Wohnwechsel eines Kindes zur Vater

  • Liebe Community,


    ich stehe vor einer herausfordernden Situation:


    Seit fünf Jahren getrennt, habe zwei Kinder mit der Ex-Frau: 13F und 9F (4. Klasse). Letztes Jahr zog 13F zu mir, da die Kindesmutter psychische Gewalt ausübte, was für sie unerträglich wurde. Es gibt weder Kontakt noch Umgang zwischen 13F und der Kindesmutter. 9F lebt noch bei ihrer Mutter, und der Umgang findet jedes Wochenende statt.


    Die Kindesmutter ist vor kurzem etwa 20 km vom ursprünglichen Wohnort der Kinder weggezogen. 9F geht noch zur Grundschule im alten Wohnort.


    Nun steht der Schulwechsel zur Weiterführenden Schule (Gymnasium, 5. Klasse) an. Die Kindesmutter möchte natürlich, dass 9F bei ihr bleibt und sich in der neuen Schule einschreibt. Ich hingegen möchte, dass 9F zu mir zieht und sich bei uns anmeldet.


    Das bevorstehende Gespräch mit der Mutter wird wahrscheinlich keine Einigung bringen, da sie finanziell von den Kindern abhängig ist. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist sehr wahrscheinlich.


    Hier sind meine Argumente, warum ich denke, dass 9F zu mir ziehen sollte:


    1. Wir leben in einem geräumigen Haus, in dem jedes Kind sein eigenes Zimmer hat. Die Kindesmutter ist in eine Sozialwohnung gezogen.

    2. Außer der Mutter hat 9F keinerlei Kontakte im neuen Wohnort, während sie bei uns mich, meine Freundin, zwei Omas und drei Geschwister hat. Außerdem kennt sie einige Kinder in der Schule bei uns.

    3. Unser Zuhause besteht seit 4,5 Jahren, während die Umgebung für 9F bei der Mutter seit ein paar Monate besteht.

    4. Sowohl 13F als auch 9F vermissen sich stark. Ich finde es nicht gut, dass die Geschwister getrennt leben und sich nur am Wochenende sehen.

    Aufgrund des psychischen Drucks der Mutter hat sich 13F selbst verletzt. Die Mutter übt nicht den gleichen Druck auf 9F aus, sondern behandelt sie wie ein "Golden Child".

    5. 9F kann sich vorstellen, bei uns zu wohnen. Sie hat ein gutes Verhältnis zu beiden Eltern (was ich eigentlich gut finde). Sie weiß selber nicht, was sie genau will.

    6. Ich stehe den Umgang der Kinder mit der Kindesmutter nicht im Wege, obwohl sie sehr häufig meine Beziehung zu den Kindern angegriffen hat.


    Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:


    Ich bin mir sicher, dass die Kindesmutter nicht zustimmen wird, dass 9F zu mir zieht. Wann wäre der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag vor Gericht zu stellen? Der Umzug würde frühestens im Juli stattfinden, aber es gibt noch andere Themen zu klären (Anträge, Ummeldung usw.). Die Wartezeit für einen Gerichtstermin beträgt normalerweise 1-2 Monate. Wenn ich den Antrag im Februar stelle, hätten wir möglicherweise erst im März oder April einen Gerichtstermin. Wäre das in meinem Fall zu früh? Wie viel Zeit soll man der Kindermutter "lassen" vor man einen Antrag stellt? Oder ist es besser, sobald die Ablehnung ihreseits kommt, direkt vor Gericht zu gehen?


    Meine zweite Frage betrifft die Erfolgschancen. Natürlich ohne Garantie, aber ich glaube, dass ich gute Gründe und eine gute Umgebung für 9F habe. Abgesehen von der Kontinuität hat 9F ihre leibliche Schwester, die bereits bei uns lebt. Ich frage mich, wie Richter es sehen, wenn zwei Geschwister, die sich lieb haben und Zeit miteinander verbringen wollen, getrennt leben.


    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung und Hilfe!

  • Ich verstehe die Herangehensweise nicht.


    Wenn man von einer kindeswohldienlichen Änderung selbst überzeugt ist und Argumente für sich hat, dann reicht das vollkommen aus, diese Sache auch anzugehen. Also trägt man der Mutter gegenüber den eigenen Vorschlag vor und bittet um Ihr Einverständnis. Sollte dieses nicht erfolgen, soll die Mutter die Vorteile ihrer Entscheidung benennen und warum diese besser für das Kind sind. Dabei sollte man selbst so objektiv wie nur möglich bleiben und alle Punkte reflektieren. Sind die Argumente der Mutter nicht überzeugend, kann man nur noch einen gerichtlichen Antrag stellen.


