Hilfe, Haben Väter überhaupt keine Rechte in Deutschland?

  • Der fall ist sehr prekär meiner Meinung nach.

    Die Noch Ehefrau hat, am 18.07.2023 ohne ein Wort zu sagen, mit dem gemeinsamen Kind die Wohnung Verlassen als wenn Sie Eis essen gehen würden.

    Am Abend, habe ich durch eine Text Nachricht die Informationen bekommen, das Sie mit dem gemeinsamen Kind 400 km weit weggefahren ist.

    Das war die letzte Nachricht der Kindesmutter bis März 2024 !

    Am Abend zuvor habe ich der Kindesmutter mittgeteilt, das ich mich zum 01.01.2024 trenne und dann die gemeinsame Wohnung verlassen werde.

    Bein Eilverfahren, zum Aufenthaltsbestimungsrecht welches ich beantragt habe, wurde dieses der Mutter zugesprochen, da ich berufstätig bin und Sie bei den U Untersuchungen mit bei war.

    Doch wurde klar gesagt, das diese Entscheidung nur minimal zur Mutter fiel, und wir beide in der lage sind das gemeinsame Kind zu versorgen.( was ich auch im März 2023 getan habe, weil die Kindesmutter den kompletten Monat in Psychologischer Betreuung war)

    Aber das Sie physisch krank ist,und auch den im selben Haushalt leben Sohn als Säugling ins Gesicht geschlagen hat, trägt in Deutschland keine Gewichtung.

    Dabei wurde auch festgehalten, wie ich zu meinen Kind Umgang halten kann, und die KM das gewährleisten muss, da Sie sich für den aprupten Umzug endschieden hat.

    Betreuung in Pensionen, auf dem halben weg treffen und Kind übergeben etc.

    Doch dieses wurde von der Kindesmutter einfach ignoriert.

    Jegliche versuche Kontakt zu meinem kind zu bekommen, wurden nicht beantwortet.

    Erst im März 2024 konnte ich endlich mein Kind Wiedersehen, nur für 1 Std unter Aufsicht der AWO 3 Termine ( wofür es keine Begründung oder sonstiges gibt, nicht vom Gericht oder sonst wem, im Gegenteil wir haben beide Sorgerecht) Natürlich habe ich diese Termine wahrgenommen, doch war es von Seite der AWO nur immer 1.stunde möglich.

    Zum Glück hat mich mein Kind, obwohl Sie so Jung ist, (2 Jahre )mich nicht vergessen und papa papa gingen schnell über ihre Lippen ❤️

    Der Bericht der AWO über diese besuche fiel sehr positiv zu meiner Seite aus.

    Beim letzen Termin Anfang April, durfte ich aufeinmal von Seiten der Kindesmutter, mein kind für 3 Stunden ohne Aufsicht Betreuen.

    Was ich Gemacht habe.

    Der darauf folgende Versuch meinerseits, wiederholt eine normale Umgangsregelung zu finden, da ich 400 Kilometer weit weg wohne, das kind Stabilität braucht, Familie väterlicherseits(Opa, Cousin, Cousinen Tanten Onkels)

    und bei mir zu Hause auch ein eigenes zimmer hat. (Auf der Hälfte des Weges treffen, alle zwei Wochen am Wochenende)

    Das wurde von der Kindesmutter blockiert, ohne Begründung....

    Daraufhin hat sie mir mündlich, Besuchsrecht alle Zwei Wochen eingeräumt, aber dann auch Sofort widerrufen....sodass ich mein Kind wieder über 1 Monat nicht sehen konnte. Wo auch beim heutigen Besuch, wieder bei der AWO, meiner Tochter die verwirrtheit anzusehen war.

    Das Jugendamt beantwortete meine E-Mails seit November 2023 nicht, telefonische Kontaktaufnahmen waren auch nicht möglich.

    Bei meinem gestrigen Besuch beim hiesigen Jugendamt

    Hat man sich bei mir entschuldigt, das man nicht geantwortet hat, aber mir auch zu verstehen geben, das das Jugendamt wohl nichts machen kann.....

    Von allen Seiten habe ich das Gefühl das die Entfremdung meines Kindes gefördert wird.

    Die ganze Situation hat meine baldige ex Ehefrau

    Hervorgerufen, auch die Entfremdung ist allein durch Sie zu verantworten.

    Warum muss ich das ausbaden?

    Welche Möglichkeiten habe ich ?? Was kann ich machen ?


    ich will doch

    einfach nur Vater für mein Kind sein.

