Frage zum Unterhalt bei Adoption

  • Hallo, ich benötige ein wenig Unterstützung.


    Am besten ist vielleicht, wenn ich zunächst meine / unsere Situation schildere.


    Ich bin verheiratet, meine Frau und ich haben jeweils ein Kind aus vorherigen Beziehungen und nun ein gemeinsames Kind. Das erste Kind meiner Frau lebt bei uns, mein erster Sohn wohnt und lebt bei seiner Mutter. Das ist zunächst die Ausgangslage.


    Nun habe ich mich dazu entschieden, das erste Kind meiner Frau zu adoptieren. Wir waren bereits beim Notar und haben die entsprechenden Unterlagen eingereicht. Auch der leibliche Vater des Kindes ist mit einer Adopiton einverstanden und hat dies auch im September 2010 beim Notar bestätigt.


    Seit diesem Zeitpunkt zahlt nun der leibliche Vater des Kinder (berechtigerweise) keinen Unterhalt mehr. Zeitgleich bin ich für das Kind noch nicht unterhaltspflichtig, entsprechend wird auch das Kind nicht in die Unterhaltsberechnung für meinen Sohn mit einberechnet.


    Kann bzw. darf das so sein? Der Sohn meiner Frau "produziert" Kosten - hat aber keinen Vater der Unterhaltspflichtig ist...


    Ist es möglich, dass ich Ihn, obwohl ich noch nicht unterhaltspflichtig bin, zur Berechnung des Unterhalts für meinen ersten Sohn hinzuziehe??? Wer soll den für die Lebenshaltungskosten des Sohnes meiner Frau aufkommen???


    Für Unterstützung bin ich sehr dankbar! Ach ja, das Adoptionsverfahren wird sich vermutlich noch in die Länge ziehen - das Jugendamt ist nach eigener Aussage extrem unterbesetzt...


    Vielen Dank für viele Antworten!!


    Kielbasti

  • Guten Morgen kielbasti,


    der Abgebende ist so lange unterhaltspflichtig bis die Annahme/Adoption abgeschlossen ist. Allein die Abgabe der Willenserklärung zur Abgabe reicht nicht aus, um aus der Unterhaltspflicht entlassen zu werden.


    Was hat Dich eigentlich zu dem Entschuss veranlasst? Was sagt das JA bisher zu der Sache? Die Zustimmung zur Adoption kann durch das JA verweigert werden, wenn Deine bisherigen Kinder dadurch Nachteile zu erwarten hätten. Eine großartige Ersparniss würde ich mir hier im Bereich Unterhalt nicht erhoffen. Im besten Fall wirst Du eine Stufe herabgestuft. Das macht dann etwa 20€ aus.


    Aus meiner Erfahrung heraus, folgendes.


    Auch ich wollte vor etwa 10 Jahren die Tochter meiner damaligen Frau adoptieren. Warum weiß ich heute nicht mehr. Ich hatte mich dann aber doch dagegen entschieden. Ein Jahr später war die Ehe dann dahin.


    Ist Dir klar, dass Du im Falle einer Scheidung (davon geht man nie aus, weil im Moment alles Super ist) für das "fremde" Kind unterhaltspflichtig bist!?


    Warum wollt ihr auf den Unterhalt, welcher ja wohl bisher gezahlt wurde, verzichten?


    Überdenk das alles noch mal. Nur ein gut gemeinter Rat.


    LG chico

  • Hallo Chico


    Er möchte dieses Kind adoptieren, weil er es seit 4 Jahren mit aufzieht, liebt, sein Papa ist.
    Der leibliche Vater wollte es nie sehen und er hat innerhalb weniger Stunden unterschrieben.


    Unabhängig von der Ehe liebt er dieses Kind und will es im Leben begleiten.
    Im Falle dass der Frau was zustösst möchte er nicht, dass geprüft wird, ob das Kind bei ihm und dem kleinen Bruder bleiben darf, sondern dass dieses klar ist.


    Laut BGB ist es leider so, dass die Unterhaltspflicht ab Unterschrift ruht, aber es eben die Lücke wohl zu geben scheint, dass der künftige Vater noch keine hat.


    Sorry, aber dieses - Wenn Eure Beziehung dann vorbei ist- Geschichte geht meiner Meinung nach gar nicht, zumindest nicht wenn der Mann es wegen dem Kind macht und das ausschliesslich, völlig losgelöst von der Beziehung.
    Männer die das nur für die Frau machen haben eh die falsche Motivation.