    Natürlich wäre eine vorhandene Geschwisterbindung ein erhebliches Argument in einem solchen Verfahren.


    Ein sinnvoller Zeitpunkt wäre vor dem Umzug gewesen, dem man offenbar entgegen des jetzigen Vorhabens zugestimmt hat.

  • Hi,


    Wenn du nicht monatlich einen Betrag im 4-stelligen Bereich zahlst, dürfte es kaum so sein, dass die Mutter vom Kindesunterhalt lebt. Sie ist offensichtlich trotz der Unterhaltszahlungen ein Fall für eine Sozialwohnung. Ich hab gerade in einem Nachbarthread man darauf hingewiesen, was Kinder so kosten.


    Wann vor Gericht gehen?

    Jetzt sofort. Denn diese Verfahren dauern und sind nicht in 1-2 Monaten abgewickelt, insbesondere, wenn eine Begutachtung im Raum steht, und das ist hier der Fall.


    Prognose?

    Kann ich nicht geben. Was du anführst, das sind keine so tiefgreifenden Nachteile für das Kind, dass es nach meiner Einschätzung einen Wechsel der Hauptbezugsperson sinnvoll erscheinen lässt. Vielleicht langt es in der Summe, keine Ahnung. Nur, bei der ganzen Aktion bleibt ja eines: die finanzielle Besserstellung darf nicht entscheidend sein. Sonst könnte man sich ja diese ganzen gerichtlichen Verfahren ersparen; man könnte auf das Konto schauen, und alles wäre klar. Und, bitte eines auch nicht vergessen: Kinder wollen artig sein. Die Kleine wird dir das erzählen, was du erwartest; sie wird ihrer Mutter das erzählen, was die erwartet.


    TK

  • Liebe Grüße an euch beide,


    es war eine schwierige Zeit. Vor einiger Zeit erfuhr ich, dass der Ex-Partner meiner Ex-Frau heimlich die Kinder beim Duschen gefilmt hat. Es scheint, als hätte er ähnliches auch in früheren Beziehungen getan. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft. Obwohl die Mutter der Kinder nichts davon wusste, hat sie offensichtliche Anzeichen ignoriert. Nach der Trennung setzte sie weiterhin Druck auf unsere 13F, was dazu führte, dass ich sie aus dieser Situation herausholen musste, da sie sich selbst verletzt hat (nicht zum ersten Mal). Ich hoffe arg, dass niemand Ähnliches durchmachen muss.


    Schon vor unserem Umzug hatte ich überlegt, 9F zu mir zu nehmen, aber ich zögerte wegen der bestehenden Schule. Sie müsste mitten im Jahr die Schule wechseln und würde ihre Freunde verlieren. Im Nachhinein mag es anders wirken, aber die gesamte Situation war äußerst belastend. Mein Hauptanliegen war es, sicherzustellen, dass es 13F wieder gut geht, was mir auch gelungen ist.


    Die Schwester der Kindesmutter hat erwähnt, dass sie ihr Leben mit Unterstützung der Kinder finanzierte (vor dem Umzug von 13F). Mit 1175 Euro Netto erhielt sie damals auch 840 Euro Mindestunterhalt von mir und 500 Euro Kindergeld. Zusätzlich bekam sie wohl Wohngeld und Kinderzuschlag, aber vermutlich nicht in vollem Umfang. Mit einer Miete von 900 Euro und einem Job im selben Ort gab es natürlich nicht viele Ausgaben.


    Ich weiß, wie kostspielig die Kindererziehung normalerweise ist, aber ich kann mir vorstellen, dass nach all den Abzügen der Kindesmutter viel übrig blieb. Sie kaufte immer die günstigsten Dinge und ließ 9F in viel zu kleinen, jahrelang verschmutzten Unterhosen herumlaufen. Gleichzeitig gönnte sie sich selbst ein iPhone und einen MacBook, während die Kinder um Winterstiefel bettelten oder sich mit ihrem eigenen Taschengeld einen Rucksack für 16 Euro für die Schule kauften. Dies hat zwar nichts mit der aktuellen Situation zu tun, ich will nur damit sagen, dass es Elternteile gibt, die an ihren Kindern sparen und verdienen. Als 13F zu mir zog, musste ich viele neue Sachen kaufen, damit sie wieder einen "normalen" Vorrat hatte. Dies habe ich auch regelmäßig getan, als beide noch bei der Kindesmutter lebten.


