Drohung Sorgerechtsentzug

  • Hallo,


    ich befinde mich in einer wirklich schwierigen Situation. Seit Oktober 2022 bin ich nun mit meinem Noch-Partner zusammen. Dezember 2022 war ich schon Schwanger, aufgrund eigener Dummheit (habe nicht verhütet und ich hatte ihn damals angelogen was das anging). Wir hatten natürlich kaum Zeit uns kennenzulernen, haben uns aber für das Kind entschieden. Zwischen uns gab es immer Streitigkeiten. Ich hatte eine nicht so schöne Kindheit und muss vieles noch verarbeiten. Ich bekomme immer wieder mal Wutanfälle, diese hatte ich ca. 2x auch in der Schwangerschaft (gegen das Amaturenbrett im Auto geschlagen und und und). Die Familie von meinem Partner und auch er haben türkische Wurzeln und haben halt Ihre Lebenseinstellung. (Frau macht zuhause und Mann geht arbeiten, nur Frau macht Haushalt, Frau muss auf Mann gehorchen und und und). Am Anfang unserer Beziehung kam ich ganz gut damit zurecht aber mittlerweile „triggert“ mich das einfach nur noch wenn ich mir sagen lassen muss, wann ich wohin darf, ob ich mein Kind mitnehmen darf und so weiter.

    Unsere Tochter ist nun seit Ende August 2023 auf der Welt. Seitdem wurde es nicht besser, eher schlimmer. Meine Wutanfälle werden immer häufiger. Ich werde von der Mutter meines Partner sehr „bedrängt“ (wir wohnen alle in einem Haus ohne getrennte Wohnungen). Sie sagt mir wie ich was zu machen habe mit meinem Kind, gibt ihr als ich nicht da war mit 4 Monaten ohne mein Einverständnis Brei, 6 Tage nach der Geburt meinte sie zu mir das meine Hebamme mir mein Kind wegnehmen würde, wenn es nicht pickobello aufgeräumt ist, will alles mitentscheiden,…


    Ich hatte am 4. Dezember 2023 einen Wutanfall wo ich ein Glas auf den Boden geschmissen habe als mein Kind in unmittelbarer Nähe war. Es hätte sie fast getroffen, zum Glück hat es das nicht. (Der Streit ist entstanden weil mein Partner mich nicht allein zu meiner Oma fahren lassen wollte mit Kind) Nach dem Wutanfall war ich 3 Tage bei meiner Oma und meine Tochter bei Ihrer Tante. Ich habe mich entschlossen mich auf die Warteliste einer Tagesklinik zu setzen um alles unter Kontrolle zu bekommen. Solang ich dort noch nicht bin, führe ich regelmäßig entlastende Gespräche mit einer Psychologin.


    Nun hatte ich am 3. Januar wieder einen Wutanfall, weil mein Partner mich wieder nicht mit Kind allein weglassen wollte und meinte ich müsse das machen was er sagt. Ich habe ihn angebrüllt und mit einem Messer auf den Tisch gehauen und es dann aber weggelegt. Er hat mit seinem Vater Polizei und Krankenwagen gerufen. Ich wurde mit ins Krankenhaus genommen, habe 10 Minuten mit einem Psychologin gesprochen, der mich wieder entlassen hat, da keine Eigen oder Fremdgefährdung besteht. Ich war dann wieder 3 Tage ohne Tochter bei meiner Oma um auf Abstand zu gehen und meine Emotionen runter zu fahren.


    Am 6. Januar haben wir uns mit seinen Eltern zusammen gesetzt um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ich hatte mich eigentlich dazu entschieden mich zu trennen und auf Abstand zu gehen. Da meinte sein Vater zu mir, dass ich gern gehen kann, meine Tochter aber dort bleibt und ich meinem Partner das alleinige Sorgerecht überlassen soll. Falls ich das nicht machen würde, würden die zum Jugendamt und vor‘s Gericht gehen. Ich habe mich dazu bereit erklärt, unsere Tochter solang ich in einer Therapie bin dort zu lassen. Aber danach möchte ich natürlich meine Tochter auch bei mir haben. Seine Familie haben ein eigenen Dönerladen wo die alle arbeiten. Mein Partner ist Mo. bis So. von 10:00-22:30 dort und muss arbeiten. Sein Vater meinte er würde mir unsere Tochter nicht mitgeben und seine Frau würde dann auf unsere Tochter aufpassen und sie erziehen (weil mein Partner ist ja arbeiten).

    Ich weiß einfach nicht mehr, was ich machen soll. Ich darf mein Kind nicht mit zu meiner Oma nehmen, ich muss mir alles vorschreiben lassen. Ich will so nicht leben, ich möchte ein eigenständiges und erfülltes leben führen. Aber ich habe Angst meine Tochter zu verlieren. Ich will dort nicht mehr wohnen. Ich weiß aber nicht was ich machen soll. Ich habe keine Führerschein, kann also nicht mal eben alleine wohin fahren, genauso auch mit Bus nicht. Kann ich gehen und unsere Tochter erstmal mitnehmen? Oder muss ich allein gehen?

