Hey Mike,
die Kinder sind minderjährig? Warum willst Du dann Kapitalvermögen der Kinder anführen. Ist schlicht weg irrelevant.
Was die KM mit dem Kindesunterhalt macht, hat Dich leider nicht zu interessieren. Darüber muss sie keine Rechenschaft ablegen.
Wenn Du schon den Ausbildungsbeginn des Kindes kennst, kannst Du doch den gewünschten Titel bis zu diesem Datum befristen lassen. Bis zur Volljährigkeit sollte der Titel eh befristet sein.
Wegen der Berechnung würde ich mir keinen Kopf machen, wenn eh das berechnet wurde, was Du bisher schon gezahlt hast.
Und... sollte es zu einer berechtigten Neuberechnung kommen müssen, die KM diese aber verweigert, sie in einem dann folgenden Abänderungsverfahren unterliegen sollte, trägt sie alle Kosten dieses Rechtsstreits.
LG chico