    Oder werden Ehemänner die ein Kind mit der Frau planen auch immerzu gewarnt es sich gaaanz genau zu überlegen, da er im Falle einer Scheidung nur noch zum Wochenendvater wird im besten Fall, oftmals aber zum Zahlvater und aus der Nummer dann nicht mehr rauskommt ???


    Nicht bös gemeint, aber es geht wirklich ums Kind und dass es für seine Entwicklung nur positiv ist, wenn der Papa den er hat uns abgöttisch liebt auch rechtlich ür ihn verantwortlich sein darf.
    Genauso wie er es für seinen kleinen Bruder ist.


    Lieben Gruß,
    die Frau von Kielbasti :-)

  • Guten Morgen Chico,


    lt. Notar und Anwalt wird mit der Unterschrift des Abgebenden die Unterhaltspflicht zurückgesetzt. Sollte eine Adoption nicht zustande kommen, muss der Abebende rückwirkend den Unterhalt zahlen. Kommt die Adopiton zustande, dann nicht.


    Der leibliche Vater hat das Kind noch nie gesehen. Dieses ist jetzt 4 Jahre alt, ich begleite es quasi seit der Geburt.


    Da der leibliche Vater in seiner Ehe nun ein weiteres Kind bekommen hat (in diesere Ehe insgesamt sein 4. ), bekämen wir, durch das geringe Einkommen des leiblichen Vaters, kaum noch Unterhalt. Von daher können wir auch gut ganz darauf verzichten.


    Das Jugendamt unterstützt die Angelgenheit ansich, ausschlaggebend ist die positive Prognose für unsere Kinder!

  • hallo nimo,


    sorry, aber es ist für mich einfach zu verlockend, eure beweggründe mal kurz auf die goldwaage zu legen - auch wenn es dich nerven wird! ;)


    Er möchte dieses Kind adoptieren, weil er es seit 4 Jahren mit aufzieht, liebt, sein Papa ist. Der leibliche Vater wollte es nie sehen und er hat innerhalb weniger Stunden unterschrieben.


    da er auch ohne adoption das kind mit aufziehen und seine zeit mit ihm verbringen darf ist DAS ist defacto noch kein grund für eine adoption!hier ändert sich also unterm strich erstmal nichts.


    Unabhängig von der Ehe liebt er dieses Kind und will es im Leben begleiten.Im Falle dass der Frau was zustösst möchte er nicht, dass geprüft wird, ob das Kind bei ihm und dem kleinen Bruder bleiben darf, sondern dass dieses klar ist.


    klingt im ersten moment plausibel! unsere lustigen gesetze sagen dazu allerdings folgendes:


    § 1680
    Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts


    (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.


    (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.


    (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird. `


    "wenn dies dem wohl des kindes entspricht" würde wohl in aller deutlichkeit in eurer situation flach fallen. wenn er einst bereitwillig unterschrieben hat und mit dem kind sowieso nichts zu tun haben möchte, wäre die ausgangslage wohl eindeutig...


    Laut BGB ist es leider so, dass die Unterhaltspflicht ab Unterschrift ruht, aber es eben die Lücke wohl zu geben scheint, dass der künftige Vater noch keine hat.


    also das ist in der tat ein schlechter scherz und darüber würde ich mich genauso ärgern wie ihr. ich kann diese versorgungslücke überhaupt nicht verstehen und weiss auch nicht, weshalb diese überhaupt zustande kommen muss. dies könnte ja ohne probleme auch ordentlich geregelt sein.


    Männer die das nur für die Frau machen haben eh die falsche Motivation.


    männer die das nur für die frau machen sind gehirnamputiert!


    Oder werden Ehemänner die ein Kind mit der Frau planen auch immerzu gewarnt es sich gaaanz genau zu überlegen, da er im Falle einer Scheidung nur noch zum Wochenendvater wird im besten Fall, oftmals aber zum Zahlvater und aus der Nummer dann nicht mehr rauskommt ???


    tja, von mir definitiv!
    und für viele wäre ein total absturz dadurch zu verhindern gewesen! schau dich in diversen internet foren mal um, was da geschildert wird. tausende haben ihren ehe- und kinderwunsch bitter bereut. aber von diesen schicksalen möchtet ihr natürlich nichts wissen...
    dir als frau mag das egal sein - wenn ich per gesetz stets ein hintertürchen offen hätte und von daher immer auf die füsse fallen würde, wäre mir das wohlmöglich auch schnuppe.


