Beiträge von chico

    Hey Mike,


    die Kinder sind minderjährig? Warum willst Du dann Kapitalvermögen der Kinder anführen. Ist schlicht weg irrelevant.


    Was die KM mit dem Kindesunterhalt macht, hat Dich leider nicht zu interessieren. Darüber muss sie keine Rechenschaft ablegen.


    Wenn Du schon den Ausbildungsbeginn des Kindes kennst, kannst Du doch den gewünschten Titel bis zu diesem Datum befristen lassen. Bis zur Volljährigkeit sollte der Titel eh befristet sein.


    Wegen der Berechnung würde ich mir keinen Kopf machen, wenn eh das berechnet wurde, was Du bisher schon gezahlt hast.


    Und... sollte es zu einer berechtigten Neuberechnung kommen müssen, die KM diese aber verweigert, sie in einem dann folgenden Abänderungsverfahren unterliegen sollte, trägt sie alle Kosten dieses Rechtsstreits.


    LG chico

    Hallo Katja,


    wenn ihr mit der Arbeit des RA nicht zufrieden seid, steht es dem Kind frei, einem anderen RA das Mandat zu erteilen.


    Wie steht´s mit der Anregung von edy? BAföG Vorausleistungen?


    @BdC


    Zitat

    Wir setzen diesen Mehrbedarf - bei Leistungsfähigkeit des Pflichtigen - erfolgreich durch


    Was meist Du damit? Bietest Du Dich an, den "Anspruch" durch zu setzten, oder ist es Dir bereits erfolgreich gelungen?


    LG chico

    Hallo BdC,


    weil es für die Ausbildung zum Physiotherapeuten staatliche Ausbildungsangebote gibt, welche an kostenlosen Berufsfachschulen angeboten werden.


    Wenn man das mal vor dem Hintergrund das § 1618a BGB betrachtet, wäre das Kind gehalten die kostenlose Ausbildungsmöglichkeit vorrangig zu nutzen.


    Wenn das Kind aber, aus welchen Gründen auch immer, an einer staatlichen Schule keine Platz bekommt, müssen das die Unterhaltspflichtigen nicht ausbaden.


    LG chico

    Hallo,


    dann würde ich dem RA mal auf die Finger kloppen. Vielleicht mal einen Termin ausmachen und dabei die Anschriften kontollieren. Aber der Unterhalt geht ja nicht verlohren. Geschuldet wird dieser ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens. Wenn der KV da so rumtrödelt, wird er irgendwann rückwirkend zahlen müssen.


    LG chico

    Hallo,


    zunächst mal die Frage... wer hat denn dem RA das Mandat erteilt?


    Die Kosten für die Schule wird der Sohn selber aufbringen müssen. Daran muss sich der Vater nicht beteiligen.


    Dass der Vater das Ausfüllen des BAföG Antrages verweigert ist nun seine eigene Blödheit. Vielleicht sollte der Sohn ihm mal mitteilen, dass Leistungen nach BAföG die Unterhaltslast mindern.


    LG chico

    `Nabend!


    Zitat

    Aber ansonsten wird man während eines FsJ die Unterhaltsverpflichtung bejahen müssen.


    Das würde ich nicht so einfach sagen wollen.


    Das FSJ ist keine Ausbildung, und Anspruch auf Unterhalt besteht nur dann, wenn das Kind in einer Ausbildung ist.


    Bisher gibt es m.W.n. nur ein Urteil, welches den Unterhaltsanspruch im FSJ bejaht. Das kommt vom OLG Celle. AZ hab ich gerade nicht an der Hand.


    LG chico

    Hallo Christian!


    Wenn Du 3 Monate Elternzeit genommen hast, wirst doch vermutlich in dieser Zeit das Kind betreut haben?! Wenn dem so ist, hättest Du für diese Zeit keinen Unterhalt leisten müssen. Du hättest ja in der Zeit Deinen Unterhalt durch die Betreuung erbracht. Da hätte die KM Dir Unterhalt für das Kind zahlen müssen.


    Zu Punkt 2. Wenn sich das Einkommen erhöht, ist nicht ab diesem Zeitpunkt mehr Unterhalt zu leisten, sondern ab dem Zeitpunkt wo dieser gefordert wird. Hat die KM den höheren Unterhalt erst ab einem späteren Zeitpunkt gefordert, wäre auch erst ab diesem Zeitpunkt zu leisten.


    Zu Punkt 3. Das ist richtig. Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus, ohne Rücksicht auf dessen Rang. Wenn es an unteren Ende der DDT aber eng wird, muss auch der Bedarfskontrollsatz berücksichtigt werden. Wenn der unterschritten wird, weil nach EK-Stufe 2 geleistet werden soll, kann der Unterhaltspflichtige auch wieder in EK-Stufe 1 rutschen.


    Was hast Du denn aktuell netto? Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld? Berufsbedinget Aufwendungen (Fahrtstrecke zur Arbeit)?


    LG chico

    Hallo christian!


    Zitat

    ob meine Ex mir jetzt wegen den 60€ den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken kann.


    Sie kann den GVZ fragen, ob er mal auf ´nen Kaffee bei Dir vorbeischaut. Ob der aber dazu Zeit hat?


    Ohne Titel keine Vollstreckung. Mit der Ex würde ich über das Thema Unterhalt gar nicht mehr sprechen.


    LG chico

    Guten Morgen!


    Nein, es gibt hier keine leute aus dem Saarland. Die Leute hier kommen von überall her, aber nicht aus dem Saarland. :rolleyes:


    LG chcio

    Hallo!


