Trennungsunterhalt vs. Kindesunterhalt

  • OK...

    Nochmal zum Verständnis und sorry wegen meiner Unwissenheit.

    Mein Selbstbehalt ggü. dem TU bleibt bei 1600€, auch wenn mein Sohn bei mir lebt und ich ja dementsprechend auch in der Wohnung bleibe (sprich selbe Mietkosten wie vorher bei dann deutlich weniger Netto Einnahmen)?


    Hab da im Netz was von einer möglichen Erhöhung des Selbstbedarfs bei hohen, aber angemessenen Mietkosten gelesen. Hat da jemand Erfahrung mit?

  • Hallo Manuel,


    SB 1600€


    Für das Kind bekommst du Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.


    Du kannst gerne einen einmaligen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht machen (nur Beratung) ca. 200€.




    edy

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