Beiträge von chico

    Hallo!


    Da hast Du Dich schon gut kundig gemacht. So hätte ich es Dir auch erklärt.


    Wenn der Scheidungsvertrag keine Unterwerfungsklausel vorsieht, würde ich den Unterhalt anpassen, ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast.


    Gibt es in Argentinien vergleichbare Leistungen wie das Deutsche Kindergeld? Wenn ja, wären diese hälftig auf die von Dir genannten Beträge anzurechnen.


    Oder sind die Kinder gar Kindergeld berechtigt, wenn Du in Deutschland arbeitest? Da kenne ich mich nicht so aus.


    LG chico

    Hallo Weltensegler,


    ist das Studium Deine Erstausbildung? Wenn ja, bist Du nicht nicht unterhaltspflichtig. Die KM kann dann Leistungen nach dem UVG beantragen. Das wären 133€ monatlich. Das müsstest Du der Unterhaltsvorschusskasse dann auch nicht erstatten.


    Wenn Du bereits eine Ausbildung hast, wärst Du in der Tat unterhaltspflichtig.


    Trennt Ihr euch denn, oder wohnst Du studienbedingt nur nicht mit der KM zusammen?


    LG chico

    Hallo Casjo!


    Bekommst Du noch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld? Das wäre noch wichtig zu wissen.


    Wenn ich mal davon ausgehe, dass Deine Einkommen nach Bereinigung zwischen 1.500 und 1.900€ liegt, wäre das EK-Stufe 2 der DDT. Da diese von 2 Unterhaltsberechtigen Personen ausgeht, bei Dir aber 4 vorhanden sind, wird herabgestuft. Damit landest Du in EK-Stufe 1.


    Dann werden, unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes, 334€ für das 17jährige Kind fällig.


    LG chico

    Hallo!


    Zitat

    ja Sie vertritt beide Kinder .


    Das geht nicht. Das würde ich nicht akzeptieren. Da ist die RAin in einem Interessenskonflikt.


    Sie kann das minderjährige Kind vertreten mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin.


    Nicht aber das volljährige Kind, weil hier auch die KM theoretisch barunterhaltspflichtig ist und die RAin damit auch "Gegner" der KM wäre.


    Das würde ich der RAin so mitteilen und jede weitere Kommunikation im Bezug auf den Anspruch des volljährigen Kindes verweigern. Aber es besteht ja eh kein Anspruch.


    LG chico

    Hallo!


    Medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn das Betreuungselternteil Wunschleistungen beauftragt, welche von der KK nicht übernommen werden, muss es auch von diesem gezahlt werden.


    Dem RA also mitteilen, dass dieser konstruierte "Sonderbedarf" nicht gezahlt wird.


    Zur Forderung für das volljährige Kind, siehe den Post von Bleu_de_Coup.


    Vertritt der RA eigentlich das minderjährige und das volljährige Kind?


    LG chico

    Guten Morgen!


    Für was soll denn hier gezahlt werden?


    Ich würde der KM mitteilen, dass sie kein en Einfluss darauf zu nehmen hat, wen das Kind in den Zeiten des Umgangs trifft. Dann jede weitere Kommunikation einstellen bzw. unterbinden


    Sollte die KM den Umgang zwischen Kind und KV verhinden wollen, den Umgang durch einen gerichtlichen Beschluss regeln lassen. Um dann mit den Beschluss nicht nur einen "zahnlosen Tieger" in der Hand zu haben, sollte beantragt werden, ein Ornungsgeld bzw. Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung gegen den Beschluss aufzunehmen.


    Vielleicht auch mal überlegen, ob nicht vielleicht, vor dem Hintergrung der mangelden Bindungstollerenz, welche ja auf Seite der KM wohl besteht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besser beim KV aufgehoben ist.


    LG chico

    Hallo Vater-berlin!


    Wenn das Kind in den Umgangszeiten bei Dir trifft, obliegt allein Dir. Die Ex hat da keine Forderungen zu stellen.


    Natürlich ist die ex angepisst, weil ihr Gespiele weg ist und Deine Geliebte nun Deine neue Partnerin ist. Da kann man als schon mal steil gehen. Soll aber nicht Dein Problem sein.


    Du hast natürlich das Glück, dass das Kind schon etwas älter ist und damit eine Umgangsvereitelung nicht mehr so einfach ist.


    Sollte die Ex jetzt anfangen, wen Kontakt zwischen Dir und Kind zu verhindern, würde ich zunächst mal beim JA um Vermittlung bitten. Wenn die Ex darauf nicht einsteigt, entweder eine Umgangsklage anstreben, oder das Kind zu Dir holen, sofern das möglich wäre.


    Auf keinen Fall aber auf die Vorderungen der Ex eingehen. Wenn sie weiter Ärger macht, vielleicht mal den § 1684 BGB ausdrucken und Absatz 2 markieren und der Frau an Hand geben.


    Das ist jetzt ein Lernprozess für die EX...


    LG chico

    Hallo,


    da Du zur Zeit nicht arbeitest, beträgt Dein SB 800€. Normal wären es 1.000€.


