Trennungsunterhalt vs. Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier mal mein Anliegen äußern, da ich im Netz auf meine Situation bisher nichts adäquates gefunden habe.


    Folgendes Szenario steht gerade an.

    Meine Frau und ich leben seit Ende November 23 getrennt. Wir waren bis dahin 14 Jahre verheiratet und haben einen zwölfjährigen Sohn.


    Mein Sohn lebt bei mir, meine Frau ist in eine andere Stadt gezogen.

    Wir haben uns eigentlich ganz einvernehmlich und fair getrennt und gehen auch weiterhin fair miteinander um, auch was das finanzielle angeht.


    Nun ist es aber so, dass sie Bürgergeld beantragen muss (sie war zuvor längere Zeit aufgrund einer Erkrankung krankgeschrieben und dann arbeitslos gemeldet) und jetzt natürlich das Amt über einen Anwalt auf mich zukommt bezüglich des Trennungsunterhalt.


    Meine Frage wäre, ob ich überhaupt Trennungsunterhalt bezahlen muss, wenn ja mein Sohn bei mir lebt und ich demzufolge normalerweise ja auch anrecht auf Kindesunterhalt hätte?

    Diesen habe ich noch nicht gefordert, weil, wie gesagt, wir uns eigentlich diesbezüglich geeinigt haben.


    Weiß jemand, wie hoch dann der Selbstbehalt für mich und mein Sohn wäre?

    Mich wundert halt, dass der Anwalt nun meine ganzen Auskünfte fordert, aber mit keinem Wort meinen Sohn erwähnt.


    Vielleicht kann mir da jemand ratend zur Seite stehen.

    Vielen Dank schon einmal.


    Viele Grüße

    Manuel

  • Hallo Manuel1983,


    Kindesunterhalt geht vor Trennungsunterhalt,


    Von deinem bereinigten Netto wird zunächst der Kindesunterhalt abgezogen, danach wird der Trennungsunterhalt berechnet.


    Du hast deiner Bald-Ex gegenüber einen Selbstbehalt von 1600 €.


    edy

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  • Hallo edy,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Ich habe beim Selbstbehalt nur was von 1450€ gelesen. Wäre das dann ohne Kind?


    Also, das Amt prüft nun meine Finanzen und ob ich meiner Frau Unterhalt zahlen muss. Anhand meines Verdienstes, müsste ich.

    Auf der anderen Seite lebt mein Sohn bei mir und ich hätte ja theoretisch Anspruch auf Kindesunterhalt von meiner Frau bzw. dem Amt. Wahrscheinlich wird es demzufolge eine Nullrechnung, oder?


    Muss ich eigentlich den Kindesunterhalt Anspruch erst beantragen? Wenn ja, am günstigsten wäre da wohl das Jugendamt, oder?


    Sorry für die vielen Fragen und Danke für Antworten.

  • Hallo Manuel1983,


    es gibt verschiedene Selbstbehalte,google mal " Selbstbehalte Unterhalt".


    Dem Kind gegenüber SB= 1450€


    dem Partner gegenüber SB = 1600€


    beim Kind sind die Grenzen strenger, deshalb der SB niedriger.


    edy

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  • Von deinem bereinigten Netto wird zunächst der Kindesunterhalt abgezogen, danach wird der Trennungsunterhalt berechnet.

    Hallo edy, der 12 jährige Sohn lebt bei Manuel, dann wird doch zur Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht der Kindesunterhalt vom bereinigten netto abgezogen oder bin ich hier falsch informiert?

    Ich habe beim Selbstbehalt nur was von 1450€ gelesen. Wäre das dann ohne Kind?

    1.450 EUR ist der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) ggü. minderjährigen Kindern (wenn dein Sohn bei deiner Ex leben würde und du für ihn Unterhalt zahlen müsstest).