    Da hier eine Beistandschaft besteht, sollt der Beistand das eigentlich wissen. Aber nicht jeder Beistand hat das Wissen. Ich würde den Beistand vielleicht mal darauf hinweisen. wenn der beistand darauf nicht anspringt, würde ich die Beistandschaft beenden und einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.


    Wenn der KV der Forderung widerspricht, obwohl sie gerechtfertigt ist, zahlt der Kv die Koste des Verfahrens.


    LG chico

    Hallo Fussballfee!


    Ergoggel Dir mal den Punkt 8. der zuständigen Leitlinien des zuständigen OLG. Da geht es um freiwillige Leistungen Dritter, hier wohl der Eltern. Wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet wird, kann da aber dennoch eine Ersparnis angenommen werden.


    Eine Herabsetzung des SB könnte aber nur ein Familiengericht vornehmen. Da müsstest Du im Ernstfall klagen.


    LG chico

    Hallo!


    In welcher Höhe besteht der Titel denn?


    Wie alt ist das Kind?


    Was ist Dein erlernter Beruf und als was bist Du aktuell tätig?


    Zitat

    Kann ich Rückstände von den Schulden von Ihr anrechnen lassen?


    Die Schulden der ex, welche sie bei Dir hat, hannst Du nicht mit dem Kindesunterhalt verrechen.


    Zitat

    Muss ich mich bewerben?


    Musst Du nicht. Solltest Du aber vielleicht tun, wenn Du aktuell nicht den Mindestunterhalt leistest. Sollte die Ex auf mehr Unterhalt klagen, könnte Dir ein Familiengericht eventuell fiktive Einkünfte unterstellen. Als Unterhaltspflichtiger unterliegst Du ggü. einem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. (vergl. § 1603 Abs, 2 BGB)


    Das mit der Lebensgemeinschaft ist Quatsch. So lange ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt, kann keine wirtschaftliche Einsparung unterstellt werden.


    LG chico

    Hallo Erika!


    edy hat es doch schon erklärt. Du musst es nur richtig deuten.


    Da der Unterhaltstitel bis zu Volljährigkeit befristet ist, können die Zahlungen mit Erreichen der Volljährigkeit eingestellt werden.


    Wenn das Kind dann noch weiter Unterhalt begehrt, muss es seinen Anspruch der Höhe und dem Grunde nach begründen. Das muss das Kind selber machen. Die KM ist nicht länger Ansprechpartner. Das volljährige Kind selber ist Ansprechpartner.


    Dem Grunde nach begründen.... Das Kind muss nachweisen, das es sich noch Ausbildung befindet. hier wohl allgemeine schulische Ausbildung. Dann ist das Kind weiterhin privilegiert, heißt es ist eurem minderjährigen Kind gleich gestellt.


    Der Höhe nach.... Das Kind kann von seinem Vater Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Das ist der Nachweis über die Einkünfte der letzten 12 Monate. Im Gegenzug muss das Kind seinem Vater die Einkünfte der KM nachweisen.


    Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Daher errechnet sich der Anspruch nach dem addierten Einkommen beider Elternteile.


    So, wenn diese Informationen vorliegen, kann der Anspruch errechnet werden und die Haftungsquote ermittelt werden.


    Wenn das Kind volljährig wird, würde ich zunächst mal nichts machen und abwarten, was da kommt.


    LG chico

    Hallo,


    Zitat

    Ehegattenunterhalt:685 Euro


    Wer hat das ausgerechnet?


    Zitat

    werde ich dazu verfplichtet, die Ratenlaufzeit zu erhöhen ? zum Wohle des Ehegattenunterhalts ?


    Nicht wegen Ehegattenunterhalt. Das kommt nur dann in Frage, wenn der Mindestunterhalt für das minderjährige Kind gefährdet wäre.


    Zitat

    Unterhalt 1. Kind: 402 Euro


    Finde ich in der Tabelle nicht. Meinst Du 420€?


    Ganz wichtig, Du musst Dein Einkommen zunächst bereinigten. Erst dann kann der Unterhaltsbetrag in der DDT ermittelt werden und erst dann kann man sehen, was noch für den Ehegattenunterhalt verbleibt.


    LG chico

    Hallo Teddyboer!


    Zitat

    (das wären wohl ~800)


    Warum meinst Du denn, so viel Unterhalt zahlen zu müssen. Das 23 jährige Kind hat ja gar keinen Anspruch auf Unterhalt. Es arbeitet doch selber.


    So, weiter. Warum überweist Du bei Zahlung des Weihnachtsgeldes 1.200€? Von dem Weihnachtsgeld bekommt die Ex doch nichts ab.


    Du musst zunächst mal Dein bereinigtes Netto-EK errechnen. Dazu nimmst Du den Durchschnitt der letzten 12 Monate, incl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zulagen.


    Dann wird das bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtweg zur Arbeit x KM-Pauschale) und sekundäre Altersvorsorge, falls betrieben.


    Schulden welche Du schon in der Ehe bedienen musstest, werden ebenfalls bereinigend anerkannt. es sollte aber in geeigneter Höhe sein. Solltest Du monatlich so viel tilgen, dass für den Mindestunterhalt nichts mehr verbleibt, müsstest Du die Raten strecken.


    Weiter... Du schuldest dem 17 jährigen Kind aktuell, unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes 334€.


    Dieser Betrag, der ist wichtig. Mehr sehe ich da im Moment nicht. Das kann man aber nur dann genau sagen, wenn die oben beschriebenen posten in der Höhe bekannt sind.


    Zitat

    Bisher einige ich mich mit meiner Frau auf eine geringe Zahlung von 550 Euro .?


    Ist das nur für das Kind, oder soll das auch Trennungsunterhalt sein?


    LG chico