  • Hi,


    wir haben hier eine Fülle von Problemen, die wenigsten sind juristische.


    Wir haben einmal zwei völlig unterschiedliche Kulturen, die aufeinander prallen. Unterschiedliche Vorstellungen der verschiedenen Rollen der Partner in einer Beziehung. Nur mal der letzte Vorfall: Ihr setzt euch mit den Schwiegereltern an einen Tisch, die Sache wird also familiär geklärt, nicht zwischen den Partnern. Auf der anderen Seite bist du mit deinen Wutausbrüchen offensichtlich auch nicht in der Lage, dich in Drucksituationen kontrolliert zu verhalten. Also, da prallt einiges aufeinander. Was jetzt für das Kind besser ist, kann ich hier nicht abschätzen.


    Aber, eines ist klar, so geht es nicht weiter. Einerlei, ob der Kindsvater und du zusammen bleiben. Der erste Schritt wäre für mich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Wutausbrüche in den Griff zu bekommen. Denn es ist schon schwer, sich vorzustellen, dass ein kleines hilfloses Kind solchen Aktionen ausgesetzt wird und das ganze gut für das Kind ist.


    1. Schritt: nachweisbar daran arbeiten.


    2. Schritt: sich wirklich entscheiden, was man will. Ob man in der Lage ist, die unterschiedlichen Auffassungen von Familienleben zu akzeptieren, sich damit zu arrangieren oder eben nicht. Im letzten Fall die Trennung vorbereiten, da gibt es unzählige Einrichtungen vor Ort. Etwa "Frauen helfen Frauen," die Caritas, die Diakonie, auch vielleicht das Jugendamt auf seine Seite holen. Nur, Voraussetzung für Erfolg ist, dass du auch an dir arbeitest, sonst wird das nichts.


    TK

  • Hallo,


    erstmal lieben Dank für deine Antwort. Ich muss dazu sagen, dass ich mir schon professionelle Hilfe geholt habe. Ich führe regelmäßige Gespräche mit einer Psychologin und stehe bereits auf der Warteliste einer Tagesklinik. Also das alles ist schon im Gange. Und die Entscheidung, dass ich mich trennen möchte steht soweit auch schon, ich habe nur Angst, dass mir wirklich das Sorgerecht entzogen wird. Vor der Beziehung hatte ich nie solche Anfälle, das kam erst mit ihm und den Erwartungen die seine Familie an mich hat.

    Ich weiß einfach nicht, wie ich am besten vorgehe. Ich möchte so schnell wie möglich daraus, aber halt eben mein Kind nicht verlieren

  • Hallo,

    erstmal lieben Dank für deine Antwort. Ich muss dazu sagen, dass ich mir schon professionelle Hilfe geholt habe. Ich führe regelmäßige Gespräche mit einer Psychologin und stehe bereits auf der Warteliste einer Tagesklinik. Also das alles ist schon im Gange. Und die Entscheidung, dass ich mich trennen möchte steht soweit auch schon, ich habe nur Angst, dass mir wirklich das Sorgerecht entzogen wird. Vor der Beziehung hatte ich nie solche Anfälle, das kam erst mit ihm und den Erwartungen die seine Familie an mich hat.


    Ich weiß einfach nicht, wie ich am besten vorgehe. Ich möchte so schnell wie möglich daraus, aber halt eben mein Kind nicht verlieren

  • Hi,


    TR, letztlich ist es doch einerlei, ob der Vater auch das Sorgerecht hat. Er hat einen Anspruch darauf, würde es auch schnell bekommen. Wichtig ist m.E. dass sie dort schnell raus kommt. Sie sollte sich Hilfe suchen. Wobei ich natürlich ins Grübeln komme, wie sie das mit dem Kind managen will, wenn sie (für wie lange?) in eine Tagesklinik kommt.


    Ich würde wie folgt vorgehen:


    1. Das Jugendamt ins Boot holen. Wird nach meiner Einschätzung ja ohnehin spätestens dann eingeschaltet werden, wenn du mit dem Kind ausziehst. Es macht sich dann immer gut, wenn der Fall schon bekannt ist.


    2. Es gibt genug Organisationen, die Frauen weiter helfen. Etwa "Frauen helfen Frauen," die Caritas, Diakonie, andere Hilfsorganisationen. Die wissen auch, ob etwa in einer Mutter/Kind Einrichtung ein Platz zu bekommen ist. Es gibt in jeder Kommune auch eine Anlaufstelle, die einem mit dem Wohnungsproblem weiter hilft. Einen etwa auf die Warteliste für eine Sozialwohnung als dringender Fall nimmt.