    Dein monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) ggü. deiner Ex beträgt allerdings 1.600 EUR wie edy geschrieben hat. Google nach der Düsseldorfer Tabelle, in den Anmerkungen sind die Grenzen geregelt. Empfehlenswert ist auch nach den "unterhaltsrelevanten Leitlinien" deines für dich zuständigen OLGs zu googlen. Dort findest du zB auch Antworten wie dein Nettoeinkommen bereinigt werden kann etc.

    Also, das Amt prüft nun meine Finanzen und ob ich meiner Frau Unterhalt zahlen muss. Anhand meines Verdienstes, müsste ich.

    Auf der anderen Seite lebt mein Sohn bei mir und ich hätte ja theoretisch Anspruch auf Kindesunterhalt von meiner Frau bzw. dem Amt. Wahrscheinlich wird es demzufolge eine Nullrechnung, oder?


    Muss ich eigentlich den Kindesunterhalt Anspruch erst beantragen? Wenn ja, am günstigsten wäre da wohl das Jugendamt, oder?

    Da deine Ex Bürgergeld beantragt hat kommt automatisch das ins Spiel. Dies prüft ob bzw. in welcher Höhe es Zahlungen für deine Ex bewilligt, natürlich schauen sie ob sie ihre Zahlungen an deine Ex minimieren können da ihr evtl. Trennungsunterhalt von dir zusteht.


    Ja, wichtig wäre wenn du von deiner Ex auch Kindesunterhalt für deinen Sohn forderst. Dies kannst du über das Jugendamt beantragen und eine kostenlose Beistandschaft für euren Sohn einrichten. Der Beistand kümmert sich dann.


    Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist deine Ex nicht leistungsfähig (kann keinen Kindesunterhalt bezahlen), dann kannst du Unterhaltsvorschuss für euren Sohn beantragen. Dies wird das Jugendamt dann ebenfalls mit dir besprechen. Das ist übrigens kostenlos für dich und deinen Sohn.


    Was bleibt euch finanziell: Gehalt - Trennungsunterhalt + 250 EUR Kindergeld (bekommst dieses bereits?) + Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss (falls deine Ex den Kindesunterhalt nicht bezahlen kann).

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt für 12 - 17 jährige bis zu 395 EUR


    -> Jugendamt kontaktieren bzgl. Beistandschaft

  • OK super. Vielen lieben Dank für eure Antworten. Ja, das Kindergeld bekomme ich seit der Trennung.

    Wie gesagt, wir hatten eigentlich alles recht fair geregelt. Da nun aber ein Amt ins Spiel kommt, muss ich halt auch sehen, wo mein Sohn und ich finanziell bleiben.

    Von daher auf jeden Fall nochmals Danke und ich werde mal einen Termin beim Jugendamt machen.

  • Hallo edy, der 12 jährige Sohn lebt bei Manuel, dann wird doch zur Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht der Kindesunterhalt vom bereinigten netto abgezogen oder bin ich hier falsch informiert?


    Wenn er z.B. ein bereinigtes Nett0 von 2200€ hätte. dann würde dies für zwei Personen sein ( er und der Sohn), oder er müßte UVG beantragen.


    Ich kann mir nicht vorstellen dass er seiner Ex Unterhalt zahlen muss, und dann als Ausgleich Unterhaltsvorschuss beantragen muss, der i.d.R. niedriger ist als der Mindestunterhalt.


    edy

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  • muss ich halt auch sehen, wo mein Sohn und ich finanziell bleiben.

    deine Ex ist ggü. eurem Sohn auch unterhaltspflichtig. Du als betreuender Elternteil hast auch Verantwortung für deinen Sohn zu tragen, dass er den Barunterhalt von deiner Ex bekommt.

    Du könntest auch überlegen, ob du deine Ex noch im Januar schriftlich (zB per eMail) aufforderst ab sofort den Mindestunterhalt von 520 EUR für euren Sohn zu bezahlen. Kindesunterhalt ist ab Aufforderung fällig, auch wenn die Höhe noch nicht im Detail geregelt ist.

