie es drauf anlegt..

    Vater sagte darauf zu mir das sie es so nicht gemeint hat. Tochter total durch einander...


    Zumal ich immer alles erlaubt habe wenn es um verreisen ging. Wenn irgendwas vorgefallen ist zb. Möchte er damit nichts zutun haben und sich raus halten.


    Wenn es so sein soll dann wird er das gemeinsame Sorgerecht bestimmt bekommen.

    Dann kann ich es nicht verhindern...

    Aber so wie es jetzt und die letzen Monate läuft, weiß ich nicht ob ich es einfach so abgeben soll