    Nicht bös gemeint, aber es geht wirklich ums Kind und dass es für seine Entwicklung nur positiv ist, wenn der Papa den er hat uns abgöttisch liebt auch rechtlich ür ihn verantwortlich sein darf.
    Genauso wie er es für seinen kleinen Bruder ist.


    dann gehörst du also auch zu denjenigen, die liebe unbedingt mit heirat verbinden?
    ist auch von mir nicht bös gemeint, aber da du gerade so schön mit argumenten hantiert hattest, schloss ich mich entsprechend an!
    :p
    die rückfragen von chico fand ich durchaus berechtigt, denn aus dem ersten posting waren keine weiteren details ersichtlich.


    aus kielbastis letztem posting entnehme ich übrigens, das sich eure finanzielle situation geändert hat. dein ex hat erneut ein kind bekommen und zahlt nun weniger unterhalt. durch die adoption sieht es wohlmöglich so aus, dass die differenz von kielbastis gespartem unterhalt (nach adoption) und der summe des unterhaltseingangs von deinem ex, euch unterm strich ein finanzieller vorteil entsteht, gegenüber der bisherigen situation!


    hättest du dies angeführt, dann gepaart mit der abgöttischen liebe zwischen deinem mann und seinem stiefkind, hätte ich gesagt:


    ihr beide macht mit diesem schritt alles richtig! falls es keine möglichkeit gibt, diese versorgungslücke juristisch zu schließen, beisst auf die zähne und übersteht diese zeit einfach. anschließend könnt ihr aufatmen und habt endlich eure traumkonstellation! diesen steinigen weg würde ich an eurer stelle auf jeden fall akzeptieren. und ich finde super, dass ihr eine derart vorbildliche patchworksituation geschaffen habt! das fremde kinder so gut vom neuen partner akzeptiert werden, ist nicht automatisch!


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    .

  • Hallo zusammen,


    kielbasti und Frau, eure Beweggründe sind sicherlich verständlich und ein Stück weit edel. Ich bleibe aber dabei, wenn es irgendwann in die Hose geht, ärgert sich der Unterhltspflichtige den Popo weg.


    Wie viel mehr in der Familienkasse erwartet ihr denn, wenn basti für das anzunehmende Kind unterhaltspflichtig wird? Liegt der Betrag in Bereich einer EK-Stufe in der DT? Oder kommt es zur Mangelfallberechnung?


    LG chico

  • @ chico


    bist aber streng!^^


    ich nehme an das es bei kielbasti so aussieht, dass er selbst in einem trennungsfalle gerne für das kind, auch finanziell, aufkommen möchte! er möchte es einfach als sein eigenes ansehen - mit allen damit verbundenen rechten und pflichten


    also ich würde mir auch nicht das umgangsrecht im trennungsfalle erkaufen wollen! zumal auch er dann nur noch wochenendpapa spielen dürfte!


    wenn sie sich allerdings heute finanziell dadurch besser stehen, könnte man ja durchaus den lang gehegten wunsch mit den nützlichen finanziellen vorteil verbinden!


    aber ob wir beide das genauso machen würden, steht ja nicht zur debatte!


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  • Hallo Ihr beiden :-)


    Finanziell meinen wir vor allem so Sachen wie Prozeßkostenhilfe, die mein Mann beantragen kann, wenn er auch für den Großen der rechtliche Vater wäre.
    Leider verweigert seine Ex massiv den Umgang für den Sohn aus dieser Beziehung und mein Mann kämpft darum ihn im Leben begleiten zu dürfen.


    Daher diese Frage auch hier.
    Es wird von ihm erwartet, dass er meinen Sohn mit ernährt ( sobald man heiratet bekommt man ja auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr, muss der neue Mann für geradestehen. Mein Ex zahlte zum Glück, wenn auch minimal ).
    Aber angeben darf er ihn nirgendwo.
    Beim Unterhalt für seinen Sohn würde sich unter Umständen dann auch nur minimal was ändern.


    DAS ist das, was zu dieser Frage führte.


    Er liebt dieses Kind seit anbeginn, kamen kurz nach der Geburt zusammen, er ist im Elternbeirat vom Kindergarten, er behandelt den Großen wie den Kleinen, macht keinerlei Unterschiede, ist stolz auf ihn und das was wir ihm zusammen vermittelt haben, seine Fortschritte, etc. , egal ob die Augen von ihm sind, oder er ( zum Glück nicht *g* ) seine Haare hat.