  • Hi,


    bitte kontrolliere doch mal die Angabe der Daten. Ich habe das Gefühl, du hast dich da um ein Jahr verhauen. Dann stelle doch bitte den Tenor der Gerichtsentscheidung in genauem Wortlaut hier ein, anonymisiert. Und sag uns auch, wann die Entscheidung genau erging.


    TK

  • Guten morgen,


    ich kann das Teil weder vergrößern noch öffnen. Außerdem ist das soweit ich sehen kann, nicht der Tenor, die Begründung. Der Tenor steht gleich am Anfang, ist kein fortlaufender Text. Etwa so: Die Antragstellerin wird verurteilt, oder: der Antragstellerin wird aufgegeben ...... Das ist also der Teil, der dem fortlaufenden Text vorgeschaltet ist.


    TK

  • Der Tenor dieser Entscheidung ist unerheblich und wurde vom Fragesteller auch bereits im Text wiedergegeben. Der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Damit entscheidet sie allein darüber, wo das Kind lebt.


    Alle Fragen des Fragesteller beziehen sich aber nach meinem Verständnis auf den Umgang und da gibt es nur eine Antwort. Wenn die außergerichtliche Lösung mit der Mutter scheitert und man sich erfolglos an das Jugendamt gewendet hat, kann man über den Umgang nur ein eigenständiges Verfahren betreiben.

  • Darauf gibt es für mich keinen Hinweis und würde in Kombination mit dem abgebildeten Beschlussauszug auch gar keinen Sinn ergeben. Das Gericht konstatiert doch nicht an einer Stelle, dass eine konkrete Ausgestaltung des Kontakts derzeit problematisch ist und die Beteiligten sich an das Jugendamt wenden sollen, um dann an anderer Stelle im gleichen Beschluss genau diesen Umgang entgegen dieser Feststellung doch konkret zu regeln.

  • Hi,


    aus dem beigefügten Aktenauszug ergibt sich doch, dass das nur ein Punkt von vielen ist. über welchen sich das Gericht Gedanken gemacht hat. Dass der Fragesteller eben auch den Umgang in irgendeiner Form organisiert haben möchte, wäre als erstes zu klären, ob es da schon eine Entscheidung gibt, oder aber ob das Gericht über diesen Teil des Problems noch nicht entschieden hat.


    TK

  • Warum muss ich das ausbaden?

    Welche Möglichkeiten habe ich ?? Was kann ich machen ?


    ich will doch

    einfach nur Vater für mein Kind sein.

    Hallo EnVs


    Löse Dich bitte von dem Gedanken, es würde mit den "Vatersein" zu tun haben. Suche nicht nach Gründen.

    Nimm es wie es ist, als ob Dir ein LKW über den Fuß gefahren wäre.


    Bedenke bitte, dass alles was Du Jugendamt, AWO etc. erzählst, von anderen gegen Dich ausgelegt werden kann und an Dritte, so auch an das Gericht, vertragen werden kann.


    "Das Jugendamt" ist nicht zuständig für die Regelung des Umgangs, es hat auch keine gesetzliche Aufgabe ohne Antrag vermittelnd tätig zu werden. Das bedeutet, dass Du nur eine Leistung beantragen kannst, die Du selbst in Anspruch nimmst oder bei gemeinsamer Sorge für Dein Kind beantragen kannst (SGB VIII §18 Abs. 3). Denkbar wäre ein Antrag auf Unterstützung zur Herstellung von geordneten Umgangskontakten durch Vermittlung entsprechend SGB VIII §18 Abs. 3 Satz 4 mit der Bitte um Bescheid in den nächsten 3 Wochen. Ab der 3. Woche erinnert man wöchentlich per Fax.


    Viele Jugendämter glauben, erst dann tätig werden zu müssen, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig wird. Sie nehmen dann das, was die Eltern und sonstige erzählen, deuten dies aus und tragen es dem Gericht vor. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht.


    Wenn man den Weg zum Gericht wählt, sollte man bedenken, dass es sich um ein Verfahren von Amts wegen handelt, das bedeutet, man teilt dem Gericht nur mit, dass ein Umgang seit xxx nicht zu Stande gekommen ist und anregt, den Umgang so und so zu regeln. Weitere Ausführungen sind nicht zielführend, das Gericht ist in solchen Verfahren verpflichtet, die nötige Tatsachenaufklärung zu betreiben.

    Hierbei ist auch zu beachten, dass man nicht seine Unschuld beweisen muss und Tatsachenbehauptungen mit einem Ausdrücklichen Bestreiten (ggf. mit Nichtwissen) begegnen sollte. Damit zwingt man jenen, der behauptet (das kann auch das Gericht sein) zur förmlichen Beweisaufnahme (FamFG §30 Abs. 3) nötigt.