    In der Phase, als 13F den Wunsch äußerte, zu mir zu ziehen, erwähnte die Kindesmutter sehr oft, welche finanziellen Auswirkungen das für sie haben würde. Sie bekommt die Zuschläge und das Wohngeld anscheinend nicht mehr und ist jetzt in eine Sozialwohnung umgezogen. Jetzt muss sie täglich zur Schule und zur Arbeit fahren. Derzeit zahlt sie keinen Kindesunterhalt, und ich erhalte Unterhaltsvorschuss. Sollte 9F zu mir ziehen, verliert sie weitere 676 Euro pro Monat (ich zahle weiterhin den Mindestunterhalt für 9F). Das belastet jemanden, der nicht Vollzeit arbeiten möchte (so die Aussage der Kindesmutter). Ich habe ihr (trotz allem, was sie den Kindern und mir angetan hat) finanzielle Unterstützung angeboten, um ihre Situation zu stabilisieren, aber sie hat dies von sich aus abgelehnt. Das finanzielle hat zwar vor Gericht keine Gültigkeit, ich wollte meine persönliche Situation etwas erläutern, weswegen ich davon ausgehe, das die KM sich schwer tut.


    Ich hatte oft den Eindruck, dass sie uns allen nur das sagt, was wir hören wollen :) Ich arbeite daran, dass 9F ihre eigene Meinung zu allem bildet und kommuniziert. (auch wenn es nicht die gleiche Meinung ist wie meine). Das Gleiche habe ich mit 13F gemacht, und es hat gut funktioniert. Ich dränge sie nicht. Ich weiß aber, dass die Kindesmutter nicht die gleiche Einstellung hat wie ich und versuchen wird, das Kind zu manipulieren und bei sich zu behalten. Leider haben wir diese Erfahrung schon oft gemacht. 13F hat das von sich aus auch gemerkt und hat kein Kontakt zur KM. 9F ist leider noch nicht soweit, dass sie sowas merkt, da sie andere Erfahrungen als 9F macht.


    Aus Erfahrung von zwei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann es 1-2 Monate dauern, aber es kann auch anders sein. Beim ersten Mal waren es 2 Monate, beim zweiten vielleicht 1,5.


    Ja, ich weiß, dass ich das Gespräch suchen muss. Ich denke, ich werde mich bei meiner Anwältin melden und mich beraten lassen. Ich habe leider keine Erfahrungen mit terminierten Umzügen von Kindern und wie die Gerichte solche Fälle sehen. Damals gingen die Beschlüsse immer ab sofort.

  • Hi,


    angesichts der Tatsache, dass die Frist zur Klageerwiderung/Stellungnahme beim Amtsgericht im Minimum 2 Wochen beträgt, in der Regel aber länger ist, davor ja noch Bearbeitungszeiten beim Gericht anfallen, sowohl die Posteingangsstelle, als auch die Geschäftsstelle, die Registratur als auch ein Richter involviert sind; dann nach Eingang der Schrift der beklagten Partei diese dann wiederum der anderen Seite zuzustellen ist, dann ist zu terminieren und danach ergeht die Entscheidung. Sorry, das alles in einem Monat abzuwickeln, da fehlt mir der Glaube. Natürlich gelten Gerichtsentscheidungen ab sofort, bzw. ab Rechtskraft der Entscheidung. Wenn es ab später sein soll, dann ergibt sich aus der Gerichtsentscheidung der Termin. Aber das ist doch das kleinste Problem. Die Frage ist, wie lange es dauert, bis die Entscheidung ergeht.


    Ansonsten macht es wenig Sinn, in der Vergangenheit zu wühlen, mit Gerüchten und Dreck um sich zu schmeißen. Ich habe eine Vorgehensweise empfohlen, die mir sinnvoll erscheint; und wie die Entscheidung inhaltlich aussehen wird, das kann ich in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht abschätzen.


    TK

  • Hallo,


    ich wollte euch nur kurz was mitgeben. Ich habe einen Antrag auf den Aufentaltsbestimmungsrecht Anfang Februar eingereicht. Das Gerichtstermin findet Mitte März statt. Ich gehe davon aus, dass der Beschluss noch etwas länger dauert, da höchstwahrscheinlich ein psychologisches Gutachten in Frage kommt. Ist kein Eilverfahren gewesen, aber trotzdem ca. 1.5 Monate bis zum Gerichtstermin.