Suizidversuch des Kindes, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo, ich bin heute das erste Mal hier...

    Ich habe zwei geborene Töchter (16J und 19J), die sich seit der Trennung bzw unmittelbar danach als Transmänner geoutet haben und den Kontakt zu mir meiden.

    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das jüngere Kind lebt bei meinem Exmann auf dem Land. Das ältere ist in eine WG in die Stadt gezogen.

    Mein 16jähriges Kind, wird von meinem Exmann oft über mehr als eine Woche in den Ferien alleine gelassen, obwohl es mehrere Suizidversuche unternommen hat und immer wieder suizidale Gedanken auftauchen.

    Als Backup fungieren meine Exschwiegereltern, die gesundheitlich nicht in guter Verfassung sind und 15km entfernt wohnen.


    Letzten Samstag hat unser Kind nachts mit einer Scherben versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

    Dann selbst eine Suizidhotline angerufen und auf deren Anraten einen Krankenwagen.

    In der Klinik wurde er genäht und am nächsten Tag in Obhut meiner Exschwiegermutter übergeben.

    Die ihn dann in das Haus zurück gebracht hat, wo 'er' sich noch nachts die Pulsadern versucht hat aufzuschneiden, wo es dann wieder allein gelassen wurde bis sein Vater dann nachts um 3h zurück kam vom Auslandsaufenthalt...

    Meine Frage ist, ob das Vernachlässigung der Aufsichtspflicht aus rechtlicher Sicht ist und wie ich erzwingen kann, dass unser Kind rund um die Uhr betreut wird mit Kontakt vor Ort.

    Da ich von dem Kind abgelehnt werde, ist es ja sehr schwierig, meine Fürsorgepflicht auszuüben.

    Bin ich aus rechtlicher Sicht anklagbar, wegen dieser Vorfälle? Vernachlässige ich meine Sorgepflicht, wenn ich nur aus der Ferne dem Lauf der Dinge fassungslos zusehen muss und nur Kontakt über WhatsApp zum Vater habe.

    Gibt es für mich das Recht, regelmäßig von den Therapeuten mit beraten und informiert zu werden?



    Mir geht es vor lauter Sorgen um unser Kind selbst psychisch überhaupt nicht gut. Ich freue mich, wenn Sie einen Rat oder Ideen haben.

    Natürlich auch, ob es Möglichkeiten gibt, für die Gesundheit unseres Kindes aktiv zu werden.

    Bisher entscheidet immer der Vater aus seiner Fasson und mit Beratung der Ärzte, ohne meine Hilfe oder Einwände ernsthaft mit einzubeziehen.


    ;( ||:(:/

  • Hallo Bmgoe74@,


    Das neunzehnjährige Kind ist erwachsen ( da können die Eltern nur noch beratend tätig sein).


    Beim 16 Jährigen Kind sollte unter diesen Umständen evtl. ein "betreutes Wohnen" übers Jugendamt usw. angestrebt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    bei so vielfältigen bzw. vielschichtigen Problemen ist es schon schwer, vor Ort zu raten; erst recht in einem Forum. Ich starte mal ganz vorsichtig.


    Nein, dir kann niemand juristisch an den Karren fahren. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, gemeinsam ein Kind permanent in den Augen zu haben. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass du bei Grundsatzentscheidungen letztlich deine Unterschrift geben musst. Der Rest, das sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die trifft der, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Und ein 16-jähriges Kind kann durchaus auch mal eine Woche allein gelassen werden. Das ist die juristische Seite.


    So, jetzt zum Rest. So hart es klingt: jemand, der sich das Leben nehmen will, den kann man nicht aufhalten. Nichts und niemand kann es. Das ist die Situation. Dein Kind ist ja offensichtlich in ärztlicher Behandlung/unter ärztlicher Betreuung. Die Klinik hätte das Kind nie raus gelassen, wenn da noch eine Gefährdung da gewesen wäre. Vielleicht geht es um fehlende Aufmerksamkeit, eine psychische Störung, keine Ahnung.


    Was ich tun würde:

    Den Vater schriftlich, Zustellung per Einschreiben auffordern, Dir umfassende Auskünfte über den Gesundheitszustand des Kindes zu geben; einschließlich der behandelnden Ärzte. Was man plant, um Wiederholungen zu vermeiden. Bitte alles sehr punktgenau formulieren, ein angemessene Frist setzen (14 Tage), und dann sieht man weiter. Irgendwelche Konversationen über moderne Kommunikationsmittel sind zwar schön, aber juristisch gesehen selten weiter bringend.


    TK

  • Ein vier Monate langer Klinik euch von November bis Ende Februar hat keinen Erfolg gebracht und die Problematik eher verschlechtert.

    Ein weiterer Aufenthalt wird kategorisch abgelehnt, egal um welche es sich handelt.

    In zwei Monaten findet im UKE eine Behandlung und Untersuchung statt, die darüber entscheidet, ob unser Kind eine Hormontherapie und ggf. eine OP zur Geschlechtsumwandlung angestrebt wird.

    Ich habe die Hoffnung, dass dort festgestellt wird, dass die Identitätskrise auf das Trennungstrauma bzw. eine Reaktion auf unsere Eheprobleme erkannt werden.

    Bisher wird die Darstellung des im fremden Körper geborenen Kindes ernst genommen und mit allen Konsequenzen entsprochen.

    Ich sehe darin eine absolute Selbstüberforderung der zarten heranwachsenden Frau, die sich eine Identität erschafft und aufbürdet, der sie nicht entsprechen kann und auch von niemandem als Mann erkannt wird, woran sie immer wieder verzweifelt.


    Ich habe sie 15Jahre als lebendiges, sehr weibliches, sensibles, meist fröhliches Mädchen begleitet und aufwachsen sehen.

    Und auf einmal spielt meine Sichtweise und Sorge keine Rolle mehr?

    Das fühlt sich falsch und fahrlässig an, was die ganzen Konsequenzen anbelangt.

    Ich möchte etwas tun, damit es nicht zu weiteren Selbstverletzungen oder wirklich zum Tod kommt.

    Und wenn es juristische Wege gibt, dann will ich die gehen.

    Ich möchte mir nicht vorwerfen müssen, nicht alles unternommen zu haben, um das Kind zu retten.

  • Du, ich verstehe deine Not und Verzweiflung. Nur, was ist dein Ziel. Das Kind will nicht bei dir leben. Lehnt auch den Kontakt zu dir ab. Offensichtlich tut der Vater doch viel, um diese schwierige Situation in den Griff zu bekommen. Bitte formuliere doch auf den Punkt hier, was du anstrebst. Das würde zumindest hier bei der Einschätzung sehr helfen.


    TK