    Übergangsgeld und Einkommen aus der BU sind unterhaltsrelevantes Einkommen. Bei 1.350€ fällst Du in EK-Stufe 1 der DDT. Damit beträgt der KU für Kind 7 Jahre 272€, für Kind 14 Jahre 334€. Damit fällst Du knapp unter den SB von 800€. Da wäre aber eine Unterschreitung von 56€ vertretbar.


    Andernfalls wäre es eine Mangelfallberechnung.


    Edit: für das fast 14jährige Kind gibt es eigentlichen keinen UV mehr.


    LG chico

    Hallo,


    die 180€ sind ja nicht der Mindestunterhalt. Das ist nur das, was nach UVG, unter Berücksichtigung des vollen Kindergeldes, gezahlt wird.


    Der Mindestunterhalt, unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, beträgt 272€. Diesen Betrag solltest Du je Kind leisten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


    Die KM scheint ja recht streitbar zu sein, wenn sie sofort Anzeige erstattet nach § 170 StGB. Das dürfte aber in dem vorliegenden Fall nicht durchdringen.


    LG chico

    Hallo tedesco,


    Zitat

    Whatsapp nachricht von meiner EX Frau " hast dich zu früh gefreut " !


    Da würde ich zurückschreiben, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.


    Wenn sich das volljährige Kind nicht in Ausbildung befindet, und das ist hier wohl der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt. Fertig!


    Anzuwenden ist § 1602 BGB.


    Kannst also entspannt in WE gehen. Schönen Abend noch!


    LG chico

    Hallo Placibo,


    Du hast eine Frau mit "Altlasten" geheiratet. Da sollte Dir klar gewesen sein, dass es finanziell eventuell nicht so rund läuft. Warst Du im Vorfeld nicht über die Unterhaltsverhältnisse informiert?


    Dass der UV wegfällt, wenn die Mutter der Kinder nicht mehr alleinerziehend ist, ist per Gesetz so geregelt. Und alleinerziehend ist dann nicht mehr, wenn sie mit einem neunen Partner zusammenlebt.


    Der gleiche Fall würde eintreten, wenn Deine neue Partnerin und deren Kinder von ALG2 leben würden. Auch dann würdet ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt und Dein Einkommen würde auf den Bedarf von Partnerin und ihrer Kinder angerechnet.


    So viel dazu....


    Zitat

    der leibliche Vater der Kinder ist
    nicht erwerbstätig, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, zahlt
    keinen Unterhalt.


    Hmm, das unternimmt den die KM dagegen? Besteht eine Beistandschaft für die Kinder beim zuständigen JA? Hat die KM oder der Beistand schon mal Unterhalt vom KV gefordert?


    Zitat

    Wird seine Lebenspartnerin auch
    angerechnet???


    Über welches Einkommen verfügt die Lebensgefährtin denn?


    LG chico


    edit: rechtsschreibung

    Hallo Liebestrottel!


    Und ich dachte schon bei mir war es schlimm.... :cursing:


    Hast Du schon mal den Begriff Bezness gehört? Goggel mal. Wie habt ihr euch kennen gelernt?


    Das Ding ist so groß, da kommst Du mit Hilfestellung aus einem Forum nicht weiter. wende Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.


    Warum ist die Frau in Deinem Haus? Ist das Haus in Deinem Alleinbesitz? Wenn ja, sofort die Räumung erwirken.


    Mit Hilfe des Fachanwalts solltest Du eine Unterlassung erwirken, damit die Frau nicht mehr bei Deinem AG anruft.


    Dein angeblichen Übergriffe auf die Frau sind irgendwie dokumentiert? Arztberichte oder Ähnliches? Wenn nein, dann auch da eine Unterlassung erwirken, dass die Frau das ggü. Dritten nicht mehr erwähnen darf.


    Nimm mal Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde auf und schildere Deinen Fall.


    Du brauchst kompetente Hilfe, daher ab zum Fachanwalt.


    Zitat

    Es ist unglaublich wie Liebe blind machen kann und wie sehr man sich in einem Menschen täuschen kann.


    Ich habe das für mich so interpretiert... wie gesagt, für mich. Ob Du das auf Dich übertragen kannst, überlasse ich Dir.


    Das kommt dabei raus, wenn man Körperteilen das Denken überlässt, welche dafür nicht geeignet sind.


    LG chico

    Guten Morgen!


    Zitat

    ok entweder iss die Arge seit 11 Jahre unfähig oder die Arge hats aufgegeben (nicht vermittelbar)


    Die ARGE hat den Fall vermutlich als so hoffnungslos angesehen, dass man sich schon vor Jahren in Jobcenter umbenannte, um nicht zu doof da zu stehen.


    Rechtlich haben meine Vorschreiber das aber schon in Gänze ausgeführt. Da bedarf es keiner Ergänzung.


    LG chico

    Guten Morgen!


    Zitat von "rolandochen"

    Grundschuld wird mit "d" geschrieben!!!!!!!!


    Ist das hier ein Forum für Orthographie?


    Dann melde ich mich ab.


    rolandochen, kommst Du auf den Ausdruck nicht klar? Dann befasse Dich mit der Krankheit, akzeptiere sie und bekämpfe sie.


    LG chico