Beiträge von Gauss

    Ja, nimm dir unbedingt einen Anwalt!

    Das wird schon gut für dich ausgehen! Da musst du keine Angst haben.

    Als wenig verdienende Frau mit kleinen Kindern ist das sozusagen die Idealsituation.

    Er muss dir und den Kindern Unterhalt zahlen. Da wird er nicht drum rum kommen.

    Nur brauchst du jemanden, der sich auskennt und das alles bestmöglich für dich durchsetzt.


    Verkaufen würde ich allerdings wirklich z.Z. erst mal noch nichts, denn es gehört ja noch euch beiden.

    Wichtig ist festzustellen, wieviel Geld ihr hattet, als ihr geheiratet habt und wieviel ihr jetzt habt.

    Besorge dir Kontoauszüge. Je mehr Unterlagen du schon hast, wenn du zum Anwalt gehst, desto besser.

    Verlasse dich nicht auf mündliche Absprachen, mache keinerlei Zusagen im Vorfeld, bevor du dich mit einem Anwalt beraten hast.


    Wieviel verdient ihr denn beide so ungefähr?

    :-)


    Ich hatte das so verstanden, dass sie den Mann machen lassen und einfach abwarten will, was passiert.

    Das ist ein großer Fehler, wenn man keine Ahnung hat.

    Darum: Anwalt!


    Dass er auszieht, ist ja schon mal sehr gut, also nicht anketten! :-)

    Der Mann muss der Frau Trennungsunterhalt zahlen, ich schätze so ca. 700 € pro Monat.

    Ob der Mann sich eine teure Wohnung nimmt, ist dafür unerheblich.

    Des weiteren muss der Mann Kindesunterhalt zahlen, ca. 500 €, mindestens so lange, bis das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat.


    Was nach dem Trennungsjahr an Ehegattenunterhalt anfällt, muss der Anwalt aushandeln.


    Das Haus wird schwer zu halten sein, da ein Wohnwertvorteil angerechnet werden wird. Das muss man sehr genau durchrechnen, ist aber oft nicht zu stemmen.


    Vollzeit zu arbeiten kann man denke ich nicht verlangen, aber was spricht dagegen?


    Auf jeden Fall sollte die Frau sich baldmöglichst einen Anwalt suchen!

    Zitat

    Sie wird es nicht tun und auch nicht zuerst zum Anwalt gehen.

    Wichtiger Satz!

    Je eher du zum Anwalt gehst und Fakten schaffst, desto besser. Wer vorlegt, ist immer im Vorteil.

    Das mit dem Haus ist leider so, da habe ich schon üble Fälle gehört (Hörensagen), dass da die Frau mit Kind jahrelang im Haus wohnen bleiben kann und man nichts tun kann. Aber es MUSS nicht so kommen.

    Also: Anwalt!

    Meine Meinung: Wirkliche 1:1 Gleichberechtigung wird es nie geben. Dagegen steht die evolutive Entwicklung des Menschen. Mann und Frau haben so viele unterschiedliche interne "Programmierungen" (so nenne ich es mal), dass diese ganze Gleichmacherei zum Scheitern verurteilt ist.

    Vielmehr finde ich, dass man die Unterschiede akzeptieren sollte und Wege finden muss, damit gut klar zu kommen.


    Mal ein Beispiel:

    Wenn eine Frau ein Kind bekommt, dann ist ihre Bindung zum Kind eine andere als die ihres Mannes, rein von der Evolution her. Das kann man nicht wegreden, das ist so. Eine Frau wird daher immer ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie das Kind schon mit Eins in die Kinderkrippe gibt, um wieder zu arbeiten. Ein Mann wird damit keine Probleme haben, eben weil er evolutiv so programmiert ist. Was kann man also tun? Es ist schwierig ...

    Ich könnte mir vorstellen, dass man Möglichkeiten schaffen könnte, Kinder mit zur Arbeit zu nehmen. Das muss die Gesellschaft wollen und mittragen.


    Meiner Meinung nach ist der Weg nicht totale Gleichmacherei, sondern Akzeptanz der Unterschiede und Suche nach alternativen Lösungsmöglichkeiten.

    Ich würde da pragmatisch ran gehen.

    Je länger du deine Frau davon abhalten kannst, sich einen Anwalt zu nehmen und je länger du Zeit hast mit deinem Anwalt vorzuarbeiten, desto besser. ("Wer Fakten schafft, gewinnt.")

    Wenn es also dazu beiträgt, dass deine Frau "ruhig bleibt", wenn du ihr etwas mehr Geld gibst, dann mach das. Später musst du sowieso viel mehr Trennungsunterhalt zahlen.


    Wichtig ist noch, dass die Kinder möglichst wenig zu leiden haben. Das solltest du auch immer im Blick behalten.


    Es kann finanziell von Vorteil sein, wenn deine Frau nicht auszieht, da dann der Wohnwertvorteil wegfällt, der vermutlich recht hoch ausfallen wird, so wie du es schilderst.

    Auf jeden Fall würde ich dir raten, einen Anwalt zu nehmen.

    Je eher, desto besser!


    Mit dem Haus ist die Frage: Würde deine Frau denn freiwillig drin wohnen bleiben, wenn du auch bleibst?

    Könnt ihr rein praktisch eine wirkliche Trennung realisieren?

    Bleibe auf jeden Fall hart und ziehe NICHT aus!


    Falls sich deine Frau einen Anwalt nimmt, was zu erwarten ist, dann musst du gewappnet sein.

    Kläre die finanzielle Situation:

    - kläre deinen Rentenstatus (alle Unterlagen einreichen)

    - besorge dir Kontoauszüge deines Vermögens zum Zeitpunkt kurz vor der Ehe.

    - trenne alle Konten.

    - denke über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände nach (was war schon vor der Ehe da) und wie ihr es aufteilen würdet.

    - lege Bargeld zurück

    Das Problem ist, dass diese Sachverständigen meist einen niedrigeren Wert zertifizieren, eher den unterstmöglichen Wert, den z.B. eine Bank immer sicher bekommen kann.

    Des weiteren könnte es sein, dass zusätzlich der Wohnwertvorteil angerechnet wird. So alleine ein Haus zu halten wird sehr schwer. Sicherheitshalber würde ich mich schon mal nach einer Wohnung umsehen.


    Was heißt denn "als ursprünglich vereinbart"? Hast du da etwas Schriftliches?

    Die Meinungen der Gerichte sind hier gespalten.

    Kannst du googlen: unterhalt ausbildung studium

    Auf jeden Fall muss sie vorrangig Bafög beantragen. Danach kann man weitersehen.

    Moin,


    es gibt dieses Jahr wieder einen Corona-Kinderbous. Dieses mal 150 € pro Kind.

    Wann das ausgezahlt wird, steht noch nicht genau fest. Im Gespräch ist wohl März/April.

    Falls jemand genaueres erfährt, bitte posten.

    Letztes Jahr gab es ja bei manchen Probleme, da man anscheinend die Verrechnung mit dem Unterhalt nur in dem Monat der Auszahlung durchführen durfte.

    Hi,


    ja, es gibt Erklärungen. Für die Auswärtsunterbringung soll das Kostenrisiko der Eltern gedeckelt werden, weil grenzenlose Selbstverwirklichung nicht sein muss.

    Man könnte aber genauso auch bei Wohnung zu Hause die gleiche Deckelung vornehmen.


    Übrigens:

    Wenn jemand in eigener Wohnung wohnt und Bafög Höchstsatz bekommt, dann hat er insgesamt auch mehr.

    752 + 219 = 971 €