Frust kann man natürlich verstehen.
Versuche, das rein sachlich zu sehen und blende alle Emotionen aus.
Zunächst muss jetzt deine Tochter aktiv werden.
Wenn sie Unterhalt will, soll sie sich an dich wenden.
Dann kannst du die oben genannten Dinge einfordern.
Vorher brauchst du nichts zahlen.
Beim Bafög muss sie auch nachweisen, dass sie den Antrag gestellt hat und der dann abgelehnt wurde, falls z.B. die Eltern zu viel verdienen.
Die Frage, ob du überhaupt für die zweite Ausbildung zahlen musst, kann nur ein Gericht wirklich beantworten.
Du kannst es drauf ankommen lassen (--> Anwalt).
Eins ist klar, es wäre nur akzeptabel, wenn das Studium inhaltlich zur Ausbildung passt.
Also nach Banklehre z.B. Wirtschaft, aber nicht Psychologie.
Nun kommt erst mal die Schule. Da muss sie dir erklären, warum sie es macht, also welches Studium sie plant.
Dann musst du in dich gehen, ob du den harten Weg gehen willst.