​Berechnung Kindesunterhalt im Nestmodell im Vergleich zum Wechselmodell

  • Mein Frau und ich teilen uns hälftig im Nestmodell in die Kinderbetreuung. Für die Kinder die definitiv beste Lösung. Leider gibt es nirgends eine Berechnung für dieses Modell wie beim Wechsel- oder Residenzmodell.


    Zur Frage: Gibt es eigentlich Unterschiede in der Berechnung des Kindesunterhalt beim Nestmodell im Vgl. zum Wechselmodell? Man findet dazu nichts Konkretes. Der Unterhalt soll ja Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge, Freizeitgestaltung usw. abdecken.


    Dadurch, dass die Kinder in einer Wohnung und nicht in zwei Wohnungen wie beim Wechselmodell wohnen, müsste der Kindesunterhalt ja niedriger ausfallen, da die Kosten für die Wohnung und Kleidung nicht oder nur zur Hälfte angesetzt werden dürften.


    Wie hoch sind denn diese Kosten anzusetzen? So genau schlüsselt das die Düsseldorfer Tabelle nicht auf. Ich konnte nur finden, dass 20% des Elementarunterhalt der Düsseldorfer Tabelle zur Deckung des Wohnbedarfs vorgesehen sind.


    Müsste man dann diese 20% bei der Berechnung des Kindesunterhalt abziehen?

    Wie hoch wäre das bei der Kleidung anzusetzen? 10%? Wo ist das augeschlüsselt und kann man das nachlesen?



    Danke schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten und Informationen

  • Die Antworten auf diese Fragen kann man nirgends nachlesen, weil es derartige Regelungen nicht gibt.


    Auch sind gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile beide von der rechtlichen Vertretung des Kindes in der Unterhaltsfrage ausgeschlossen.


    Wenn man also ein solches Modell leben will, dann sollte man sich auch in finanziellen Fragen frei von Streit und nach eigenem Ermessen vereinbaren können. Ansonsten wird es richtig kompliziert. Das gilt sowohl für das Nest- als auch für das paritätische Wechselmodell.

  • Hallo,

    Gibt es eigentlich Unterschiede in der Berechnung des Kindesunterhalt beim Nestmodell im Vgl. zum Wechselmodell?

    Beim Wechselmodell kommt es ja auf das jeweilige Einkommen eines Elternteils an. Dieses Verhältnis würde ich auch beim Nestmodell


    ansetzen.


    edy

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  • Zusätzliche Kosten wie Wohnbedarf (ca. 20%) sowie Wohn-, Energie und Instandhaltungskosten (ca. 4%) sowie Kosten für die Inneneinrichtung (ca. 3%) wie beim Wechselmodell fallen beim Nestmodell nicht doppelt an, da die Kinder in einer Wohnung leben. Doppelte Bekleidung und Schuhe (ca. 12%) fallen ebenfalls nicht an.

    Dies alles sollte doch entsprechend berücksichtigt werden.

  • Hallo Ovuj,


    Zusätzliche Kosten wie Wohnbedarf (ca. 20%) sowie Wohn-, Energie und Instandhaltungskosten(ca. 4%) sowie Kosten für die Inneneinrichtung (ca. 3%) wie beim Wechselmodell fallen beim Nestmodell nicht doppelt an, da die Kinder in einer Wohnung leben. Doppelte Bekleidung und Schuhe (ca.12%) fallen ebenfalls nicht an.

    Dies alles sollte doch entsprechend berücksichtigt werden.

    Ich bleibe dabei,Kosten im Verhältnis der Einkommen zu quoteln.


    Wenn ihr mit dem Nestmodell nich klar kommt, versucht es halt mit dem Wechselmodell. Auch da kann es sein das e i n Partner den ganzen Unterhalt alleine. seines Einkommen entsprechend leisten muss.


    edy

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  • Hi,


    zunächst etwas Grundsätzliches: das Gesetz bzw. der Gesetzgeber kann nicht alle speziellen Einzelfälle regeln. Zumal wir uns im Zivilrecht bewegen, in welchem die Gesetze letztlich nur dann greifen, wenn die Betroffenen keine eigene Lösung gefunden haben, wenn man mal von den wenigen zwingenden gesetzlichen Regelungen absieht. Aus diesem Grund ist die Düsseldorfer Tabelle auch kein Gesetz. Bei Streit im Einzelfall ist deshalb immer eine individuelle Lösung zu finden.


    Nestmodell und Wechselmodell sind die teuersten Lösungen. Nestmodell, weil ja eine "Kinderwohnung" neben den Wohnungen der Eltern bestehen und finanziert werden muss, Wechselmodell, weil einfach vieles doppelt da sein muss. So, aber Unterhaltsrenten haben es nun mal an sich, dass sie zwar auf der Basis von Beitragszahlungen (Rente) oder fiktivem Bedarf (Bürgergeld, Wohngeld, Kindesunterhalt) ausgehen, wobei nicht überprüft wird, wie der Bedarf individuell ausgestaltet ist. Lediglich wenn ein z.B. krankheitsbedingter Mehrbedarf/Sonderbedarf besteht, kommt es zu dann allerdings zweckgebundenen Zusatzansprüchen.


    Wir haben hier beim Nestmodell letztlich folglich eine zwar von der Regel leicht abweichende Konstruktion, allerdings sehe ich keinen Grund dafür, hier von der Regelberechnung abzusehen. Ich würde wie folgt vorgehen, wobei ich nicht nur die juristische Situation im Auge habe, sondern auch die praktische Umsetzbarkeit.


    1. Schritt: Bedarf der Kinder ermitteln. Da stimme ich edy völlig zu. Es gibt zwei mögliche Rechenmodelle. Bedarf auf den Verdiensten der Eltern basierend getrennt zu ermitteln, das ganze dann zu halbieren und insoweit auszugleichen. Das dürfte schwierig werden. Mein Vorschlag, der ja auch bei minderjährigen Kindern von den Gerichten akzeptiert wird: Man addiere die gemeinsamen bereinigten Einkommen. Liest dann aus der DT den Bedarf der Kinder ab.


    2. Schritt: man berücksichtigt das Kindergeld, d.h., bringt es zum Abzug vom Bedarf. Den verbleibenden Rest quotelt man dem Verdienst entsprechend.


    3. Schritt: überlegen, wie man das praktisch umsetzt. Ich würde ein separates Haushalts (Nest) Konto einrichten, auf das beide Elternteile Zugang haben, von welchem Miete, Telefon, Rundfunkgebühren u.s.w. abgebucht werden, ebenso das, was sonst noch so anfällt, z.B. Klamotten. Hinsichtlich der "weichen" Kosten (Lebensmittel z.B.) wäre dann vielleicht ein Festbetrag pro Woche festzulegen, wenn der nicht ausreicht, muss man das privat dazu legen. Man isst ja da auch mit.


    So könnte das Modell m.E. funktionieren.


    TK