Ausbildungsbeginn Tochter 18 Jahre Alt

  • Hallo an Alle ,



    nun ist der Anwaltsbrief da mit dem meine Ex gedroht hatte :


    Sie verlangt Unterhaltsrückstand von 304€ für November und Dezember und ab Januar das gleiche im Vorraus.
    Berechnung 488€ DT Altersgruppe 4 - Kindergeld 184€.


    Begründung :
    Volljährige Kinder weiterhin Anspruch gegen ihre Eltern auf Unterhaltsleistungen.Einkünfte die die volljährige Kinder selbst beziehen sind auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
    Der Unterhaltsanspruch errechnet sich nach den zusammengerechneten Einkünfte der Eltern und ist von diesen im Verhältniss ihrer Einkünfte zu bezahlen .Im falle meiner Mandantin bedeutet dies das sich zumindest ein Unterhaltsanspruch gemäß Gruppe 1 der DT 4 Altersgruppe ergibt.


    Ist doch die Härte oder !

  • Bedank Dich artig für den freundlichen Brief und bitte um einen Nachweis darüber, dass sich Deine Tochter in Ausbildung befindet, also um eine Schulbescheinigung oder den aktuellen Ausbildungsvertrag nebst Verdienstbescheinigungen über die Ausbildungsvergütung. Dann, so teil mit, kommst Du auf die Sache zurück.

  • Vielen Dank,


    das werde ich so machen .


    Das beste kommt ja noch , ich habe ja noch eine 14 jährige Tochter und die hat vor kurzem eine Zahnspange bekommen , heute in gleicher Post , eine Kopie vom Zahnarzt über Wunschleistungen der KFO Behandlung über 612€ 2 Raten a´ 306€ .


    Der Anwalt fordert Sonderbedarf über diese kosten über die ich nicht einmal gefragt worden bin .
    Aus diesem Grunde werden Sie aufgefordert die kosten meiner Mandantin in zwei Monatsraten a 306,22€ zu bezahlen!

  • Hallo!


    Medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn das Betreuungselternteil Wunschleistungen beauftragt, welche von der KK nicht übernommen werden, muss es auch von diesem gezahlt werden.


    Dem RA also mitteilen, dass dieser konstruierte "Sonderbedarf" nicht gezahlt wird.


    Zur Forderung für das volljährige Kind, siehe den Post von Bleu_de_Coup.


    Vertritt der RA eigentlich das minderjährige und das volljährige Kind?


    LG chico

  • Hallo!


    Zitat

    ja Sie vertritt beide Kinder .


    Das geht nicht. Das würde ich nicht akzeptieren. Da ist die RAin in einem Interessenskonflikt.


    Sie kann das minderjährige Kind vertreten mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin.


    Nicht aber das volljährige Kind, weil hier auch die KM theoretisch barunterhaltspflichtig ist und die RAin damit auch "Gegner" der KM wäre.


    Das würde ich der RAin so mitteilen und jede weitere Kommunikation im Bezug auf den Anspruch des volljährigen Kindes verweigern. Aber es besteht ja eh kein Anspruch.


    LG chico

  • Hallo,

    kann mann hier eigentlich ein pdf hochladen ?


    Müsste m.E. auch Frau können.


    siehe bei Antwort auf erweiterte Bearbeitung , unten "Dateianhänge"


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    habe mal einen Brief Entwurf geschrieben was meint Ihr kann ich das so schreiben ?


  • Hallo ,


    Ich würde in einem Forum nie die Klarnamen in einem Dokument mitteilen.


    Klarnamen immer schwärzen.


    lg
    edy

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  • NEEEEE NEEEEE NEEEEE!!!!
    Zu viel Emotionen!!! Zu viele Rechtschreibfehler!!! Zu viel Text!!!


    Sehr geehrte Frau Trallala,
    ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom bla bla bla. Soweit mir bekannt ist, befindet sich meine Tochter derzeit nicht in Ausbildung. Gegenteiliges wollen Sie mir bitte kurzfristig unter Beifügung der entsprechenden Belege nachweisen. Ich werde dann auf die Angelegenheit zurück kommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Blubb


    und


    Sehr geehrte Frau Trallala,


    Ihr Schreiben vom dingsbums habe ich zur Kenntnis genommen. Da Sie in anderer Angelegenheit auch meine volljährige Tochter Schnickschnack vertreten, könnte m. E. eine Interessenkollision vorliegen. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.


    Mit freundlichen Grüßen
    Blubb


    p.S.: nicht alle kieferorthopädischen Behandlungen werden von den KK übernommen. Zahl das, wenn die Kindesmutter nicht leistungsfähig ist.

  • Hallo Bleu_de_Coup ,


    vielen dank du hast recht zu viel emotion :-) , wenn Sie nicht Leistungsfähig gewesen wäre hätte Sie

    • mich gefragt
    • Ratenzahlung vereinbart
    • weniger Leistungen beantragt

    der Sohn meiner Lebensgefährtin war beim gleichen Kieferothopede und hatte weniger gekostet ,trotz allem trägt Sie das selbst in kleinen Raten


  • Hallo Bleu_de_Coup ,


    was meinst du eigentlich mit m. E.

  • Hallo ,habe jetzt 2 Briefe verfasst so wie von Euch vorgeschlagen und heute abgeschickt , mal schauen was die antwortet.



    Kurz mal eine Zwischenfrage , für die Minderjährige Tochter werde ich wohl um die geforderte Neuberechnung nicht vorbeikommen , wie verhält sich das? ich habe ziemlich viele Überstunden dieses Jahr gehabt die sich natürlich im Einkommen bemerkbar machen das ist aber nur dieses Jahr so , das kommende Jahr werde ich wieder normal arbeiten .Wird der Unterhalt jetzt davon berechnet ? ist das richtig ? wird man für Mehrarbeit also bestraft ?