    Weder das Jugendamt noch ein Umgangsbegleiter ist befugt, inhaltsgetragene Stellungnahmen und Wertungen dem Gericht vorzutragen oder dem Verfahren beizuwohnen. Das Gericht darf Verfahrensaktenteile auch nicht an das Jugendamt ausreichen, gleichsam darf das Jugendamt auch solche Schriften nicht verarbeiten.


    Aber: Den Bescheid (Erinnerung) darf man bei Gericht vorlegen und erbringt so den Nachweis, dass man den "Empfehlungen" des Gerichts gefolgt ist - ohne dies weiter zu kommentieren.


    So mein Gedanke dazu.

    Egal was passiert, die Kids wollen auch später im Leben stehende, erfolgreiche und gesunde Väter haben, die bei Ausfall der Mutter den Schutz und Fürsorge sicherstellen können.

  • Hi,


    leider entsprechen einige Fakten, die du angeführt hast, nicht so ganz den Gegebenheiten, oder werden anders ermittelt.


    Es ist zutreffend, dass im Streitfall ein Gericht über das Umgangsrecht entscheidet, nicht das Jugendamt. Da bei doch bei allen Streitigkeiten so, nicht nur in Angelegenheiten mit den Kindern. Das ändert aber nichts daran, dass kraft Gesetzes die Kinder- und Jugendhilfe dem JA als gesetzliche Anlaufstelle obliegt, es zur allgemeinen Beratung verpflichtet ist, ihm ein Wächteramt zugesprochen wird. Das JA muss bei Kenntnis gewisser Konstellationen tätig werden; ein Privatmann muss es nicht.


    Aufgrund dieser Fülle von Funktionen kann es natürlich zu einer Umgangsregelung kommen; unter Aufsicht und Moderation des JA; allerdings kann das JA - insoweit stimme ich inert zu - keine Regelung erzwingen.


    Im Umgangsverfahren geht es nie um Schuld oder Unschuld. Es geht um das Kindeswohl. Und es ist weiß Gott und Mensch nicht sehr förderlich, wenn man meint, mit dem Gericht das Spiel "ich weiß was, was du nicht weißt" zu spielen. Das Amtsermittlungsprinzip verleiht den Gerichten keine hellseherischen Fähigkeiten. Und, das Gericht kann auch aus beharrlicher Bockigkeit einer Partei Schlüsse ziehen. Und die Parteien haben doch ein massives Interesse daran, vorzutragen, warum man dieses oder jenes beantragt. Dadurch kann man doch das Verfahren auch in eine positive Richtung lenken. Also, Leute, tragt vor, warum diesen oder jenen Antrag stellt, bietet Beweise an.


    Sowohl das JA als auch ein Umgangsbegleiter einer anderen Organisation kann als Zeuge vernommen werden, und dann muss sehr wohl ausgesagt werden; das geschieht doch ständig, ist die übliche Vorgehensweise. Und Mitarbeiter des JA werden routinemässig zumindest dann in das Gerichtsverfahren eingebunden, wenn sie bisher im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Fall befasst waren. Häufig erhalten sie sogar den ausdrücklichen Auftrag des Gerichts, im Rahmen des Amtsermittlungsprinzips, die Umstände zu ermitteln und bei Gericht vorzutragen. Lediglich wenn das JA zuvor bereits anwaltlich für das Kind tätig war, dann darf es wie jeder Rechtsanwalt auch, die im Rahmen dieser Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse nicht vortragen.


    Wer Akteneinsicht bekommt, das entscheidet das Gericht. inert, du wärst erstaunt, wie viele Gerichtsakten ich schon auf Schreibtischen in Jugendämtern ich gesehen habe. Häufig wird es jedoch so geregelt, dass das Gericht letztlich mit dem Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme auch in Ablichtung die Unterlagen mit liefert, die für die Stellungnahme wesentlich sein könnten. Zustellungsurkunden und ähnlicher Papierkram interessieren ja insoweit nicht.


    Mir fällt gerade noch was ein. Je jünger das Kind ist, desto stärker ist das Argument, dass die Hauptbezugsperson beibehalten werden sollte, die Kontinuität der erziehenden Person ist für kleine Kinder unglaublich wichtig; das ändert sich natürlich wenn das Kind älter wird. So ist wohl auch der Hinweis des Gerichts zu verstehen, die Mutter habe bisher das Kind immer alleine bei den Routineuntersuchungen dem Arzt vorgestellt. Wir haben es hier also mit einem Indiz zu tun, welches entsprechend ausgewertet wurde.




    So, ich hoffe, jetzt ist alles etwas klarer.


    TK