Trennungsunterhalt und echtes Wechselmodell

  • Guten Morgen liebe Community.


    Ich habe eine Frage zum Thema Trennungsunterhalt.


    Meine Exfrau und ich leben seid Dezember 2023 getrennt. Unser gemeinsames Kind (10) lebt seid Januar 2024 im Wechselmodell, was auch sehr gut läuft und ihm auch gefällt.


    Anfang Februar 2024 kam das Schreiben ihres Anwalts u.a. die Aufforderung zur Berechnung des Trennungsunterhalt.


    Ich habe alle Unterlagen bei meinem Anwalt eingereicht, bisher kam aber keine Zahlungsaufforderung, außer die Info das meine Ex nicht mehr durch ihren Anwalt vertreten wird.


    Vor zwei Tagen kam Sie an und meinte, dass es meinen Sohn nicht mehr bei mir gefällt, weil er die Katzen bei ihr vermisst. Sie will das Residenzmodell und das Kind zurück. Gleichzeitig will sie auch Unterhalt.


    Das war die Kurzfassung. Ich befürchte Sie will ins Residenzmodell wechsel um einfach mehr Unterhalt zu bekommen und triggert unseren Sohn mit den Katzen.


    Meine Frage, hat das Wechselmodell negative Auswirkungen auf die Höhe des Trennungsunterhalt?


    Da Sie auch nur 2 Tage die Woche arbeitet, könnte Sie in den kinderfreien Wochen zu mehr Arbeit verpflichtet werden oder erst nach dem Trennungsjahr?


    Vielen Dank schonmal.

  • Hi,


    erste Regel: lass das deinen Anwalt regeln. Es ist immer brandgefährlich, am Anwalt vorbei mit dem/der Ex zu verhandeln. Also konsequent an Anwalt verweisen, ohne irgendeine sachliche Diskussion.


    So, ob das Wechselmodell durchzuziehen ist, auf Dauer meine ich, das ist von vielen Faktoren abhängig, die wir hier nicht voraussehen können. Aber solange es funktioniert, ist es gut so, und ich sehe im Augenblick keinen Grund, da irgend etwas abzuändern. Wenn sie will, dann soll sie halt klagen.


    Nun zum Kindesunterhalt und Unterhalt für die Ex. Das Wechselmodell ist das teuerste Modell, weil man ganz vieles eben doppelt haben muss, die Wohnung größer sein muss, u.s.w. Abgesehen davon, dass Kindesunterhalt nach Möglichkeit kein Grund für das eine oder andere Modell sein sollte, wenn ein Wechsel zum Residenzmodell statt findet, dann sparst du ja auch vieles ein, deshalb vernachlässige ich das hier jetzt einmal.


    Nun zum Unterhalt für die Ex. Es gibt eine Fülle von Gründen, dass über ein Jahr hinaus Unterhalt bezahlt werden muss. Und niemand kann gezwungen werden, zu arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Das haben wir seit Nazi-Zeiten nicht mehr und das ist auch gut so. Die Frage ist nur, ob hier mit einem fiktiven Gehalt der Frau gerechnet werden kann, und wenn ja, ab wann. Gründe dafür, den Unterhaltsanspruch der Frau über ein Jahr hinaus zu akzeptieren, sind z.B. die Betreuung des Kindes, die fehlende Möglichkeit, die Berufstätigkeit auszuweiten (kein Arbeitgeber kann gezwungen werden, das mitzumachen) und - was oft vergessen wird - der Anspruch des sozial schwächeren Partners, den ehelichen Standard noch eine länger aufrecht zu halten. Und - je länger die Ehe gedauert hat, desto länger besteht auch dieser Anspruch.


    Da das immer sehr individuelle Einzelfallentscheidungen sind, bitte besprich auch das alles mit deinem Anwalt.


    Euch alles Gute beim Finden der besten Lösung!


    TK

  • Hallo ChrisWii,


    Hat die EX eigene Einkünfte ?


    Wenn ihre Einkünnfte nur wesentlich geringer als deine sind, dann könnte sich die Zahlung des Kindesunterhaltes " neutral" auswirken.


    Was du an Kindesunterhalt mehr zahlst, musst du an Trennungsunterhalt weniger zahlen. ( zumindest im ersten Trenuungsjahr).


    edy

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