    Solltest du für deine Ex Trennungsunterhalt bezahlen müssen, müsstest du dies ebenfalls ab Aufforderung zahlen.

    Parallel unbedingt zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft für euren Sohn einrichten.

  • Hi,


    wichtig ist zunächst, dass man Kindesunterhalt und Unterhalt für die Ex nicht vermischen sollte. Zunächst einmal sollte der Vater sauber rechnen; also sein bereinigtes Netto-Einkommen errechnen, davon ist dann der Betreuungsunterhalt für das Kind in Abzug zu bringen; vom Rest ist der mögliche Trennungsunterhalt für die Frau zu errechnen. Also ganz wichtig ist jetzt die Bestandsaufnahme. Und wenn man da konkrete Zahlen hat, dann sieht man weiter.


    TK

  • Guten Abend zusammen,


    wollte mal eben einen kurzen Zwischenbericht abgeben.


    Ich habe mittlerweile beim Jugendamt den Unterhaltsvorschuss beantragt. Das JA wird sich dann mit meiner Frau in Verbindung setzen bezüglich ihrer Zahlungsfähigkeit.


    Danke nochmal für diesen Hinweis. Ich wusste von dieser Möglichkeit nichts.


    Darüberhinaus werde ich mal sehen, was noch vom Jobcenter bezüglich des Trennungsunterhalt kommt. Die haben ja einen Anwalt eingeschaltet, der meine finanzielle Lage erkunden soll.


    Schönen Abend noch.

  • Guten Abend,


    habe heute die Berechnung zum Trennungsunterhalt vom Anwalt bekommen. Demzufolge müsste ich 415€ Trennungsunterhalt zahlen...


    Nochmal kurz der Stand der Dinge.

    Meine (Noch)Frau und ich haben uns im November 23 getrennt, sie ist erstmal zu ihren Eltern zurück gezogen (200km entfernt) und unser Sohn lebt bei mir.

    Sie musste Bürgergeld beantragen und die wollten über einen Anwalt meinen Verdienst prüfen.


    So wie ich das aber aus der jetzigen Berechnung herauslese, wurde der Kindesunterhalt, den sie ja eigentlich an meinen Sohn leisten müsste, überhaupt nicht berücksichtigt. Da sie dem zur Zeit ja eh nicht nachkommen könnte, hab ich beim JA diesen Unterhaltsvorschuss beantragt. Die warten aber wiederum auf den Bescheid des Jobcenters meiner Frau. Das dauert alles und ist irgendwie kompliziert.


    Ich gebe euch mal ein paar Zahlen des Bescheides. Vielleicht ist ja jemand dabei, der mir sagen kann, ob das korrekt bearbeitet wurde.


    Bereinigtes Gesamteinkommen Hauptverdiener (Ich): 1813€

    Frau: 0€


    Bedarf Kind: 710€

    Hälfte Kindergeld: 125€

    Ungedeckter Bedarf: 585€

    Anspruch gegen HV: 585€


    Gattenunterhalt 1/2 x 1813€ =

    906€ Elementarunterhalt


    Endauflistung


    Unterhalt Frau 415€

    Unterhalt Kind 585€+250€ Kindergeld


    Das ist aber alles immer das, was ich zahlen soll. Von der Unterhaltspflicht ihrerseits ist keine Rede.


    Muss ich den Unterhalt explizit einfordern? Das JA hat meine Frau ja auch nun angeschrieben.

    Ich Blick da nicht mehr durch, welche Wege jetzt die richtigen sind.


    Danke schonmal für Antworten und Hilfestellungen.


    Viele Grüße

  • Hallo Manuel,


    da scheint es ein paar Ungereimtheiten zu geben.


    Wer hat die Berechnung vorgenommen , der Anwalt deiner Ex. oder der Anwalt der BfA ?


    edy

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  • Guten Morgen edy,


    das ist meines Wissens nach der Anwalt ihrer Eltern, der aber im Auftrag des Jobcenters agiert, bzw. das Jobcenter diesen Weg über den Anwalt verlangte.