    Für uns und vor allem für den Großen ( der immer wissen wird, dass es noch einen anderen , leiblichen Vater gibt ) möchten wir eine wirkliche Einheit sein, in der mein Mann nicht nur das Zeugnis des Kleinen unterschreiben darf, sondern auch seines. Wo er beim Zahnarzt entscheiden darf ob der Zahn raus kommt oder nicht, etc.
    Ich möchte, dass er nicht nur die Pflichten eines Vaters hat, was er für den Großen ist, sondern ich möchte auch, dass er alle Rechte hat, Entscheidungen treffen darf, und auch die Sicherheit dieses Kind weiterhin sehen zu können und darum kämpfen zu können, sollte der Fall X eintreten. ( Wobei ich da nie die Kinder reinziehen würde, alleine aus eigener Vergangenheit )
    Nicht nur er riskiert was, ich gebe auch meine Unabhängigkeit für den Großen auf, und das gerne.
    Denn unsere Liebesbeziehung hat in meinen Augen NICHTS mit der Verbindung zwischen den Kindern und ihm zu tun.



    Ich habe kurz nach der Geburt seinen leiblichen Vater bekniet sich zu kümmern, weil es doch sein Sohn ist, er ein Teil seiner Wurzeln, ... bis er mich verklagen wollte ihn in Ruhe zu lassen.


    Nun ist da ein Mann der dieses Kind liebt, es begleiten, fördern, aufwachsen sehen will, ihm seine Werte mitgeben will, wieso sollte ich da nein sagen und ihm nicht auch Rechte an dem Kind geben ?


    Mal einfach umgedreht, denn um die geht es mir in erster Linie.



    Puh, sorry, Roman, Frau eben :D


    Ich hoffe ich konnte es noch etwas verständlicher erklären.

  • Dankeschön und gleichfalls !!
    Ja, eigene Erfahrungen spielen eben auch hier rein, keine Frage.
    Mein Mann darf seinen leiblichen Sohn so gut wie nie sehen und kämpft gegen Windmühlen.
    Durch die Ado hat er hier mehr Sicherheiten, was für ihn durch seine Vergangenheit viel Bedeutung hat.


    Und ich ja auch wunderschön finde, dass mein Sohn nun den Papa seines Herzens gefunden hat.
    Würden wir nur den Großen haben, dann mag es vielleicht auch anders sein, aber hier ist noch der kleine gemeinsame Sohn und seitdem der sich ankündigte fühlten wir beide, dass wir uns wünschen dass alles eins ist.
    Für uns uns ganz ganz viel für die Kinder !

  • Guten Tag,


    eine Adoption kostes euch viel Kraft und viel Zeit. Meine Schwester adoptierte vor 2 Jahren ihren Sohn, die Bearbeitung und Gerichtsverfahren haben sich über zwei Jahre hingezogen.
    Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen. So ein Schritt muss gut durchdacht sein, in 2 Jahren kann eure Ehe kaputt sein. Eine Adoption gibt keine Garantie für eine lebenslange heile Familie.
    Wenn das Geld für das ,nicht leibliche Kind, nicht ausreicht und es bis zur festen Adoption dauert, kann sie bei der Arge Lebensunterhalt beantragen.
    Bei meiner Schwester ging das zwei Jahre so, weil die Zahlungen,durch die Einwilligung der Mutter, weggefallen sind. Finanziell muss du für das Kind aus vorheriger Beziehung weiterhin zahlen, auch wenn durch die Adoption, mehr Geld bei euch bleiben wird. Einen finanziellen Nachteil wird der Sohn aus früherer Beziehung tragen, das muss euch klar sein. Unterhalt wird durch (2Kinder?) 3Kinder geteilt. Auch ohne Adoption kann man Kinder lieben und beim Notar festlegen lassen,dass bei einem Todesfall, die Kinder bei XY bleiben sollen. Für Ämter, ect. gibt es Vollmachten. Aber mal Hand aufs Herz, wer fragt denn heute nach der echten Vaterschaft? Keine Sau.
    Ich wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende.


    LG Liner

  • hallo nimo,


    eine sache noch:


    Es wird von ihm erwartet, dass er meinen Sohn mit ernährt ( sobald man heiratet bekommt man ja auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr, muss der neue Mann für geradestehen. Mein Ex zahlte zum Glück, wenn auch minimal ).
    Aber angeben darf er ihn nirgendwo.


    habe eben mal etwas länger über diese aussage nachgedacht.
    dein ex, also der vater des kindes, sollte unterhalt für sein kind zahlen.
    kommt er dieser verpflichtung nicht nach, erhältst du unterhaltsvorschuss. diesen erhältst du aber ohnehin doch nur für 72 monate. kann man diesem problem also nicht entgehen, in dem erst nach ablauf dieser 72 monate geheiratet wird?


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