Kindesunterhalt bei ALG 1

  • Ein Bekannter hat zwei uneheliche Kinder (1 und 6 Jahre).
    Er hat seinem Verdienst entsprechend Unterhalt gezahlt.
    Jetzt bekommt er 830 E ALG I.
    Der Selbstbehalt bei Erwerbslosen ist 770 E.
    Wieviel muss er jetzt an welches Kind zahlen?

  • Hallo oplatini,


    Besteht ein Titel ( Festlegung durch Gericht/Jugendamt) ?



    lg
    edy

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  • Hallo oplatini,


    Der Titel muss unbedingt bedient werden da sonst eine Pfändung droht.


    Würde zum JA gehen und eine Neuberechnung vornehmen lassen.


    Bei seinem Selbstbehalt wird er nichts zahlen müssen.
    Er muss aber alles tun damit er für den Unterhalt Geld verdient.


    D.h. viele Bewerbungen nachweisen, evtl. 2 Job ( Regale auffüllen,Zeitung austragen).


    Die Mütter können Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen, diesen muss
    er evtl. später zurück zahlen).


    Er ist auch der Mutter des 1 Jährigen Kindes zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    meiner Ansicht nach wird weiterhin der Mindestunterhalt geschuldet. 225€ für das 1jährige, 272€ für das 6jährige Kind.


    Der Unterhaltsschuldner unterliegt ggü. den minderjährigen Kindern einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Daher muss er alle möglichen Mittel einsetzen um den Mindestunterhalt zu leisten.


    Hier wäre zunächst die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung genannt. Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann auch mehr als 165€ neben dem ALG verdient werden.


    Weiter hat der Unterhaltsschuldner seine Bemühungen eine neue Anstellung zu bekommen mit 20-30 Bewerbungen im Monat darzulegen. Dieses deutschlandweit und dauerhaft.


    Sind diese Bemühungen nachgewiesen und dauerhaft erfolglos, so könnte die verfügbare Masse auf die beiden Kinder aufgeteilt werden.


    LG chico