    Ich sag mal so, ich würde das auch gerne mal von einem Anwalt checken lassen, hab aber aktuell dafür nicht die Kohle über. Da ist man ja auch schnell ein paar Hunderter los.


    Ich verstehe halt nicht, warum ihre Unterhaltspflicht, auch wenn sie dafür aktuell nicht aufkommen kann, nicht mit einberechnet wird.

    So wird sie ja vom Jobcenter nun die 415€ weniger bekommen, weil die davon ausgehen, dass ich ihr den TU zahle.

  • Hallo Manuel,


    du schreibst vom einem " b e r e i n i g t e n " Einkommen von 1813€.


    Dein Selbstbehalt gegenüber deiner Exfrau beträgt 1600€


    Du müsstest (wenn überhaupt), nur die Diferrenz zwischen bereinigten Einkommen und Selbstbehalt zahlen, also maximal 2 1 3 €


    Wer hat das Netto bereinigt? was wurde angerechnet?


    edy

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  • Hi,


    ein paar grundsätzliche Ausführungen. Es ist nicht die Aufgabe eines Anwalts, neutral zu sein. Das Mandat kann auch lauten, möglichst viel rauszuholen, möglichst außergerichtlich, denn Gerichte sind neutral. Das JC - also der Steuerzahler - springt nur mit Zahlungen ein, wenn nicht jemand anderes vorrangig zu Zahlungen verpflichtet ist, hier der Ehemann. Das JC beauftragt keinen Anwalt zur Berechnung, ist natürlich froh, wenn insoweit jemand einspringt und das erledigt, also hier der Anwalt der Noch-Ehefrau.


    So, Kindesunterhalt, sei es in Form von gebündeltem Baren oder aber in Form von Betreuungsleistung sind vorrangig, haben mit Exenunterhalt letztlich nichts zu tun, sind vorrangig in Abzug zu bringen, wie andere Bereinigungsfaktoren (z.B. berufsbedingte Aufwendungen) auch. Was dann übrig bleibt, das ist auch der Berechnung des tatsächlichen Anspruchs der Ex zugängig. Und dieser Betrag ist dann noch nach oben gedeckelt durch den Selbstbehalt. Darauf hatte edy ja schon völlig zutreffend hingewiesen.


    Um welche Faktoren ist denn dein Netto-Einkommen bereinigt worden?


    TK

  • Abgezogen wurden


    - Fahrtkosten zur Arbeit

    - Kindesunterhalt

    - Gemeinsamer Kredit

    - 1/10 eines Erwerbsbonus


    Genau das mit dem Selbstbehalt hat mich auch schon irritiert. Wie edy ja schrieb, wären es dann schon nur noch 213€, die ich als TU zahlen müsste.


    Ich hab ja beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt und die haben daraufhin meine Frau kontaktiert bzgl. Einkommensnachweise ect.

    Hab ich damit schon den Unterhalt eingefordert oder sollte/muss ich das nochmal explizit schriftlich an sie richten?

  • Hallo,



    - Fahrtkosten zur Arbeit

    - Kindesunterhalt


    hier wird dann aber der Kindesunterhalt "doppellt" aufgeführt? einmal als Abzug deines Nettos, und dann Beantragung des Unterhaltvorschusses,


    beides zusammen wird nicht gehen. Abzug von deinen Netto wäre von Vorteil, dann müsstest du kaum TU zahlen. der beim Bürgergeld sowieso angerechnet wird.


    edy

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  • Hallo Manuel,


    Du leistet zwar den KU ,bekommst ihn aber teilweise von der Unterhaltskasse zurück. ( das Geld von der Unterhaltskasse ist sozusagen das Geld deiner Frau, vielleicht muss sie es ja zurückzahlen).


    edy

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