    So würde ich das ganze starten. Ganz, ganz wichtig: du musst gut durchorganisiert sein; dass ist für eine mögliche Entscheidung, wo das Kind aufwachsen soll, von großer Bedeutung. Also, gehe es ruhig und planvoll an. Und wenn es gar nicht mehr geht, dann gibt es für Notfälle immer noch das Frauenhaus.


    Wovon lebst du denn, wo hast du vor dem Zusammenzug gelebt; hast du eigene Möbel, hast du einen Job? Eigene Möbel?


    TK

  • Hallo LE


    Im Gegensatz zu Timekeeper würde ich mich gegenüber dem Jugendamt (und allen anderen) seeeehr bedeckt halten.


    Alles was Du sagst kann und wird gegen Dich verwendet. Auch wenn Du über andere redest.

    Du bist dem Amt keine Rechenschaft schuldig.

    Auch wenn Du glaubst, Du hättest nichts zu verbergen - es kommt anders als Du denkst.

    Nimm niemals das Kind mit zum Jugendamt.

    Mach keine Termine in Deiner Wohnung aus - nur im Amt oder sonstwo. Die Wohnung ist DEIN Reich.


    Mach Dich unsichtbar. Kein Insta, kein FB. Jeder Post kann und wird gegen Dich verwendet. Lösch Dich wo es nur geht.


    Schweige zu Deinen Wutanfällen gegenüber Gericht und Jugendamt und sonstigen die da auf Dich zukommen (behandelnde Psychologin natürlich ausgenommen). Du darfst lügen solange es keinen anderen Zeugen als den Antragsgegner gibt. Bestreite es einfach ausdrücklich.


    Unterschreibe niemals eine Schweigepflichtentbindung.


    Das Gericht muss beweisen, bzw. der Antragsteller muss es beweisen.

    DU musst NICHT Deine Unschuld beweisen.


    Gruesse

    Juergen

  • Hi,


    ein sehr törichter Rat. Da sind mindestens drei Zeugen, die bestätigen können, dass es die Ausbrüche gab. Und dann kann man durchaus zu einem Ergebnis kommen, welches der Mutter gar nicht gefällt. Es geht hier doch nicht darum, irgend jemanden zu verurteilen wegen der Wutausbrüche, sondern darum, ob das Kind bei einer Mutter mit Wutausbrüchen, die behandlungsbedürftig sind, ohne Wohnung gut aufgehoben ist.


    TK

  • Es ist nicht einerlei, ob gemeinsames Sorgerecht besteht, sondern ein ganz erheblicher Unterschied. Es wurde gefragt, ob man einfach mit Kind ausziehen kann. Bei ASR könnte man das selbstverständlich. Bei GSR benötigt man dagegen die Zustimmung des anderen Elternteils. Da diese hier nicht erteilt wird, muss man eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

  • Guten morgen TR,


    das ist die Gesetzeslage, insoweit Zustimmung. Gleichwohl geht diese Antwort m.E. an der Realität vorbei. Deshalb läuft der überwiegende Teil der Fälle in der Praxis ja auch anders ab. So eine Gerichtsentscheidung kann ja - gerade wenn eine Begutachtung erforderlich ist - länger als ein Jahr dauern. Und so lange ist es in verquasten Situationen wie hier letztlich unzumutbar, weiter zusammen zu leben. Wir haben es nun mal gerade im Familienrecht nicht unbedingt mit Menschen zu tun, die noch in der Lage sind, vernünftig zu handeln. Und gerade in so Situationen haben wir ja auch die sehr häufigen Fälle von familiärer Gewalt.


    Ein Fall, einer von vielen, aber einer, den ich in allen Varianten genau kenne. Mann griff in der Trennungsphase Frau körperlich so an, dass sie 2 angebrochene Rippen davon trug, der ganze Körper war übersäht von Hämatomen (Tritte). Die Frau nahm die zwei gemeinsamen Kinder und floh, hatte sehr schnell eine eigene Wohnung, neue Arbeitsstelle 250 km entfernt (hatte vorher beim Mann gearbeitet). Mann wehrte sich gegen den Wegzug der Kinder und auch der Frau; Gerichtsentscheidung erfolgte etwa 14 Monate später. Das ist doch die Realität.


    Im vorliegenden Fall wurde die Schwiegermutter übergriffig. Man lebt zusammen. Wenn der Mann nicht will, dass die Frau mit Kind wegzieht, dann kann er ja von sich aus gerichtliche Hilfe schon jetzt in Anspruch nehmen. Denn die Trennung wurde ja schon ausdiskutiert. Der Frau ist es letztlich aber nicht zumutbar, jetzt das Ergebnis eines langen zermürbenden Prozesses abzuwarten. Die juristisch saubere Vorgehensweise funktioniert in diesen sehr speziellen Fällen im richtigen Leben leider nicht.


    TK